Im Mai dieses Jahres habe ich alle schriftlichen Prüfungen abgelegt, blieb nur mündlich, der am 28. Juni 2010 stattfinden sollte. Aber leider Mitte Mai bin ich stark krank geworden, ist ins Krankenhaus geraten, und bis zum heutigen Tag die Ärzte sagten mir, dass ich nicht arbeiten kann, wenn ich wieder arbeiten kann.
Mein Arbeitgeber aus diesem Grund will mich sofort kündigen. Hat begonnen, mir zu erzählen, was so für mich besser sein wird. Aber ich bischen im Internet gelesen ist nicht ganz überzeugt, dass es so für mich besser sein wird. Und noch will er mich nicht einfach entlassen, und will dass ich Aufhebungsvertrag unterschrieben habe.
Ich wollte mich bei Ihnen konsultieren, ob es den Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung gibt. Was es für mich besser wäre? Ob ich danach Arbeutslosengeld bekommen werde?
Dass der Arbeitgeber in Aufhebungsvertrag geschrieben hat:
"… bestehender Ausbildungsverhältnis wird indem gegenseitigen Einvernehmen aus folgenden Grund wegen lang anhaltender Erkrankung des Arbeitsnehmers zum 19.08.2010 beendet.
Herr… bestätigt, dass mit der Erfüllung dieser Vereinbarung keine weiteren Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung bestehen."
Hallo und guten Tag,
da ich den gesamten Vorgang nicht kenne, rate ich dringend davon ab, den Aufhebungevertrag ohne vorherige Reschtsberatung zu unterzeichnen, da man hiermit alle weiteren - sich aus diesem Fall evtl. ergebenden Ansprüche - für immer abtritt.
Eine kostengünstige Rechtsberatung erhalten Sie - so Sie organisiert sind - bei der Gewerkschaft oder aber auch vorerst beim Arbeitsamt.
Lieber Herr Rommel,
das mit Ihrer Krankheit tut mir leid. Ich kann den Arbeitgeber verstehen, dass er sie gerne ohne Probleme loswerden möchte. Aber, ich denke, er hat er auch eine Fürsorgepflicht. Ich kenne mich allerdings hier nicht so aus, als dass ich Ihnen einen Rat geben könnte. Ich weiß lediglich, dass ausgelernte Personen bei einem Aufhebungsvertrag oder der Formulierung „in gegenseitigem Einverständnis“ bei Arbeitsamt erst mal für Wochen „gesperrt“ sind, also erst mal kein Arbeitslosengeld bekommen. Warum beenden Sie nicht Ihre Prüfung? Dann war die bisherige Lehrzeit nicht umsonst und sie haben immer, auch wenn sie nicht arbeitsfähig sind, einen Beruf und sind nicht irgendeine ungelernte Kraft. Hat man schon einen Beruf, kann man umschulen. Hier hilft Ihnen auch jemand, nur leider nicht ich. Tut mir leid. Evt. ist da die Agentur für Arbeit der richtige Ansprechpartner.
Lucifine
unterschreibe auf keinen Fall diesen Aufhebungsvertrag!
Dein Chef kann dir wegen Krankheit gar nicht kündigen (nur unter ganz besonderen Bedingungen) und da du mit deiner Unterschrift freiwillig kündigst, bekommst du keinerlei Leistungen vom Arbeitsamt.
Geh sofort zu deiner Arbeitsagentur und zu deiner Krankenkasse und lass dich von denen beraten, wie es weitergehen kann. Wenn du tatsächlich arbeitsunfähig geschrieben wirst, hast Du Anspruch auf Hilfeleistungen.
Also, nichts unterschreiben und sofort ab zum Amt!
Der AG sagt mir noch, dass ich ein Aufhebungsvertrag oder Kündigung unterschreibe macht für mich kein Unterschied.
Ich denke das ist ergtentwie falsch.
Es macht einen riesigen Unterschied. Unterschreiben solltest du grundsätzlich erstmal gar nichts.
Ein Aufhebungsvertrag bedeutet quasi das du freiwillig kündigst. Das heisst, du verlierst mindestens 3 Monate Arbeitslosengeld, aber auch alle etwaigen Forderungen an deinen Arbeitgeber.
Dein AG versucht dir unterzuschieben, das die Aufhebung und die Kündigung das gleiche sind, weil die Kündigung vermutlich nicht begründet ist und er dich gar nicht entlassen kann. Fristlos kündigen kann er dich schon mal gar nicht!
Also unterschreib überhaupt nichts und hol dir Hilfe beim Arbeitsamt oder bei einem Rechtsanwalt.
Michael
Der AG sagt mir noch, dass ich ein Aufhebungsvertrag oder
Kündigung unterschreibe macht für mich kein Unterschied.
Ich denke das ist ergtentwie falsch.
Hallo Vladimir,
da kann ich leider nicht so viel dazu sagen, außer dass es sich auch für mich seltsam anhört.
