4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Hi!
Angenommen ein AN will sich mit AG am 20.07. einigen, dass das
Arbeitsverhältnis am 31.07. endet - geht doch nur mit
Aufhebungsvertrag, oder ??
Angenommen, es besteht keinerlei andere Vereinbarung im Arbeitsvertrag, und es greift kein Tarifvertrag, und der Mitarbeiter ist länger als 6 Monate beschäftigt, bzw. keine Probezeit ist vereinbart - dann gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
Und wie ist es dann mit dem Urlaub ?? Er hat bereits 2 Wochen
(6 Tage-Woche - also 12 Tage) Urlaub im Jahr gehabt. Man
rechnet doch 2,75 Tage Urlaub pro Monat bei 33 Tage
Jahresurlaub (oder liege ich da falsch) ?? Wären dann 19,25
Tage Urlaubsanspruch (also 19, wenn abgerundet wird).
Bei einer Kündigung rechnet man in diesem Fall nicht mehr (wenn der Arbeitnehmer länger als 6 Monate beschäftigt ist). Der gesetzliche Urlaub von 24 WERK tagen (also 4 Wochen) steht einem Arbeitnehmer in vollem Umfang zu, wenn er in der zweiten Jahreshälfte (also ab dem 1.7.) geht. Was zu den übergesetzlichen Tagen vereinbart ist, weiß ich nicht, da keine Informationen dazu vorliegen 
Müssen dann die restlichen 7 Tage, sowie die 40 Überstunden
ausbezahlt oder irgendwie vergütet werden ??
Da es sich hier um einen Auflösungs vertrag handelt, kann da alles mögliche vereinbart werden (naja - fast alles).
Oder kann der AG sagen : Na gut, wir einigen uns, das der AN
nur noch bis zum 31.7. arbeitet, dafür verzichtet er auf
Urlaub und Überstunden ??
Wenn der Arbeitnehmer das so unterschreibt, gilt es auch!
LG
Guido