stellen wir uns mal vor, herr X sieht in seinem Job keine Zukunft mehr, wird ständig gemobbt und möchte so schnell wie möglich aus seinem Vertrag. Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag 6 Monate.
Neuer Arbeitsvertrag in einem anderen Unternehmen liegt vor und kann unterschrieben werden.
Jetzt ruft Herr X seinen Chef an und teilt Ihm alles mit. Reaktion vom Chef, unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag und Sie bekommen eine Abfindung von 25.000,-€
Könnte Herr X unterschreiben, die Abfindung kassieren und den neuen Job antreten…? Was wäre zu beachten…? Was sagt Arbeits/ Sozialamt…?
Neuer Arbeitsvertrag in einem anderen Unternehmen liegt vor
und kann unterschrieben werden.
Wann wäre der Arbeitbeginn bzw. ist eine Lücke zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen ?
Jetzt ruft Herr X seinen Chef an und teilt Ihm alles mit.
Reaktion vom Chef, unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag
und Sie bekommen eine Abfindung von 25.000,-€
Was besseres kann eigentlich nicht passieren, das sind freiwillig 25.000.- (netto wahrscheinlich bissl mehr als die Hälfte)
Könnte Herr X unterschreiben, die Abfindung kassieren und den
neuen Job antreten…? Was wäre zu beachten…? Was sagt
Arbeits/ Sozialamt…?
Falls man eine Lücke hat:
Es gibt höchstwahrscheinlich (99,9%) eine Sperre vom Arbeitsamt, da man mit dem Aufhebungsvertrag die gesetzliche Kündigungsfrist umgeht. Also für mehrere Wochen kein ALG.
Falls man die neue Stelle sofort antreten kann:
Aufhebungsvertrag vom Anwalt lesen und prüfen lassen (vorsichtshalber), dann unterschreiben und 25.000.- kassieren
grundsätzlich klingt das nach: Das große Los gezogen. Wenn es keine Lücke zwischen beiden Beschäftigungsverhältnissen geben wird, bzw. man kein Problem damit hat, diese mit der Abfindung zu füllen, braucht einen auch das Thema Sperre beim Arbeitslosengeld nicht kratzen. Es schadet aber auch nicht, in den Aufhebungsvertrag aufnehmen zu lassen, dass dieser nur vor dem Hintergrund der sonst unvermeidbaren Kündigung aus betrieblichen Gründen geschlossen wurde.
Eine Sperre beim Arbeitsamt kann umgangen werden, wenn die
Kündigung mit der psychischen Belastung (Mobbing) begründet
wird.
Es ist keine Kündigung, sondern ein Aufhebungsvertrag
Rechne bitte noch hoch, ob die Summe der Abfindung stimmt. Es
wird ungefähr ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr
gerechnet.
Also bei einer FREIWILLIGEN Abfindung würde ich hier nicht zu hoch pokern. Der AG kann auch gar nix machen und der AN muss selber mit der Kündigungsfrist kündigen…ohne Abfindung…
Das halbe Monatsgehalt kommt eher aus der Rechtsprechung und Güteverhandlung bei Kündigungsschutzklagen.
Lücke würde nicht bestehen, allso keine Meldung ans Arbeitsamt. Ob das ganze so funktioniert, weiß man ja nicht. Fakt ist, Herr X wird gemobbt, hat Vertraglich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten und kann zeitnah einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Wenn er jetzt den Chef anruft, ihn informiert das er physische Probleme hat und von seinem direktem Vorgesetzten gemobbt wird. Er habe auch schon einen Rechsanwalt informiert, würde aber lieber das ganze so (kurzer Dienstweg) beenden wollen.
Könnte er an dieser Stelle nicht pokern…?
Z.B.
Bieten Sie mir eine Abfindung und ich unterschreibe einen Aufhebungsvertrag (und die Sache ist gelaufen)
oder
Die Sache regelt mein Rechtsanwalt, die Unterstellungen und den physischen Druck des Vorgesetzten klage ich an und werde die Sache aussitzen… Fakt ist, für Sie arbeite ich keine Sek. mehr…
Dann schreibs halt gleich so…zefix
Ich lese oben:
„Jetzt ruft Herr X seinen Chef an und teilt Ihm alles mit. Reaktion vom Chef, unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag und Sie bekommen eine Abfindung von 25.000,-€“
Wenn da noch gar nicht drüber gesprochen wurde, dann sind unsere Tips mehr oder weniger wertlos…weil es selten wahrscheinlich ist, dass man bei einem selbst angeleierten Aufhebungsvertrag eine Abfindung bekommt…man hat ja kein echtes Druckmittel…
Kann der AN schon, aber beim Poker gibt es halt auch Verlierer, nicht nur Gewinner.
Wenn der AG gut beraten ist, sitzt er das aus und überlegt sich seinerzeit eine krankheitsbedingte Kündigung.
Wenn der AN zuviel daherplappert,
Fakt ist, für Sie arbeite ich keine Sek.
mehr
kann er sich auch 'ne fristlose Kündigung einfangen und der AG kann auf so fiese Gedanken wie zB Schadensersatz kommen.
und das kann er auch ganz sicher durch ein über Monate geführtes Mobbing-Tagebuch und anhand der entsprechenden medizinischen Gutachten belegen, oder?
hat Vertraglich eine
Kündigungsfrist von 6 Monaten und kann zeitnah einen
Arbeitsvertrag unterschreiben. Wenn er jetzt den Chef anruft,
ihn informiert das er physische Probleme hat und von seinem
direktem Vorgesetzten gemobbt wird.
Er hat bislang also noch gar keine Klärung oberhalb seines direkten Vorgesetzten versucht?