Ich würde jemanden fragen, einen Anwalt, der sich mit Arbeitsrecht auskennt, der soll das überprüfen!
zwar kenne ich mich nicht so gut damit aus, aber da Sie in einem Ausbildungsverhältnis sind kann der Arbeitgeber Ihnen ohne schwerwiegenden Grund nicht kündigen und müsste dann einen Aufhebungsvertrag machen. Diesen würde ich auf keinen Fall unterschreiben an Ihrer Stelle. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber bekommen Sie auch sofort Arbeitslosengeld, was bei einem Aufhebungsvertrag nicht sicher ist. Also unterschreiben Sie diesen nicht! Und informieren Sie sich doch bitte noch gründlich bei der IHK oder Handelskammer. Oder Auch beim Arbeitsamt. Ebenfalls würde ich Ihnen raten die Ausbildung auf Jedenfall noch fertig zu machen und dazu gehört die mündliche Prüfung. WEnn irgendwie möglich nehmen Sie daran teil. Dies sieht bei einer Bewerbung, egal um welche Stelle immer besser aus. Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft. LG Gabi
ich würde in diesem Fall schnellstens einen Ausbildungsberater der IHK ansprechen. Von einer Aufhebungsvereinbarung würde ich allerdings Abstand nehmen.
Also: folgende Ansprechpartner mit ins Boot nehmen:
Arbeitsamt
Berufsgenossenschaft
IHK
und auf jeden Fall, bevor etwas unterschrieben wird, einen Rechtsanwalt.
Für die Prüfung muss meines Erachtens ein Ausbildungsbetrieb vorhanden sein. Mal unabhängig davon muss der Ausbildungsbetrieb auch die Prüfungsgebühren zahlen.
Sollte hier allerdings eine dauernde Berufsunfähigkeit vorliegen ist auch die Berufsgenossenschaft anzusprechen. Die Informationen zur Arbeitsunfähigkeit sind aber sehr ungenau.
Hallo,
wegen Krankheit kann niemand gekündigt werden. Ein Aufhebungsvertrag ist heikel. Auf jeden Fall später beim Arbeitslosengeld. Wenn man dich nicht über die Konsequenzen eines solchen Vertrags aufklärt, ist er nicht 100% rechtskräftig. Dein Vertrag endet sowieso mit bestanden der Lehre. Weis nicht wieso dein Arbeitgeber dich so schnell los werden möchte. Habt ihr einen Betriebsrat? Sende bitte dein Anliegen an die zuständige der IG Metall Mail: [email protected]
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Kulp
Du solltest auf jeden Fall noch in deinem Vertrag bleiben und dich mit der Handwerkskammer (wenn du eine Ausbildung im Handwerk machst) oder der IHK (wenn du im kaufmännischen Bereich eine Ausbildung machst) in Verbindung setzen!
Sie auf der Homepage einfach nach wer für deine Stadt zuständig ist und ruf einmal an. Die helfen auf jeden Fall weiter!!
Ansonsten kannst du dich auch an deine Gewerkschaft wenden. Die helfen auch wenn du noch nicht Mitglied dort bist. Die jeweilige Gewerkschaft ist wiederum abhängig davon, welche Ausbildung du machst.
Gib einfach deinen Ausbildungsberuf ein und „Gewerkschaft“ schon wirst du die zuständige finden!
Lass dich auf jeden Fall von irgendwem beraten und helfen, dein Arbeitgeber scheint sich einfach nur aus dem Ausbildungsvertrag ziehen zu wollen.
Nachher stehst du ohne Abschluss da.
Ich würde hier nicht den Vertrag aufheben lassen. Zumal kurz vor der letzten Prüfung. Ich denke auch, dass die Agentur für Arbeit hier nicht Applaus klatschen wird. Wenn überhaupt solltest du dich mit der Agentur für Arbeit auseinandersetzen und dort klären, ob sie mit einem Aufhebungsvertrag leben können.
Hallo BadFix,
erst einmal bist du nicht dazu verpflichtet diesen Aufhebungsvertrag anzunehmen. Deine mündliche Prüfung könntest du schließlich nächstes Jahr nachholen und so wie es sich anhört, bist du ja die ganze Zeit krank geschrieben. Das musst du aber für dich entscheiden. Denk daran, dass du dann keine abgeschlossene Ausbildung hast. Zum Aufhebungsvertrag: Die Abfindung, die du eigentlich durch den Vertrag erhälst, wird nicht an dein Arbeitslosengeld angerechnet. Wenn die Küfrist nicht eingehalten wurde und ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde, drohen sowohl Ruhezeit als auch eine Sperrfrist beim Bezug des ALG ! Ich hoffe ich konnte da helfen. Grüßle
Ein Aufhebungsvertrag ist immer schlechter als eine erhaltene Kündigung, wenn es um Arbeitslosengeld geht.
Ob eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber überhaupt zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist, weiß ich nicht.
Das Ablegen der mündlichen Prüfung ist eventuell trotzdem möglich, ich würde auf jeden Fall mal bei der zuständigen Kammer anrufen, das Thema ist doch sehr komplex.