Hallo!
Vor Eintritt in die Elternzeit war PERSON X Vollzeit beschäftigt bei einem AG mit weniger als 15 AN.
Nach Ende der Elternzeit kann der AG PERSON X nicht Teilzeit weiter beschäftigen (und muss dies auch nicht anbieten, da er ein Kleinbetrieb ist).
Vollzeit kann PERSON X nicht zurückkehren, da die Betreuung der Kinder dann nicht gesichert ist.
Da der AG in der Elternzeit PERSON X nicht kündigen kann, ist nun die Frage: ist ein Aufhebungsvertrag besser als die Kündigung durch den AN (also durch PERSON X?).
Gibt es irgendwelche Nachteile für PERSON X?
Auch im Hinblick auf weitere Bewerbungen kann PERSON X nicht einschätzen, welches der beiden „einen besseren Eindruck“ macht.
Für Lösungsansätze ist man sehr dankbar!
Anne
Hallo,
ich gehe davon aus dass es in beiden Fällen wohl zu einer Sperrfrist durch die Arbeitsagentur kommen wird.
Im Zeugnis selbst, sieht es natürlich besser aus der AN hat selbst gekündigt.
In anbetracht der Unkündbarkeit könnte Person X aber vielleicht eine nette Abfindung heraus handelt?
Gruss highQ
Danke für die Rückmeldung!!
Eine Sperrfrist wäre für PERSON X nicht tragisch. Wobei von Seiten des Arbeitsamtes die Sperrfrist aufgehoben werden kann, wenn die Begründung stimmig ist. In diesem Fall wäre der Grund, dass eine Beschäftigung in Vollzeit nicht wieder aufgenommen kann aufgrund mangelnder Betreuung der Kinder.
Über eine Abfindung hat sich PERSON X auch schon Gedanken gemacht, allerdings will PERSON X sich nicht im Streit vom AG trennen.
Wieso sieht die Kündigung durch den AN im Zeugnis besser aus als ein Aufhebungsvertrag? PERSON X kann das leider nicht einschätzen =)
Hi,
bei einem Aufhebungsvertrag würde sowas wie „trennten uns im gegenseitigen Einvernehmen“ stehen. Der nächste AG würde das als „es gab Probleme, wir haben uns geeinigt, damit es schneller geht“ interpretiert. Also für den AN negativ.
Bei einer Eigenkündigung kam die Initiative vom AN aus und würde so auch im Zeugnis stehen.
Gruss