Aufhebungsvertrag überflüssig?

Hallo liebe Gemeindemitglieder!

Stellt Euch bitte mal folgenden Fall vor:

Das Unternehmen U. entscheidet sich für die Bewerberin H. Der Arbeitsvertrag wird von beiden Seiten unterschrieben. Zwei Wochen vor Dienstantritt ruft H. an und teilt mit, dass sie schwanger ist. U. schlägt Frau H. einen Aufhebungsvertrag vor. Frau H. entgegen schlägt vor, den Arbeitsvertrag einfach zu „vergessen“ und so zu tun, als sei er nie zustande gekommen. Sie befürchtet, dass sie von der Arbeitsagentur gesperrt wird, wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird.
Könnte es irgendwelche negativen Konsequenzen für U. haben, wenn der Arbeitsvertrag, wie von H. gewünscht, einfach von beiden Seiten in den Reißwolf geschoben wird?

Für alle Tips dankbar???
Eure Vagga

Hallo Vagga,
die Konsequenz kann ich Dir leider nicht beantworten - aber spontan fiel mir auf - warum fängt U. nicht trotz Schwangerschaft an zu arbeiten (bis zu den Wochen vor der Entbindung) und verdient Geld, statt mit weniger Arbeitslosengeld auskommen zu müssen?

Eine Schwangere genießt Kündigungsschutz - sie kann aber selbst kündigen, wenn sie nach den Mutterschutzwochen nicht wieder gleich arbeiten möchte und in den Erziehungsurlaub gehen will - oder aber sie bleibt angestellt (die Firma muss ja nicht zahlen, denn sie erhält Erziehungsgeld) und sucht sich in Ruhe eine neue Arbeit. Aus einem Arbeitsverhältnis heraus findet man eher Arbeit als als Arbeitslose!
*viel Glück!
*lg Birgit

Hallo Birgit,

Du hast Recht, wenn Du sagst, dass es für H. wesentlich günstiger wäre, würden beide Seiten das Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten. Aber das will weder U. noch H.

Aber dennoch vielen Dank für Deine Antwort!
Vagga

Moien,

was U will ist irrelevant, denn der Vertrag ist nunmal da!

Wenn H lieber Geld ohne Arbeit kassieren will anstatt - was man annehmen sollte - lieber dafür zu arbeiten wird sie vom Arbeitsamt gesperrt unabhängig von der Art des Auflösungsvertrages.

Gruß

Bernd

Nachtrag um Missverständnisse auszuschliessen
ich meine nicht, dass H bei U nur kassieren soll! Sie soll ihre Arbeit tun, in die Wochen gehen, entbinden und entscheiden, ob sie nach der Mutterschutzfrist wieder weiter arbeitet oder in den Erziehungsurlaub geht!
U kann sich für die Ausfallzeit eine Vertretung holen und ggf. H dann einen vergleichbaren Arbeitsplatz anbieten.
*lg Birgit

Hi!

Es wird legal ein Problem darstellen, die Bundesagentur für Arbeit zu betrügen (nichts anderes habt Ihr vor!)…

Es besteht die Möglichkeit, eine Anstellung anzunehmen und diese bis zum Beginn des Mutterschutzes auszufüllen.

Warum sträuben sich da beide Seiten?

Ich will es da nicht soo drastisch ausdrücken, wie BerndW, aber er hat Recht, mit dem, was er sagt! Es gibt einen gültigen Vertrag, der auf Grund der Schwangerschaft nicht gekündigt werden kann. Da wird die Bundesagentur für Arbeit nicht mitspielen, wenn auf einmal jemand sagt: Nö, lieber doch nicht!

Anmerkung von mir: Warum sollte sie auch?

Mir fallen zwar auf Anhieb zwei Möglichkeiten ein, wie man dieses „Problem“ lösen könnte, aber für die Verbreitung illegaler Dinge bin ich ebenso wenig zuständig, wie für den Aufruf zum Betrug!

Denke mal an die Leute, die wegen der Einführung vom ALGII keine ALH mehr erhalten und unter Umständen plötzlich auf 1000,- € im Monat verzichten müssen! Diese Änderung wurde eingeführt, weil die Kassen leer sind. Meinst Du, es trägt dazu bei, die weitere Leerung der Kassen zu vermeiden, wenn man lieber „stempeln geht“, statt eine Anstellung anzunehmen?!

LG
Guido