Aufhebungsvertrag wegen Härtefall

Wegen posttraumatische Belastungsstörung Depression des Kindes von befristetem Mietvertrag auf unberisteten .

Hallo, ich stelle meine Frage im Internet ,weil mir für ein Gespräch beim Anwalt momentan die Kraft fehlt um unsere Geschichte zu erzählen . ( Rechtschutz & Mietrechtschutz haben wir )

Im Juni 11 sind wir ,mein Mann unsre beiden Söhne ( 11&13 ) und ich in eine schönes Haus zur miete gezogen , da ich mit Zwillingen schwanger war, vereinbarten wir einen 3 Jahresvertrag . Leider verlohren wir einen der Zwillingen kurz nach dem Umzug , die Schwangerschaft blieb z.G.intakt . Am 11.09.11 kam dann unsere Tochter zur Welt, sie musste leider früher geholt werden weil die Versorgung nicht mehr stimmte, ist musste beatmet werden und lag auf intensiv, am 14.09. ist sie dann an doppelseitiger Hirnblutung verstorben .

Die Welt stand von heut auf Morgen still und nichts war mehr wie zuvor, wir wollten alle stark sein jeder auf seine eigene Art .

Unser kleiner hat das ganze nicht verarbeiten können durch seine ADHS Erkrankung ist es für ihn besonders schwer mit Verlust und Tod um zu gehn, seine Medikamente die er nehmen muss um den Schulaltag zu bewältigen verstärken solche Depressionen . In der Schule wurde er gemobbt , er hatte allgemein keinen guten Start im neuen zu Hause . Wir waren daher in Behandlung des sozialpädiadrischen Zentrums einer Kinderklinik , die schulische Situation spitzte sich so sehr zu, dass der leitende Arzt der Klinik Lucas sofort zum 6.6.12 von der Schule nahm ,er war von da ab zu Hause ohne Madikation aber es wurde nicht besser . Es traf uns ein erneuter Schicksalsschlag, mein Patenkind ist todlich verunglückt ( 18 ) es riss uns allen den Boden unter den Füssen weg , der behandelnte Arzt und das Psychologenteam rieten uns so Zeitnah wie möglich in unser altes Umfeld rurück zu ziehen damit Lucas wieder halt in seinem alten Freundeskreis bekommt und wieder Lebensmut und Kraft sammelt . 14 Tage später kam meine Oma (85) mit Notarzt ins KH , leider waren die Jungs vor Ort es war bei einer Geburtstagsfeier , sie waren traumatisiert von alle dem was sie erleben mussten, der kleine sagte wenn jetzt alle sterben will ich auch tod sein :frowning: Leiter vom SPZ --> so schnell es geht Umzug organisieren ! Ich habe mit meinem Vermieter gesprochen ,ihn um einen Aufhebungsvertrag wegen Härtefall gebeten , er meinte er habe Verständnis für unsere Situation, hat selbst Kinder in dem Alter und es tut ihm leid, aber er hätte mit seinem Anwalt gesprochen der gesagt hat er müsse uns nicht aus dem Mietvertrag lassen !

Stimmt das ???

Alle ärztlichen und psychologischen Gutachten liegen vor . Ich muss doch meinem Kind helfen können , ich kann doch nicht hilflos zu sehn müssen bis etwas passiert ? Lucas soll jetzt nach Einkliederung in die neue Schule 3 Wochen stationär behandelt werden . Ich steh vor einem riesen Scherbenhaufen und weiß nicht weiter .

Mietvertragsvereinbarungen .

unter § 2 wurde angekreuzt

X unbefristetes Mietverhältnis
Das Mietverhältnis beginnt mit dem 01.07.11 und läuft auf unbestimmte Zeit .

Dann wurde angekreuzt

X Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 3 Jahren auf ihr Recht zur Kündigung dieses Mietvertrages . Eine Kündigung ist erstmalig nach dem Ablauf von 3 Jahren mit der Frist von 3 Monaten zulässig . Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung auch wichtigem Grund und zur ausserordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt .

