Hallo zusammen,
nach dem Kauf einer Gebrauchtimmobilie vor einem Jahr (BJ 1978) stellte sich heraus, dass das Haus über eine Klärgrube verfügt die noch nicht kurzgeschlossen ist. Dieser „Kurzschluss“ der Klärgrube, d.h. der direkte Anschluss der Hausentwässerung an die Kanalisation hätte aber schon in den Neunziger Jahren erfolgen müssen. Hätte der Verkäufer, der das Haus mehr als dreizehn Jahre selbst bewohnt hat, über das Vorhandensein der Klärgrube und den nicht erfolgten Anschluss aufklären müssen?
Danke und Gruß
Ultra59