Aufklärungserklärung

Hallo zusammen,

vor kurzen war ich beim Hautarzt und habe gefragt ob die auch Rückenhaare weglasern. Sie sagte ja, und ob ich das den machen wollte. Ich sagte das ich das mal machen lassen möchte.
Nach der Beantwortung der Fragen sagte sie mir ich müsste noch einen Aufklärungsfragebogen unterschreiben.
Als ich den las, stand da allerdings auf den Zettel das ich in die Behandlung einwillige und Aufgeklärt worden bin.
Bei Rückfragen meinte sie das wäre nur zur Aufklärung ich könnte das ruhig unterschreiben. Ich sagte das ich nichts unterschreibe was aussagt das ich in die Behandlung einwillige.

Was meint ihr dazu? Ist das normale seriöse Behandlung beim Arzt?

Oder ist das Alltag? Bin ich dadurch verpflichtet wenn ich das unterschreibe auch die Behandlung durchführen zu lassen?

Hallo,

Als ich den las, stand da allerdings auf den Zettel das ich in
die Behandlung einwillige und Aufgeklärt worden bin.

Jeder ärztliche Eingriff ist per se rein juristisch zunächst mal eine Körperverletzung, die nur deshalb nicht vor dem Richter endet, weil der Betroffene natürlich im Normalfall in die Behandlung eingewilligt hat. D.h. eigentlich darf dir der Arzt „nicht wehtun“, aber wenn Du willst, dass er dir z.B. die Wurzeln deiner Rückenhaare weglasert, oder dir einen kaputten Zahn zieht, dir ein Bein amputiert, weil dies medizinisch leider für dein weiteres Überleben notwendig ist, … dann spricht ja nichts dagegen.

Während jetzt bei klassischen Eingriffen zur Heilung die Sache mit der Einwilligung recht unproblematisch ist, weil der Arzt im Streitfall relativ leicht nachweisen kann, dass eine medizinische Notwenidigkeit bestand, ist dies bei rein kosmetischen Geschichten schon etwas kritischer. Und während bei medizinisch notwendigen Eingriffen eine schriftliche Einwilligung nur bei gravierenderen Sachen gefordert werden wird, wird man bei kosmetischen Dingen daher diese Grenze deutlich enger ziehen.

Ein anderes Thema ist die Frage der Bestätigung der Aufklärung. Nur wenn Du dir wirklich ausreichend über die Risiken aufgeklärt fühlst, solltest Du die erfolgte Aufklärung unterschreiben.

Noch etwas anderes ist dann die Frage eines Behandlungsvertrages, also die Frage, ab wann ggf. Kosten entstehen und der Arzt Geld auch für den Fall verlangen kann, dass die Behandlung nicht oder nicht ganz durchgeführt wird. Davon war hier aber noch nicht die Rede. Ein Zwang die Behandlung durchführen zu lassen (also sich verletzen lassen zu müssen) würde aber auch ein Behandlungsvertrag nie hergeben.

Gruß vom Wiz

Lieber junger Freund, wenn du in eine Behandlung einwilligst, dann willst du sie auch durchführen lassen.

Könnte es sich um ein Missverständnis zwischen Arzt und dir gehandelt haben?

Du hast im Konjunktiv gesprochen und von Ärzteseite verstand man, dass TATSÄCHLICH und sofort mit der Behandlung begonnen werden soll? So klingt das für ich beinah.

Wenn du dich vorab nur informieren wolltest und dann erstmal in Ruhe nachdenken, dich später entscheiden, DANN musst du natürlich NICHTS unterschreiben!

War sicher ein Missverständnis zwischen Patient und Arzt …

Also was mich irritiert hat war das mir diese Aufklärungserklärung als reine Aufklärung über den Behandlungsweg etc. dargelegt wurde und ich das wohl als Mißverständnis sehe.

Was soll mir passieren wenn ich zwar in die Behandlung einwillige aber mich dann nicht behandeln lasse?

