Aufklärung in Sachen Betriebsrat

Hallo,

  1. ist ein Betriebsrat mit Stasi-Vergangenheit im Öffentlichen Dienst tragbar bzw. gibt es Rechtsprechungen, nach denen ein Betriebsrat mit Stasi-Vergangenheit im Öffentlichen Dienst nichts zu suchen hat?

  2. Muß der Arbeitgeber auf Anfrage mit der Wahrheit herausrücken, ob der Betriebsrat eine Stasi-Vergangenheit hat? Immerhin handelt es sich nicht um irgendwen, sondern um den Betriebsrat: Und wenn der Betriebsrat auch sonst noch die blanke Fehlbesetzung ist, wäre die Aufklärung in Sachen Stasi-Vergangenheit umso interessanter. Danke für Infos.

Rüdiger

Hallo,

  1. ist ein Betriebsrat mit Stasi-Vergangenheit im Öffentlichen
    Dienst tragbar bzw. gibt es Rechtsprechungen, nach denen ein
    Betriebsrat mit Stasi-Vergangenheit im Öffentlichen Dienst
    nichts zu suchen hat?

Du meinst sicherlich „Mitglied eiens Betriebsrates“?
Grundsätzlich gibt/gab es zum Umgang mit Stasi-Mitarbeitern ganz unterschiedliche (innerbetriebliche) Regelungen, oft wurde im Einzelfall entschieden, wie die Konsequenzen waren (Kündigung oder Weiterbschäftigung).
Seit 2007 ist eine Überprüfung nur noch für „herausragende Persönlichkeiten/Ämter“ möglich (Stasi-Unterlagen-Gesetz) wie z.B. Abgeordnete, Richter, Staatsanwälte u.ä.

  1. Muß der Arbeitgeber auf Anfrage mit der Wahrheit
    herausrücken, ob der Betriebsrat eine Stasi-Vergangenheit hat?

Ich denke, nein. Was spielt es auch für eine Rolle?

Immerhin handelt es sich nicht um irgendwen, sondern um den
Betriebsrat: Und wenn der Betriebsrat auch sonst noch die
blanke Fehlbesetzung ist, wäre die Aufklärung in Sachen
Stasi-Vergangenheit umso interessanter. Danke für Infos.

Wenn das Betriebsratsmitglied eine Fehlbesetzung ist, stellt sich eher die Frage: wer hat ihn gewählt und warum?
Eine eventuelle Stasi-Vergangenheit hat wohl keinen Einfluss auf eine aktuelle Tätigkeit in einem Betriebsrat.

Beatrix