LG Manuela

Sehr geehrte Manuela,
so sehr ich Ihre Verzweiflung auch verstehen kann,
aber hier kann, wenn überhaupt, nur ein Anwalt helfen.
Freundliche Grüße
Mike-Lohfelden

Hallo, Frau Munuela-
alsoe, es stimmt schon, dass Ihr Vermieter trotzdem nicht aus dem Vertarg lassen MUSS.
Aber:
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit MIetrecht. Rufen Sie diese Versicherung an und bitten Sie um die Benennung eines Anwaltes, der Ihnen -so weiss ich es aus vielen ähnlichen Fällen-kostenlos helfen wird.
Zu diesem Anwalt gehen Sie, und er wird ein Schreiben an den Vermieter aufsetzen.
Es ist nun mal leider so, dass ein derartiges Anwalt-Schreiben mehr bewirkt, als wenn man als Mieter nur redet, schreibt oder was auch immer.
Sollte das wieder nicht den Erfolg haben, den Sie sich wünschen, da gibt es eigentlich einen guten Tipp-keine Miete mehr zahlen. Nach 2 Monaten bekommen Sie eien Mahnung, danach die fristlose Kündigung. Nach Eingang dieser Kündigung vereibaren Sie einen Abnahmetermin-bevor!!! Ihr Vermieter eine Räumungsklage einleiten kann-also innerhalb von 2 Wochen.
Das zurück behaltene Mietgeld heben Sie aber bitte unbedingt auf-nicht verwerten!!!, und überweisen das Geld unmittelbar nach der Wohnungsübergabe. Beachten Sie ,das Sie dringendst ein schriftliches Übergabeprotokoll mit beidseitiger Unterschrift (Vermieter u.Ihre)bekommen, damit in Folge keine Forderungen mehr auf Sie zukommen.
Das ist ein Rat, den mir „unsere Mieter“ als Lehrgeld gaben, wenn unser Eigentümer- wir sind die Verwaltung-stur wie …waren. Dieser Weg hat dann immer geklappt.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.
MfG Waldi 64

Hallo.

Grundsätzlich muss ihr Vermieter Sie nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen. Er hat aber eine Schadensminderungspflicht, wenn Sie das Mietverhältnis trotzdem beenden wollen.

Prüfen Sie Ihren Mietvertrag, ob darin ein Passus enthalten ist, wonach Sie eventuell einen Nachmieter stellen dürfen. Selbst wenn ein solcher Passus nicht vorhanden sein sollte, würde ich vorschlagen, einen Nachmieter auf eigene Faust zu suchen und Ihrem Vermieter vorzuschlagen, dass dieser den Mietvertrag zu den ursprünglichen Konditionen übernimmt. Oft willigt der Vermieter dann in eine vorzeitige Vertragsauflösung ein.

Siehe auch hier:

http://www.finanztip.de/d/mietrecht/Nachmieter.htm

Ein anderer „Trick“ wäre, dass Sie ausziehen und einen Untermieter in das Objekt holen. Der Vermieter muss zuvor um Erlaubnis gefragt werden. Verweigert er die Erlaubnis, dann hätten Sie auch ein vorzeitiges Kündigungsrecht.

Sie sollten in jedem Fall nochmals das Gespräch mit dem Vermieter suchen und ihm vielleicht auch ein Attest vorlegen bzw. ihm vorschlagen, dass Sie einen Nachmieter suchen. Falls alles nicht fruchtet, müssten Sie einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen. Möglicherweise finden sich Möglichkeiten in dem Mietvertrag.

u. u. unterliegt dein MV der AGB (wenn der k-Verzicht formularmäßig inrgendwo dazwischen steht, könnte es so bewertet werden) und hiernach dürfte dieser teil der vereinbarung unwirksam sein. kündige einfach ordentlich zu wann du magst und drücke die whg., resp. die schlüssel zu dem von dir angesagtem mietende dem vermieter in die hand, dann soll er doch klagen, wenn er recht bekommen will. wenn es für dein kind so wichtig ist, so kann dir keine lösung teuer genug sein, hauptsache du bist aus der whg. raus.

Hallo ManuelaP76,
aufrichtige Teilnahme was Euch alles widerfahren ist.
Die Wohnung kann nach 543 BGB aus wichtigem Grund gekündigt werden. Und zwar zum Ende eines Monats. Hier muß auch der Mieter eine Begründung im Kündigungsschreiben angeben, geht ja aber aus den Stellungnahmen der Gutachter zum Kindeswohl hervor.
Viel Glück und ein neuer Anfang in Euerer gewohnten Umgebung
fragich46

welche konkrete Frage steht eigentlich im Raum?

Kündigen Sie um 31.07.2014 und versuchen Sie eine dem Vermieter genehmen Nachmieter zu stellen. Es dürfte Ihnen sehr schwer fallen vor Gericht zu beweisen, dass der desolate Zustand Ihrer wie auch der Kindesgesundheit durch einen erneuten Umzug nachhaltig verbessert werden kann. Solange gilt in jedem Falle der vertraglich vereinbarte Ausschluß des ordentlichen Kündigungsrechtes fort. Ob Sie in Ihrem geschilderten Zustand die Stapazen eines doch recht fragwürdigen Gerichtverfahrens mit einem mindestens so unsicheren Ausgang und den damit verbundenen Kosten durchstehen, bliebe ebenfalls abzuwarten.

