Aufklärungspflicht des Gerichtsvollziehers?

Liebe www-Gemeinde,

welche Aufklärungspflicht hat ein Gerichtsvollzieher gegenüber einem Schuldner, wenn ein GV beispielsweise während der Abgabe der EV Gegenstände „eigenmächtig“ in das Vermögensverzeichnis (entgegen der Aussage des Schuldners) aufnehmen würde?

Eine theoretische Fallstudie:
Ein Schuldner würde beispielsweise die Frage des GV’s, ob er ein Auto besitze wahrheitsgemäß mit NEIN beantworten und erklären, dass das Auto nicht in seinem Eigentum stehe, weil es vom Ehepartner angeschafft wurde und dies auch durch Kaufbeleg und KFZ-Brief nachweisbar sei.

Ein GV würde aber trotzdem die Daten des PKWs (BJ, PS, Wert …) verlangen und dies damit begründen, dass das Auto dann auch dem Schuldner gehöre und somit in die Liste der pfändbaren Gegenstände (also Vermögensverzeichnis) gehöre. Nachdruck würde er sich mit der Androhung verschaffen, dass der zuständige Richter einen Haftbefehl wegen der Verweigerung der Angaben erlassen würde.

Der Schuldner würde jetzt beispielsweise, aus Angst vor einer Haftstrafe die vom GV erstellte Vermögensaufstellung unterschreiben.

Zu diskutierende Fragen wären:
Inwiefern würde der GV sich der Nötigung bzw. Erpressung strafbar machen?

Hat der Schuldner Möglichkeiten das Vermögensverzeichnis anzufechten?

Danke im Voraus,
Schimanski

Ein Schuldner würde beispielsweise die Frage des GV’s, ob er
ein Auto besitze wahrheitsgemäß mit NEIN beantworten und
erklären, dass das Auto nicht in seinem Eigentum stehe, weil
es vom Ehepartner angeschafft wurde und dies auch durch
Kaufbeleg und KFZ-Brief nachweisbar sei.

Die Frage war ja nicht die nach dem Eigentum sondern die nach dem Besitz, wahrscheinlich genauer gesagt nach dem Gewahrsam. Denn für die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher kommt es auf die Eigentumsverhältnisse nicht an. Entscheidend ist nur, welche Sachen sich im Gewahrsam des Schuldners befinden. Gem. §§ 739 ZPO, 1362 BGB wird bei Eheleuten zu Gunsten des Gläuigers Alleineigentum und Alleingewahrsam des Schuldners vermutet.

Ein GV würde aber trotzdem die Daten des PKWs (BJ, PS, Wert
…) verlangen und dies damit begründen, dass das Auto dann
auch dem Schuldner gehöre und somit in die Liste der
pfändbaren Gegenstände (also Vermögensverzeichnis) gehöre.

Es ist unwahrscheinlich, dass der GV gesagt hat, das Auto würde „auch dem Schuldner gehören“. Das ist nämlich erstens falsch, und zweitens kommt es für den GV darauf nicht an. Ein GV prüft nur in ganz wenigen Ausnahmefällen das Eigentum. Grundsätzlich kommt es für die Pfändung nur auf den Gewahrsam an.

Nachdruck würde er sich mit der Androhung verschaffen, dass
der zuständige Richter einen Haftbefehl wegen der Verweigerung
der Angaben erlassen würde.

Zu Recht.

Inwiefern würde der GV sich der Nötigung bzw. Erpressung
strafbar machen?

Gar nicht.

Hat der Schuldner Möglichkeiten das Vermögensverzeichnis
anzufechten?

Nein. Aber die Ehefrau als Alleineigentümerin kann Freigabe vom Gläubiger verlangen und, wenn dieser nicht nachgibt, eine sog. Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO erheben. Der GV prüft die Eigentumsfrage nicht, weil das viel zu kompliziert ist (bzw. sein kann), aber ein Gericht muss jede noch so komplizierte Rechtsfrage klären.

Es war das Recht und damit die Pflicht des GV, eine Pfändung des Autos zu ermöglichen, aber es ist auch das Recht der Eigentümerin des Kfz, dagegen nun vorzugehen.

Vielen Dank für die Antwort.

Ein GV würde aber trotzdem die Daten des PKWs (BJ, PS, Wert
…) verlangen und dies damit begründen, dass das Auto dann
auch dem Schuldner gehöre und somit in die Liste der
pfändbaren Gegenstände (also Vermögensverzeichnis) gehöre.

