Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

Habe folgendes Problem:
Ich kann meinen Job als Gärtnerin wegen einer Rückenkrankheit nicht mehr machen. Bin noch krankgeschrieben, mein Arbeitgeber wird währenddessen nicht kündigen, das ist abgesprochen. Aber evtl. kommt es doch noch dazu, dass ich arbeitslos werde, falls ich irgendwann nicht weiter krank geschrieben werde und solange auch nix Neues finde.
Was wäre dann wohl förderlicher für einen neuen Job:
Ein Aufhebungsvertrag mit dem Ex-Chef (klingt irgendwie besser als Kündigung durch Arbeitgeber finde ich und ist wohl laut AA zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung ok, also zieht keine Sperre nach sich), aber da stände ja dann die Sache mit der Gesundheit drin, wovor pot. neue Chefs oft sofort zurückzucken.
Oder eine Kündigung durch den Ex-Chef mit dem Grund „betriebsbedingt“?

Danke für Eure Antwort,
Claudia

würdest du denn den aufhebungsvertrag in deine neue bewerbungsmappe mit reinlegen ?

oder das kündigungsschreiben ?

ich denke, es ist egal, wie ihr euch trennt.

du musst das dann sowieso im bewebungsgespräch erläutern, warum der job geendet hat.
was würdest du denn auf diese frage antworten im persönlichen gespräch ?

Sorry, entweder EU-Rente oder mal bei http://www.arbeit-job-karriere.de schauen…

Hi,

stimmt, hast recht. Ich glaub, Aufhebungsvertrag ist eh schlecht. Hab eben einiges dazu gelesen, dass das wohl schwierig ist, den richtig zu formulieren, damit es wirklich keine Sperre gibt.
Im Moment bin ich ja noch krank geschrieben und noch nicht arbeitslos. Bei Vorstellungsgesprächen betone ich deshalb erstmal, dass ich eine neue Stelle will, weil ich mich aus verschiedenen Gründen verändern will (also: mehr Selbständigkeit, Fachkenntnisse besser anwenden etc.), dann sage ich noch: außerdem wird mir die körperliche Arbeit auf dem Feld zu viel-falls es ein Job ohne drohende körperliche Arbeit ist, also ich sicher bin, den körperlich bewältigen zu können.
Ich hatte erst einen VT, der war für eine sitzende Tätigkeit, da habe ich zuviel über meinen Rücken gesagt, woraufhin sofort die Frage kam: „Ja, aber ist das dann kein Problem für Sie, dass Sie hier ständig sitzen müssen, das ist doch auch schlecht für den Rücken…“. Deshalb will ich jetzt vorsichtiger sein damit.

Danke für Deine Antwort,
Claudia

Ok, danke, ich kuck da mal rein.

Sorry, entweder EU-Rente oder mal bei
http://www.arbeit-job-karriere.de schauen…

Hallo Claudia,
bei dieser Frage kann ich dir leider nicht helfen. Auskunft können dir aber Personalreferenten und Rechtsanwälte für Arbeitsrecht geben. Viel Glück!
Beste Grüße
Beate

In einem Aufhebungsvertrag steht nicht unbedingt etwas von Krankheit drin, würde dort auch erst einmal nicht hingehören.

Eine betriebsbedingte Kündigung schließt sich generell aus, da du zum einen Abfindungsansprüche an deinen Arbeitgeber hättest und dein Arbeitgeber dann auch deine Stelle nicht neu besetzen kann.