Aufklärung gewünscht

Hallo,
ich wohne am Bodensee, besitze eine Immobilie in Mecklenburg-Vorpommern (ca. 800km von meinem Wohnort entfernt) und möchte diese verkaufen.
Nun habe ich auch einen ernsthaften Interessenten, der aus der Gegend von Kiel kommt.
Meine Fragen:

  1. Wenn wir uns einig sind, wie stellen wir es an, dass wir auch gegenseitig an die Vereinbarung gebunden sind, ehe wir den Vertrag notariell beurkunden. Gibt es dazu etwa einen vor-notariellen Vertrag? Schließlich soll ja der notarielle Kaufvertrag in die Wege geleitet werden und es wäre schlecht, wenn eine Partei abspringen würde und die andere möglicherweise auf den entstandenen Kosten sitzen bleiben würde.
  2. Welches Notariat kann diesen Vertrag beurkunden? Jedes? Müssen da beide Parteien vertreten sein? Oder wie läuft das, wenn wie hier sowohl OBjekt, wie auch Verkäufer und Käufer jeweils sehr weit auseinander wohnen?

Hallo!

  1. Wenn wir uns einig sind, wie stellen wir es an, dass wir auch
    gegenseitig an die Vereinbarung gebunden sind, ehe wir den Vertrag
    notariell beurkunden. Gibt es dazu etwa einen vor-notariellen
    Vertrag? Schließlich soll ja der notarielle Kaufvertrag in die Wege
    geleitet werden und es wäre schlecht, wenn eine Partei abspringen
    würde und die andere möglicherweise auf den entstandenen Kosten
    sitzen bleiben würde.

Ich arbeite im Notariat - ich kann nur vermuten, was die Leute machen, bevor sie zu uns kommen. Es gibt manche, die solche Vereinbarungen machen. Aber ob das tatsächlich vor einem Abspringen schützt, dazu kann ich nichts sagen. Würde empfehlen, den Vertrag notariell möglichst bald zu machen - dann ist es unter Dach und Fach.

  1. Welches Notariat kann diesen Vertrag beurkunden? Jedes?

Ja.

Müssen da beide Parteien vertreten sein?

Nicht unbedingt. Entweder kann der Käufer in Kiel den Vertrag beurkunden, jemand vertritt den Verkäufer und der Verkäufer genehmigt danach den Vertrag an seinem Wohnort (oder umgekehrt). Oder eine Partei unterbreitet der anderen ein (Ver-)Kaufangebot, das die andere Partei an ihrem Wohnort annimmt. Mit der Abwicklung des Vertrages ist dann allerdings logischerweise nur ein Notar beauftragt (der der Annahme oder der den Vertrag vor Genehmigung beurkundet hat, günstigerweise der in Mecklenburg).

LG

Schnägge

Hallo,
ich persönlich würde zu einem Gang eines Rechtsanwaltes raten, der einen Vertrag entwirft und dem „Käufer“ zusendet.
Wenn alle Unklarheiten dieses Vertrages geklärt sind würde ich wie meine Vorschreiberin vorgehen.
Zu einem Notar gehen, entweder beide oder mit Vertretung erscheinen, da es sich ja dann nur noch um einen formellen Vorgang handelt, da der Vertrag vorher bereits von beiden Seiten abgesegnet ist!
Grüße
Senta

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