Es ist unwahrscheinlich, dass der GV gesagt hat, das Auto
würde „auch dem Schuldner gehören“. Das ist nämlich erstens
falsch, und zweitens kommt es für den GV darauf nicht an. Ein
GV prüft nur in ganz wenigen Ausnahmefällen das Eigentum.
Grundsätzlich kommt es für die Pfändung nur auf den Gewahrsam
an.

Sollte hier auch nur als Beispiel dienen.

Inwiefern würde der GV sich der Nötigung bzw. Erpressung
strafbar machen?

Gar nicht.

Aber: Wer darf eigentlich vorladen? Doch eigentlich nur ein „gesetzlicher Richter“. Und nur dieser darf eine EV abnehmen. GVs sind ja oftmals als Selbstständige tätig. Das ist doch ein Widerspruch, oder?

Somit würde ein GV Amtsanmaßung und daraus resultierend auch
Urkundenfälschung (=Straftat) begehen.

Weiterhin wäre die Vorladung in das Büro des GVs (eigentlich) illegal?

Ein GV macht ja den Schuldner zusätzlich darauf aufmerksam, dass bei
Nichterscheinen, auf Antrag des Gläubigers, ein Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der EV, beantragt werden kann.
Kommt nicht jetzt noch die Nötigung und Erpressung hinzu, weil ein Haftbefehl nur im Strafrecht durchgeführt werden darf (IP66, EMRK)?

Das ist für Nicht-Juristen schwer verständlich.

Aber: Wer darf eigentlich vorladen?

Der GV.

Doch eigentlich nur ein
„gesetzlicher Richter“. Und nur dieser darf eine EV abnehmen.

Nein.

GVs sind ja oftmals als Selbstständige tätig. Das ist doch ein
Widerspruch, oder?

Das ist - so - nicht richtig und darum auch kein Widerspruch. Wir entfernen uns nun aber ziemlich von der eigentlichen Frage.

Somit würde ein GV Amtsanmaßung und daraus resultierend auch
Urkundenfälschung (=Straftat) begehen.

Es bringt nichts, jetzt krampfhaft zu versuchen, eine Strafbarkeit oder sonstige Rechtswidrigkeit zu konstruieren. Eine Amtsanmaßung liegt hier genauso wenig vor eine Urkundenfälschung.

Weiterhin wäre die Vorladung in das Büro des GVs (eigentlich)
illegal?

Ein GV macht ja den Schuldner zusätzlich darauf aufmerksam,
dass bei

Nichterscheinen, auf Antrag des Gläubigers, ein Haftbefehl
zur Erzwingung der Abgabe der EV, beantragt werden kann.

So ist es ja auch.

Kommt nicht jetzt noch die Nötigung und Erpressung hinzu,
weil ein Haftbefehl nur im Strafrecht durchgeführt werden darf
(IP66, EMRK)?

Ich weiß nicht, was IP66 ist, aber in der EMRK steht nicht, dass Ordnungs- und Beugehaft nicht statthaft sind.

Das ist für Nicht-Juristen schwer verständlich.

Das kann sein, ja.

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Somit würde ein GV Amtsanmaßung und daraus resultierend auch
Urkundenfälschung (=Straftat) begehen.:

Es bringt nichts, jetzt krampfhaft zu versuchen, eine
Strafbarkeit oder sonstige Rechtswidrigkeit zu konstruieren.
Eine Amtsanmaßung liegt hier genauso wenig vor eine
Urkundenfälschung.

Dann ist es ja gut.

All diese Fragen sind wichtig für Personen, die sich als GV bewerben möchten. Würde ein GV tatsächlich am Rande der Legalität agieren, so entfiele die Motivation diesen „krisenfesten“ Beruf ausüben zu wollen.

Ich weiß nicht, was IP66 ist, aber in der EMRK steht nicht,
dass Ordnungs- und Beugehaft nicht statthaft sind.

Ich weiß es auch nicht genau und habe im Rahmen einer Diskussion einfach mal nach „IP66, EMRK“ gegoogelt und bin dort auf die o.g. Kuriositäten gestoßen.

