Aufhebungsvertrag und damit verbundene fragen

hallo experten.

folgender fall:

007 (80 %ige behinderung) bekam nach 5 jahren betriebszugehoerigkeit in einem meeting gesagt: „entweder du nimmst einen aufhebungsvertrag an oder aber es wird ‚ungemuetlich‘.“ diese entscheidung wurde aufgrund von krankentagen gefaellt. mit ‚ungemuetlich‘ meinte man die kontaktaufnahme zu diversen aerzten und der krankenkasse. zudem wuerde 007 dann der betriebsaerztin vorgestellt werden und diese wuerde ihn einen tag lang begleiten, um zu sehen, ob das arbeiten im unternehmen immer noch koerperlich vereinzubaren ist.

nun fragen auf jeweils beide wahlmoeglichkeiten.

  1. wenn der aufhebungsvertrag angenommen wird, wieviel sollte 007 dann verlangen? inwieweit sollte sich 007 vom neuen AG ‚absichern‘ lassen, was eine neue anstellung betrifft? (bereits einen vor-arbeitsvertrag unterschreiben?)

  2. inwieweit sind krankenkassen und die diesbezueglichen aerzte zur auskunft verpflichtet? wo koennte es fuer 007 eng werden in bezug auf die krankheiten? (reichen husten, grippe, schnupfen aus oder aber erwartet der AG mehr?) kann 007 wirklich so schnell aufgrund der krankentage gekuendigt werden, wie es vom AG erklaert wurde?

ich waere euch fuer schnell antworten dankbar.

miss moneypenny

hallo experten.

folgender fall:

007 (80 %ige behinderung) bekam nach 5 jahren
betriebszugehoerigkeit in einem meeting gesagt: „entweder du
nimmst einen aufhebungsvertrag an oder aber es wird
‚ungemuetlich‘.“ diese entscheidung wurde aufgrund von
krankentagen gefaellt. mit ‚ungemuetlich‘ meinte man die
kontaktaufnahme zu diversen aerzten und der krankenkasse.
zudem wuerde 007 dann der betriebsaerztin vorgestellt werden
und diese wuerde ihn einen tag lang begleiten, um zu sehen, ob
das arbeiten im unternehmen immer noch koerperlich
vereinzubaren ist.

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zusatz: kann man durch die 80 % mehr verlangen?

Auch hallo

  1. wenn der aufhebungsvertrag angenommen wird, wieviel sollte
    007 dann verlangen?

In Form einer Abfindung ? FAQ:2859
Geschickterweise könnte man aber die K.frist verlängern und sich so aus ungekündigter Stellung heraus auf eine andere Position bewerben.
Aber ein FA für Arbeits- und Sozialrecht dürfte hier wohl der bessere Ansprechpartner sein.

mfg M.L.

Hallo

007 sollte sich mal als Schwerbehinderter schnellstens an das Integrationsamt und den Integrationsfachdienst wenden. Denn 007 kann gar nicht wirksam gekündigt werden, ohne daß das Integrationsamt beteiligt wurde (§§ 84 Abs. 1, 85 SGB IX). Außerdem hat der AG zuerst mal seinen Pflichten gem. § 84 Abs. 2 SGB IX nachzukommen, wenn die Krankheitstage wirklich so hoch sind.
Außerdem hat der AG dann auch noch den § 81 Abs. 3-5 SGB IX zu beachten, bevor er überhaupt nur an Kündigung denken kann.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/index.html
Die KK darf ggü. dem AG überhaupt keine Auskünfte bezüglich Diagnosen etc. geben, wenn 007 das nicht ausdrücklich erlaubt.

&Tschüß

Wolfgang