Aufhebungsvertrag wegen Härtefall

geht doch

liebe manuela, wellch ein hartes schicksal hat dich und deine Familie getroffen. gestern hatte ich besuch, deshalb antworte ich erst jetzt.

ihr habt einen unbefristeten mietvertrag mit eingeschränkter kündigung. deshalb bin ich nicht ganz sicher, ob eine fristlose kündigung wegen erheblicher gefährdung der gesundheit vorliegt. ich kann dir in diesem Fall nur raten, schnell zum Anwalt zu gehen. Habt ihr schon eine neue wohnung? um das leben deine kinder zu retten ist vermutlich eile geboten.

ich drück dir ganz fest die daumen.
Liebe Grüße
Ingrid = zwillingsjungfrau

Hallo,

kündigen Sie Ihren Mietvertrag kurzfristig und beziehen Sie sich auf den Punkt der außerordentlichen Kündigung und begründen Sie die Kündigung mit der Krankheit Ihres Sohnes. Kündigung schriftlich und per Einschreiben, wird die Kündigung nicht anerkannt, muß der Vermieter diese schriftlich zurückweisen und begründen. Dann bleibt Ihnen nur der Gang zum Anwalt.

MfG P. Kunze

Hallo Manuela,

da kann ich Dir nicht weiterhelfen. Ich würde Dir schon empfehlen, mal zum Mieterverein zu gehen. Die sind in der Regel auch nicht so teuer wie ein Anwalt und dort nachfragen, ob Eure Situation euch zu einer außerordentlichen Kündigung reicht.

Ansonsten könntest Du deinem Vermieter doch mal fragen, ob er Euch aus dem Vertrag entlässt, wenn Du einen Nachmieter findest. Manchmal machen die das, da ihnen keine Kosten entstehen, insbesondere auch durch Mietausfall.

Gruß Ina

Ich habe vollstes Versändniss für Eure Situation,
Leider kann ich da keine rechtsverbindliche Antwort geben.
Ich kann nur raten den >Aufhebungsvertrag

Hallo Manuela,

gehen Sie zu einem Anwalt und lassen Sie das klären. Ich Wünsche Ihnen viel Kraft.

Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser

Hallo,
also das ist schwierig:dieser Kündigungsverzicht ist eine Falle. Ich kann nur raten, zu einem Anwalt oder einem Mieterverein zu gehen.
Es gibt anscheinend die Möglichkeit per Härtefall-Argumentation und Stellung eines Nachmieters die Kündigung zu erreichen (siehe auch http://www.anwalt.de/rechtstipps/ratgeber/kuendigung…)
Aber es ist eben eine Ansichtssache, was ein Härtefall ist. Der Anwalt des Vermieter macht es sich einfach. Es gibt einfach noch nicht viele Urteile zur Klärung, wie und wann ein Härtefall vorliegt.
Könnt Ihr denn nicht nochmal mit dem Vermieter sprechen, Eure Notlage nochmals schildern
Es tut mir sehr leid

Alles Gute
Elfriede

Liebe Elfriede ,

vielen Dank für Ihre Antwort .

Wir haben nochmals mit den VM gesprochen und wir haben jetzt eine schriftliche zusage erhalten , dass wir bei einem entsprechenden NM der in den jetzigen Vertrag einsteigt aus dem Mietverhältnis raus kommen und wir einen Aufhebungsvertrag vereinbaren .

Jetzt waren am Sonntag schon die ersten Besichtigungen.
Er hat seine Bedingungen extrem verschärft , er erlaubt keine Haustiere mehr , fordert einen Jahresauszug vom Arbeitgeber über die Lohnbescheinigungen , über die Zahlungen des vorhergehenden Mietverhältnisses und eine Schufa auskunft .
Das alles wollte er bei uns nicht haben .
Er hat auch immer sein Geld bekommen , von daher weiß ich nicht wieso er da jetzt so extreme Vorgaben macht .

Einigen hat der VM schon vorab abgesagt , nachdem ich ihm grobe Infos über die Familien weiter gegeben habe.

