Aufhebungsvertrag vom Chef wegen Krankheit!?

Mein Vater hat am 1.2 (mit Probezeit) eine neue Stelle bei eine Firma als Fahrer angefangen. Nun hat er erfahren das er nächste Woche ins Krankenhaus muß. Hat das mit seiner Firma geklärt und Heute kamm ein anruf das die Firma einen aufhebungsvertrag möchte ist das alles rechtens und was muß er beachten.

Hallo, schau Dir mal an, was im Arbeitsvertrag geht. Viele Grüße

Hallo,
das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten.
Das heißt, bei einem Beschäftigungsbeginn am 1.2.2012 ist Dein Vater leider noch ohne Schutz.
Der Arbeitgeber kann, auch wegen der abgesprochenen Probezeit, ohne Begründung kündigen.
Bei einem Aufhebungsvertrag könnte Dein Vater vielleicht noch eine Kleinigkeit (Abfindung) aushandeln, aber ich würde mich nicht darauf verlassen.
Einen Anspruch auf Abfindung gibt es eh nicht, obwohl sich das Gerücht hatnäckig hält.
Alles in Allem sieht es ziemlich sch… aus für Deinen Vater. Nicht allein dass er erkrankt ist, zudem droht ihm leider auch die Arbeitslosigkeit.
Allerdings sind Kraftfahrer zurzeit ziemlich gesucht, so dass er nach seiner Genesung sicher schnell wieder Arbeit findet.
Dafür alles Gute. Richte Deinem Vater von mir die besten Wünsche für eine baldige Genesung aus.
LIebe Grüße, Johannes

Nichts unterschreiben.

Hallo,
auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag machen,
die Firma kann Kündigen, es ist ja Probezeit.
Aber die Kündigung bedarf ja einen Grund und Aufhebung im gegenseiten Einvernehmen hört sich doch besser an, oder?
Sind alles Verb…, sie bekommen das Krankengeld (6 Wochen)nach meiner Info sogar in den ersten drei Monaten bei Neueinstellung von der Krankenkasse erstattet.
Wir haben es in der Hand, wir brauchen einen P…- wechsel.
Gruß
Cress

Hallo,

sein Chef kann dies anbieten, aber…
Er kann in der Probezeit aber auch normal kündigen - allerdings dann unter Einhaltung der Kündigungsfristen. So lange muß er zahlen.
Warum also ein Aufhebungsvertrag ? Sollen die Fristen nicht eingehalten werden ?
Bei einem Aufhebungsvertrag wird es danach auch Schwierigkeiten bei der Agentur für Arbeit (Sperre) geben.

MfG
Harley

Hallo Dirk,
Innerhalb der Probezeit kann jede der beiden Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) ohne Angabe von Gründen kündigen. Meines Wissens nach ist dazu nicht mal ein Aufhebungsvertrag nötig.
Sorry, also auch wenn so eine kurzfristige Krank-Zeit nichts über die spätere Arbeitsqualität aussagt, ist das Vorgehen rechtens.
Viele Grüße,
nadomu

Hallo! So fil ich weis kann die Fa. einen Aufhebungsv. oder Kündigung aussprechen,sofern noch Probezeit ist . Aber um sicher zu gehen , hole Dir lieber Kostenlose Rechtsauskunft bei einem Anwalt oder Gericht Arbeitsgericht . Viel Erfolg Grus Andy

Hallo,
wenn Ihr Vater noch in der Probezeit, kann der AG doch innerhalb der Probezeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen (ohne Angabe von Gründen). Soweit ich weiß auch wenn der AN einen „gelben Schein“ hat!
Ein Aufhebungsvertrag würde je nach Ausführung, die Kündigung zu sofort bewirken, was zur Folge hat, das er für die letzten 14 Tage kein Geld bekommt.
bei normaler Kündigung muss der AG haalt noch 14 Tage bezahlen. Es sei denn im AV steht nur für geleistete Stunden bzw. er wird nach Stunden bezahlt.
Ich hoffe, es sind genug Infos. Vlt. können ja noch andere User etwas hinzufügen?!
Gruß
oliver

Hallo,
er braucht den Aufhebungsvertrag nicht zu unterschreiben (gibt auch Probleme mit Arbeitslosengeld). Der Betrieb kann in der Probezeit kündigen.
Schöne Grüße
phantomin

Tolle Wurst,
das ist wirklich dumm gelaufen. Eine Chance hat Dein Vater leider nicht, weil er in der Probezeit ist. Die Firma wird ihm sonst kündigen. Dabei muss sie aber eine Kündigungsfrist von 14 Tagen einhalten. Mit dem Aufhebungsvertrag will sie das wahrscheinlich vermeiden. Der kann mit sofortiger Wirkung unterschrieben werden. Somit spart sich die Fa. 14 Tage Lohn. Das sollte Dein Vater nicht machen. Falls er eine Chance hat, nach seiner Krankheit wieder dort anzufangen, dann wäre das eine Alternative, aber nur dann. Ansonsten kann es passieren, dass das Arbeitsamt bei einem Aufhebungsvertrag unterstellt, dass Dein Vater sein Arbeitsverhältnis fahrlässig aufgegeben hat und somit eine Sperrzeit verhängt. Es wäre also besser, wenn Dein Vater sich kündigen lassen würde. Wenn Aufhebungsvertrag, dann nur mit einer Auslaufzeit, wie die Kündigungsfrist von 14 Tagen-

Normalerweise kann man in der Krankheit nicht gekündigt werden. Daher will die Firma wahrscheinlich einen Aufhebungsvertrag machen. Soll er sich nicht darauf einlassen.

Andererseits kann er innerhalb der Probezeit ohne Gründe gekündigt werden, ausser er hat einen Krankenschein.

Ich verstehe nur nicht, warum die ihm nicht kündigen, heute ist der Monatsletze, also normalerweise können die heut noch kündigen zu Ende März. solange er heute noch keinen Krankenschein hat.

Ich hätte die Krankheit gar nicht erst angemeldet.

Hallo, auf keinen fall den aufhebungsvertrag unterschreiben, wenn dann sollen, die ihn kündigen, kann man in der probezeit ohne angaben von gründen. Er soll erstmal abwarten. Gruss Mäggi

Hallo,

wenn eine Probezeit vereinbart wurde gelten doch wahrscheinlich kurzfristige Kündigungsfristen, also soll die Firma doch kündigen, wenn sie deinen Vater loswerden will. Hierfür bedarf es dann keiner Begründung. Es scheint dass das Arbeitsverhältnis wohl nicht weiterzuführen ist. Aber einen Aufhebungsvertrag sollte er bitte nicht unterschreiben. Da alles in der Probezeit passiert wird ihm kaum etwas anderes übrig bleiben als die Kündigung hinzunehmen. Es sei denn es steht in der Kündigung aus gesundheitlichen Gründen. Aber so blöd wird die Firma nicht sein, wenn sie es schon mit Aufhebung versuchen.

viel Glück und gute Besserung an deinen Vater.

Milan

Hallo Dirk,
sofern die Krankschreibung vorliegt, besteht Kündigungsschutz. Allerdings nur innerhalb der Krankheit. Danach gilt wieder die Probezeit.
Einen Aufhebungsvertrag anzubieten ist möglich, man muss ihn jedoch nicht annehmen.

Viele Grüße
Andreas

Hallo Dirk12123,
kann leider nicht helfen.
Sorry und viel Erfolg.
Gruss

Wagner