Hallo,

All diese Fragen sind wichtig für Personen, die sich als GV
bewerben möchten.

nur mal zum Thema GV:
Es können sich nur Personen bewerben, die auch die Ausbildung als
Jusitzbeamte haben. Und die GV’s sind dann auch nicht selbstständig tätig, wie Du an anderer Stelle angeführt hast, sondern beamtet.
Sie müssen nur selber ein Büro unterhalten mit allem drum und dran.
Selbstverständlich bestehen klare Regeln, Gesetze, Vorschriften.
Die GV und deren Geschäftsbetrieb werden regelmäßig durch Prüfungsbeamte geprüft.
Im übrigen: die Abnahme der eidesstattliche Versicherung wird schon seit einigen Jahren nur noch durch die GV durchgeführt.

Gruß, Hemba

Hallo Hemba,

vielen Dank. Das bringt etwas Licht ins Dunkel.

Selbstverständlich bestehen klare Regeln, Gesetze,
Vorschriften.

D.h. die Gerüchte im Internet, dass ein GV sich immer an der Grenze zur Legalität bewegt, stimmen nicht. Zumindest nicht solange er sich an Regeln und Gesetze hält. Unserer Tochter wurde in der Schule dann wohl Halbwahrheiten erzählt. Sie mussten diese Fallstudie lösen und haben natürlich dazu im Internet recherchiert und sind auf allerlei merkwürdige Seiten gestoßen. Wenn der Beruf so „riskant“ wäre, würde ihn doch keiner ausüben wollen.

Wenn der GV nicht selbstständig ist, kann er doch sicherlich die Kosten für sein Büro steuerlich geltend machen, oder?

Wie ist das mit einer Versicherung für GVs, die ihn ggf. vor Angriffen eines Schuldners schützen können?

Gruß,
Schimanski

Hallo,

D.h. die Gerüchte im Internet, dass ein GV sich immer an der
Grenze zur Legalität bewegt, stimmen nicht.

Auf so einen Quatsch fällt mir wenig ein …
Das müssen ja niveauvolle Beiträge sein.

Wenn der GV nicht selbstständig ist, kann er doch sicherlich
die Kosten für sein Büro steuerlich geltend machen, oder?

Ja, natürlich, wie jeder andere, der seine Werbungskosten geltend macht. Wo besteht da irgendein Zusammenhang?

Wie ist das mit einer Versicherung für GVs, die ihn ggf. vor
Angriffen eines Schuldners schützen können?

Was für Angriffe? Ich frage mich, um was es Dir hier eigentlich geht.

Gruß, Hemba

Wenn der GV nicht selbstständig ist, kann er doch sicherlich die Kosten für sein Büro steuerlich geltend machen, oder?

Ja, natürlich, wie jeder andere, der seine Werbungskosten
geltend macht. Wo besteht da irgendein Zusammenhang?

Das ist wohl nicht so eindeutig geregelt. http://www.siegelbruch.de/Bundesvorstand%20zu%20Ents…

Wie ist das mit einer Versicherung für GVs, die ihn ggf. vor
Angriffen eines Schuldners schützen können?

Was für Angriffe? Ich frage mich, um was es Dir hier
eigentlich geht.

Zu lesen hier: http://www.juraforum.de/forum/aktuelle-juristische-d…

Hallo,

Das ist wohl nicht so eindeutig geregelt.
http://www.siegelbruch.de/Bundesvorstand%20zu%20Ents…

Da hast Du ein ziemliches altes Rundschreiben des GV-Verbandes erwischt. In 2007 liefen noch die Verhandlungen in den div. Bundesländern, die Bürokostenentschädigung anders als in der Vergangenheit zu regeln. Dies ist nichts anderes als ein alter Bericht an die Mitglieder darüber, was geplant sein soll, wo es Probleme gibt, etc… Ein altes Stück Papier für den Papierkorb.

Wie ist das mit einer Versicherung für GVs, die ihn ggf. vor
Angriffen eines Schuldners schützen können?

Was für Angriffe? Ich frage mich, um was es Dir hier
eigentlich geht.

Zu lesen hier:
http://www.juraforum.de/forum/aktuelle-juristische-d…
-und-themen/einen-staatsanwalt-richter-privatrechtlich-privatpe
rson-verklagen-307357

Ich lese eigentlich nicht jeden Schrott bzw. unsachlichen Beitrag irgendeiner Person in einem Forum. Wo sind Fakten und sachliche Darlegungen? Suchst Du Unterhaltung auf dem gleichen Niveau, dann bleibe bitte bei dem gewählten Forumsbeitrag bzw. ähnlichen. Hast Du konkrete Fragen oder Anliegen, so äußere sie bitte.

Gruß, Hemba