Könnte er an dieser Stelle nicht pokern…?
Realistisch?
Nein!
Bieten Sie mir eine Abfindung und ich unterschreibe einen
Aufhebungsvertrag (und die Sache ist gelaufen)
Warum sollte der AG das mit Abfindung tun, wenn er nich nicht einmal über das „Mobbing“ informiert ist?
Die Sache regelt mein Rechtsanwalt, die Unterstellungen und
den physischen Druck des Vorgesetzten
Was denn jetzt?
Mobbing oder physischer Druck?
klage ich an und werde
die Sache aussitzen… Fakt ist, für Sie arbeite ich keine Sek.
mehr…
…was dann u.U. sogar zur fristlosen Kündigung reicht…
Sorry, wenn ich jetzt mal etwas deutlich werde: Und solche Menschen beschweren sich dann, dass sie „gemobbt“ werden?
Du lässt hier Leute für Dich auf Basis einer vollkommen falschen Sachverhaltskonstruktion in die Irre laufen, träumst Dir hier Dinge zusammen, die weit an der Realität vorbei gehen, versuchst Leute über den Tisch zu ziehen, und wirst Dich dann vermutlich auch noch bitter über „Mobbing“ beschweren, wenn das nicht so klappt, wie Du es gerne hättest.
Klare Ansage: Arbeitsverträge und Kündigungsfristen sind einzuhalten! Die Hürden für eine außerordentliche Kündigung sind hoch. Ein nur behauptetes Mobbing könnte da schwer nach hinten los gehen.
Wer vorzeitig aus einem Vertrag raus will, sollte dies mit viel Fingerspitzengefühl angehen, und kann nur auf Entgegenkommen hoffen. Wird dieses nicht entgegengebracht, ist das kein Mobbing, sondern das gute Recht der anderen Seite, auf Vertragserfüllung zu bestehen. Die Brechstange eines ach so schneidigen Anwaltskollegen und markige Sprüche bringen einen in so einer Situation ganz sicher nicht ans Ziel. Man sollte auch immer an den Spruch denken: „Man sieht sich immer zweimal im Leben!“
Und für eine hohe Abfindung besteht bei so einer Geschichte schon gar kein Anlass. Insoweit sollte man sich diese Wunschvorstellung mal ganz schnell abschminken, wenn es nicht begründete Hinweise gibt, dass man hier nur der Formulierung der ohnehin schon in Planung befindlichen Kündigung zuvor kommt. Leute mit dem richtigen Riecher schaffen es mit sehr vorsichtigen und zurückhaltenden Hinweisen tatsächlich gewisse an sich eher nachteilige Situationen geschickt zu wenden und für sich sehr positiv zu nutzen. Dazu gehören aber auch einige glückliche Zufälle. Sie schaffen es dann pünktlich ein paar Tage vor Kündigungsversand mit der Idee eines Aufhebungsvertrags aufzukreuzen (und den Anschlussvertrag für einen besseren Job schon unterschriftsreif in der Tasche zu haben). Aber wenn ich mir deine Ideen hier so ansehe, solltest Du zurückhaltend damit sein, Dich mit solchen Leuten vergleichen zu wollen.
Gruß vom Wiz, der so ein Spiel schon mal mit einem mehr als erfreulichen Ergebnis gespielt hat.
dein ganzes Konstrukt hier klingt nach einem Angestellten der überfordert ist und schlecht eLeistungen bringt. Der jetzt gerne versuchen würde, der Firma noch ein paar Ucken aus den Rippen zu leiern und gleichzeitig die Firma verlassen will.
Ich kann mir vorstellen, dass sein Arbeitszeugnis auch entsprechend ausfallen würde.
In der Realität würde der AG wohl einen Aufhebungsvertrag gerne für einen früheren Zeitraum, wahrscheinlich sogar unter sofortiger Freistellung unterschreiben, weil er wahrschienlich froh wäre den Kerl los zu sein.
Aber Abfindung? Wohl eher nicht.
Drohung nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen? Würde er sich sicher freuen… würde das doch eventuell sogar ne fristlose Kündigung rechtfertigen.
Kann der X denn den „Fakt“ dass er gemobbt wird beweisen? Hat er irgendwas unternommen um dies zu beenden, indem er den nächst höheren Vorgesetzten eigeschaltet hat? Blah blah und so weiter.
ja da steht aber auch bei Betriebsbedingter Kündigung durch AG!!!
Liegt in diesem Fall ja nicht vor, wobei es ehe unlogisch ist
wenn ein AG bei einem Aufhebungsvertrag seitens des AN eine Apfindung zahlen würde.
Warum noch Geld raus hauen wenn ich so welches spare!!
Aber in erster linie frage ich mich was das für ein Arbeitsvertrag ist, wenn ich als AN 6 Monate kündigungsfrist habe, ich persönlich würde einen folchen vetrag nie Unterschreiben!
Aber in erster linie frage ich mich was das für ein
Arbeitsvertrag ist, wenn ich als AN 6 Monate kündigungsfrist
habe, ich persönlich würde einen folchen vetrag nie
Unterschreiben!
In vielen Firmen ein Arbeitsvertrag für AT Angestellte. Ich habe auch 6 Monate zum Quartal und bin froh darüber, das hilft vor allem wenn man gekündigt wird. Wenn man selbst kündigen möchte, kann man immer versuchen einen Aufhebungsvertrag zu erwirken, natürlich ohne Abfindung.
Wir hatten im Zuge einer Betriebsänderung auch AT-Kollegen, die haben einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, ca. 0,6 Abfindung bekommen und sind nach Unterschrift bis zum Beschäftigungsende freigestellt (ca. 8 Monate) unter Beibehaltung der Bezüge.