Hallo Zusammen!
Wenn ein Arbeitgeber einem angestellten Berufskraftfahrer, die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages anbietet,weil er ihm kein Tätigungsfeld mehr anbieten kann,z.b.ein Kunde ist weggefallen,hat der Angestellte dann Anspruch auf Arbeitslosengeld,wenn der Arbeitgeber diesen Grund in dem Aufhebungsvertrag mit angibt?
generell ist es so, dass eine 12 wöchige sperre eintritt - auch bei einem aufhebungsvertrag. ob anspruch auf alg I besteht kann ich nur sagen wenn ich weiss ob die anwartschaft erfüllt ist.
Der Arbeitgeber befürchtet dadurch noch mehr in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten!Die Aufträge schwinden, die Maut will von vielen Kunden nicht bezahlt werden.
Der Arbeitnehmer ist schon seit Jahren in dieser Firma und hat immer seine Aufgaben erfüllt.
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also unter bestimmten umständen ist es auch möglich keine sperre zu erhalten. allerdings kommt es dann zu einer anhörung und der ag muss sich dazu äussern.
er kommt also eher in bedrängnis wenn er den aufhebungsvertrag schliesst. erst recht wenn der mitarbeiter schon sehr lande dort gearbeitet hat und eine abfindung zustehen würde.
zur zeit kündigen sehr viele ag wegen auftragsmangel, ich weiss nicht wo sein problem ist?
grundsätzlich ist es dann dem AN zuzumuten, die Kündigung abzuwarten.
Er muss dann schon einen Nachteil nachweisen, der ihm dadurch
entstanden wäre (z.B. ohne Aufhebung keine Abfindung bei an sonsten
rechtmäßiger Kündigung).
Ich verstehe auch das Problem des AG nicht. Der AG spricht eine
Kündigung aus, der AN tut nichts dagegen. AG muss nichts zahlen, AN
bekommt nahtlos ALG, wenn die Kündigung nicht offensichtlich
unwirksam ist.
Grüße
EK
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