Das ist kein Fall für das Internet. Zu komplex und zu emotional. Da wirst du nicht um das Gespräch mit einem Fachanwalt herumkommen.

Hallo Wohnungsanwalt ,

dass es auf einen Anwaltsbesuch hinaus laufen wird,war mir ins Geheim schon klar , Mut den Weg zu gehen und mich in meinem Willen zu bestärken, das war mir vorab wichtig , wenn ich nur gehört hätte " no canze " hätt ich mir den ansträngenden Weg sparen können .
Man ist an einem Punkt in seinem Leben angekommen wo man im Grunde einfach keine Kraft und Antrieb mehr auf Reserve hat .

So weiß ich hab vill. eine Chanze und werde kämpfen … zuerst warte ich mal am Sa. das Gespräch mit dem Vermieter ab .

Für So. haben sich schon 3 Fam. zur Besichtigung angemeldet , also einen Nachmieter zu finden sollte nicht das Problem sein , mein Vermieter muß dem ganzen nur einwilligen .

Wenn er kein Unmensch ist wird er hoffentlich ein Herz haben und nach geben !

LG Manuela

Das ist kein Fall für das Internet. Zu komplex und zu
emotional. Da wirst du nicht um das Gespräch mit einem
Fachanwalt herumkommen.

Hallo Firstguardian ,

auch Ihnen danke für Ihre Antwort

Ein Gerichtsverfahren wollte ich auf jeden Fall vermeiden , das schaff ich körperlich nicht .

Wir werden zurück in unsere Gemeinde ziehen in der die beiden Jungs aufgewachsen sind Freunde aus dem Sandkasten besitzen die Ärzte die Lucas seit 2008 kennen und behandeln sind sich alle einig , dass dies sie richtige Lösung ist !
Alles geschehene kann nicht ungeschehen gemacht werden die Erinnerung bleibt , aber die Zukunft soll eine bessere werden .

LG Manuela

Hallo ,

Meine Frage wäre -->
Wegen posttraumatische Belastungsstörung Depression des Kindes einen befristeten Mietvertrag auf unberisteten ändern durch die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages .
Grund Härtefall

Vielen Dank

LG Manuela

welche konkrete Frage steht eigentlich im Raum?

Hallo Manuela,

solche Schicksalsschläge in Verbindung mit den ärztlichen Gutachten sind eindeutig ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung im Sinne des Mietvertrages. Zudem gilt auch
§ 573c BGB (Fristen der ordentlichen Kündigung)

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

Ich würde mich auf beide Regelungen berufen und den Mietvertrag außerordentlich kündigen.

Viel Erfolg und alles Gute

Hallo fragich46 ,

vielen Dank für Ihre lieben Worte und Ihre Antwort .

Also das würde heissen ich könnte zum hiesigen Monatsende kündigen ?
Gründe haben wir genügend , ärztklich bestätigt , welche ich alle dem Vermieter zukommen lies .

Ich habe meine Kündigung am 03.08. geschrieben , wenn eine Einigung zu stande kommt , diese dann zum 30.10.12 wirksam ist .

LG Manuela

Hallo Peter ,

Vielen Dank für Ihre Antwort , werde ich nachher alles mal nachlesen .

LG Manuela

Vielen Dank für Ihre Antwort !

LG Manuela

omG hier scheint der Fragesteller die Persönlichkeitsstörung zu haben, Ich helfe hier seit Jahren und ehrenamtlich, deshalb nochmals und letztmalig: Was ist, verständlich formuliert, die konkrete Frage?

Hallo Waldi64 ,

ich wollte eine gute freundliche Einigung welche mich / uns nicht noch zusätzlich belastet .

Ich werde den MV von einem Anwalt prüfen lassen .

Trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort

LG Manuela

Vielen Dank für Ihre Antwort ,
ich werde mal alles durchlesen und den Vertrag einem RA zur Prüfung Faxen .

Danke für den Trick , aber ich glaube das wäre momentan nichts für uns .

LG Manuela

Hallo , ich verstehe Ihr Problem nicht !!!

Jeder der hier geantwortet hat brauchte keinen Nachhilfeunterricht um zu erkennen was meine Frage ist , im übrigen finde ich Ihre Formulieren eine Frechheit !

Auf Ihre Antwort kann ich verzichten , also lasse ich sie lieber unwissend , nicht dass Sie noch Ihre ehrenamtliche Freizeit unnütz vergeuden .

Ich habe um Hilfe gebenten und werde beleidigt , finde ich nicht i.O !