  1. Fam. zu viele Kinder ( 8 ) das verstehe ich ja noch , wobei das Haus 240 qm Wohnfläche hat
    8 Zimmer 2 Küchen 2 Bäder 2 GWC´s und dadurch ja für Großfamilien gedacht ist .

  2. Fam. 2 Hunde , er erlaubt keine Hunde mehr wir haben Hunde und er sagte mir nicht bescheid bevor ich die Anzeige geschaltet hatte , erst nachdem ich ihm am Tele erzählte dass die eine Fam. 2 Hunde hat .

  3. Fam. nur zu 3 …er Friseurmeister besitzt eine Ladenkette , verdient gut , sie arbeitet von zu Hause aus , Buchhalterin … Vermieter --> nee das muss nicht sein …

  4. Fam. nein bitte keine Ausländer ( alleinde die Aussage :frowning: …)

  5. Fam. optimale Vorraussetzungen , 4 Kinder , keine Tiere , brachten alle Jahresunterlagen mit bis auf Schufe die ist noch mit der Post unterwegs .
    Vater verdient zw. 3500,- und 4000,- Netto sehr nette Leute übernehmen den Mietvertrag genau so wie wir hatten gestern zugesagt zum 1.10. ein zu ziehen .
    Eben ruft mich unsre Vermieterin an , sie könne sich nicht Vorstellen was die Fam. hier in unsrem kleinen Dorf will wo man ja für alles aufs Auto angewiesen ist ( sie besitzen ja 2 Auto´s ) so langsam kommt es mir vor als suchen sie bei jedem einen Grund ihn nicht zu nehmen .

Werde heute einen termin mit dem Anwalt vereinbaren , denn so kanns ja nicht weiter gehn .

LG Manuela

Hallo,

also nachdem in Eurem Mietvertrag keine Nachmieterklausel zu sein scheint, müssen gewichtige Gründe für den Auszug vorliegen, damit der Vermieter die Nachmieter nicht so larifari ablehnen kann.

Die Regel, dass der Vermieter die Nachmieter nicht zu akzeptieren braucht, gilt eben nicht immer. Interessant für Euch sind deshalb folgende Zitate aus einer anderen Website (etwas gekürzt, die übrigens auch einige Härtefälle aufzählt:
"Der Vermieter muß zum Beispiel den Mieter ausnahmsweise vorzeitig aus dem Vertrag entlassen und einen Nachmieter akzeptieren, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Mieter eine besondere Härte bedeuten würde. Das heißt, der Mieter muß ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Vertragsbeendigung haben und dieses Interesse an der Aufhebung des Vertrages muß schwerer wiegen als das Interesse des Vermieters am Fortbestand des Vertrages…

Zumutbarkeit des Nachmieters
Falls der Vermieter gehalten ist, sich auf eine Nachmieterregelung einzulassen, kann er einen Nachmieter nur ablehnen, wenn in der Person des Nachmieters wichtige Gründe vorhanden sind, zum Beispiel wenn der Nachmieter wegen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, seinen mietvertraglichen Verpflichtungen nachzukommen oder Moralvorstellungen bzw. religiöse Überzeugungen des Vermieters besonders schwer betroffen sind…

Lehnt der Vermieter einen zumutbaren Nachmieter ab, so ist der Mieter ab dem Tag von der Zahlung des Mietzinses befreit, ab dem der Nachmieter die Wohnung übernommen hätte. Hierfür trägt der Mieter allerdings die Beweislast, er sollte sich deshalb eine entsprechende schriftliche Erklärung von dem Nachmieter geben lassen." (http://www.mieterverein-koeln.de/mieterwissen_nachmi…)

Ich würde allerdings alles mit einem Anwalt beraten. Das ist einfach zu heikel, da ja der Begriff und Inhalt von Härtefall nicht eindeutig definiert ist.

Viel Glück
elfriede

Hallo, entschuldigen Sie das ich erst jetzt reagiere, war im Urlaub. Kann aber leider nicht helfen.