Was ich wollte war im Prinzip nur meine Frage beantwortet haben, ob das machbar ist was da zu tun ist. Ich wollte die ganze Geschichte erst einmal abklären. Somit habe ich dann das Gespräch als Aufklärung gesehen. Die Ärztin verkaufte es mir auch als Aufklärungsgespräch.
An der Rezeption bekam ich dann das Formular das ich dann durchzulesen hatte, darauf stand Aufklärungsbogen.
In dem Text stand dann: „Ich willige ein … in die Behandlung…!“.
Beim verlassen wurde ich von ihrem Kollgen gerade zu zur Unterschrift gezwungen indem er sagte unterschreiben sie hier, mir das Datum und Dinge ankreuzte. Das war mir zuviel und ich sagte das ich das nicht unterschreibe.

Da ich meiner Meinung nach keine Zusage getroffen habe, wird auch keine Behandlung stattfinden.

Du hast doch richtig gehandelt, indem du dich nicht zur Unterschrift „zwingen“ ließest.

Wo liegt jetzt das Problem?

Es lag ein Missverständnis vor, mehr nicht - so sieht es für den Außenstehenden jedenfalls aus…

Alles wird gut :smile:

Vielen Dank! Ich meinte nur ist das so die gängige Methode?

Ich komme mir halt beim Arzt vor wie in einem Kaufhaus.
Er will mich nicht behandeln sonder mir was verkaufen. Egal ob kosmetische Behandlung oder Zahnarzt.

Mich stört es, und ich verliere eher das Vertrauen in die Ärzteschaft.

Wie geht es Euch damit?

Hi!

Was meint ihr dazu? Ist das normale seriöse Behandlung beim
Arzt?

Jein.
Den Einwilligungs- und Aufklärungsbogen zu unterzeichnen ist völlig ok und muß auch vor „normalen“ Eingriffen sein - normal meint hier, es ist kein Notfall, der sofort behandelt/operiert werden muß.

Nicht ok ist es allerdings, dem Pat. so einen Bogen unter die Nase zu halten OHNE das entsprechende Aufklärungsgespräch. In dem Gespräch muß der Arzt dir alles erzählen, was auch auf dem Bogen drauf steht und bei Bedarf auch mehr und dieses dann handschriftlich auf dem Bogen hinzufügen. Nachträglich hinzugefügte Dinge, die nciht besprochen worden sind, sind nicht zulässig.
In dem Gespräch sollte u.a. vorkommen: die Beschreibung der Therapie, Wirkungen, Nebenwirkungen und Risiken, mögliche ALternativen und die Folgen. Und hier gilt auch: je „freiwilliger“ und aufschiebbarer der Eingriff (also im Gegensatz zu Notfällen oder dringlichen Eingriffen, hier also z.b. Schönheits-Ops), desto umfangreicher sollte die Aufklärung ausfallen.
Dies nur mal so grundsätzlich :wink:

Der Sinn dahinter ist: der Pat. entscheidet normalerweise selbst über seine Behandlung (ausgenommen bei Notfällen, wo der mutmaßliche Wille des Pat. angenommen werden muß). Und dies kann der Pat. nur, wenn er ausreichend aufgeklärt ist - und dies belegt man juristisch durch dieses Dokument.

Erfolgt das Gespräch nicht, sondern es liegt nur die Unterschrift vor, hast du im Streitfall vor Gericht also gute Chancen :wink:
Hingegen ohne Unterschrift, also ohne deine Einwilligung, wird kaum ein Arzt einen Eingriff vornehmen, da dies juristisch als Körperverletzung gilt.

Fazit:
Unterschrift ist ok, weils sein muß, aber ohne Gespräch ists nicht ok.

Bin ich dadurch verpflichtet wenn ich das
unterschreibe auch die Behandlung durchführen zu lassen?

Nein, du bist nicht dazu verpflichtet. Du kannst deine Einwilligung jederzeit zurückziehen, sogar noch, wenn du schon auf dem OP-Tisch liegst - allerdings würd ich das machen, BEVOR du in Narkose vesetzt wirst *ggg*
(ok, beim lasern wird man dich nicht einschläfern, ich mein das nur generell :wink: )

Allerdings _könnte_ es passieren, daß wenn du scheinbar oder erstmal einwilligst und einen Termin machst und dann kurzfristig absagst, daß du trotzdem zumindest einen Teil zahlen mußt - wegen blabla-Ausfall. Ist in manchem Praxen so üblich…ich glaube, von Zahnärzten hört man das öfters…
Mein Rat wäre deshalb: unterschreiben (wenn du den Eingriff möchtest) und dann einige Tage drüber schlafen. Wenn du das dann nicht mehr möchtest, dann rechtzeitig absagen.

Gruß,
Sharon

Hallo,

wahrscheinlich hat der Arzt angenommen, dass Du Dich in jedem Fall behandeln lassen willst und Du Dich deshalb schon ganz konkret informieren wolltest. Dann macht er eben die Aufklärung gleich mit, dann wäre alles Rechtliche schon geregelt gewesen.

Dass Du nur mal so gefragt hast, hat er vielleicht so nicht verstanden.
Er hat also vermutlich Deine Erkundigungen als konkret und nicht pauschal angesehen.

Selbst wenn Du diese Einwilligung unterschrieben hättest, müsstest Du die Behandlung nicht zwingend durchführen lassen -dafür ist dieser Bogen ja nicht gedacht-, aber damit der Arzt überhaupt eine derartige Behandlung durchführen dürfte wenn Du das wolltest, bräuchte er diesen unterschriebenen Aufklärungsbogen um Dich in dieser Form behandeln zu dürfen und damit er etwas schriftliches hat, daß Du über mögliche Risiken der Behandlung aufgeklärt worden bist.

Gruß
Maja

Ich verstehe nur nicht wieso dann auf dem Bogen steht das ich in die Behandlung einwillige und aufgeklärt wurde?

Das sind doch zwei verschiedene paar Stiefel, oder nicht?

Ich verstehe nur nicht wieso dann auf dem Bogen steht das ich
in die Behandlung einwillige und aufgeklärt wurde?

Das sind doch zwei verschiedene paar Stiefel, oder nicht?

Verschieden und doch zusammengehörig, wenn man ersthaft erwägt, sich behandeln zu lassen.

Kein Arzt wird dich diesen Aufklärungsbogen unterschreiben lassen, wenn er dich nur über Risiken und Nebenwirkungen einer Behandlung AUFGEKLÄRT hat und kein konkreter Zeitpunkt zur Durchführung der Therapie festgelegt wurde. - Es muss sich um ein Missverständnis zwischen dir und dem Arzt gehandelt haben.

Kann ihm doch egal sein, was du weißt und was nicht, noch dazu bei einer nun wirklich nicht lebensbedrohlichen Angelegenheit wie deiner :wink:.

Ich verstehe nur nicht wieso dann auf dem Bogen steht das ich
in die Behandlung einwillige und aufgeklärt wurde?

Das sind doch zwei verschiedene paar Stiefel, oder nicht?

Nein eigentlich nicht…Du wurdest über die Risiken aufgeklärt, das heißt Du weißt über die Nebenwirkungen Bescheid.

Du willigst auch/obwohl Du Bescheid weißt in die Behandlung ein, wenn Du die Bahandlung durchführen lassen wollen würdest…aber selbst das verpflichtet Dich nicht dazu Dich behandeln lassen zu müssen.
Damit sichert sich der Arzt für den Fall der Fälle ab, wenn eine im Rahmen der Aufklärungen genannten Nebenwirkungen auftritt, damit der Patient nicht hinterher kommen kann und behauptet: Dieser Behandlung habe ich nie zugestimmt/Diese Behandlung wurde mit mir nicht abgesprochen.

Verbeiss Dich nicht so in das Einwilligen…wenn man es genau nimmt willigst Du bei jeder Spritze die Du bekommst rein rechtlich zu einer Körperverletzung ein…auch beim Zahnarzt.

Nochmal, das war sicher ein Missverständnis zwischen Dir und dem Arzt.
Zwischen pauschal und konkret verstehst Du?

Im KH unterschreibt man vor chirurgischen Eingriffen auch solche Bögen und zwar immer…das gilt auch bei ambulanten OPs.

Gruß
Maja