Servus Sonja,
jetzt will ich doch auch noch meinen Senf dazugeben, weil hier doch etliche Nicht-Fachleute und Betroffene mitlesen und weil die Materie komplex ist. So komplex, BTW, dass ich bestimmt auch etwas auslassen werde.
Also - fangen wir im Bereich der gesetzlich Versicherten (vulgo Kassenpatienten an). Die gesetzliche Fiktion in diesem Fall ist, dass die Versicherten (zahn)ärztliche Leistungen in Form der Sachleistung erhalten. D.h.: (Zahn)arzt behandelt, Patient weist nach, dass er gesetzlich versichert ist, (Zahn)arzt teilt seiner K(Z)V mit, was er gemacht hat und bekommt unter Umständen irgendwann Geld von seiner K(Z)V, die das Geld bei den Krankenkassen eingesammelt hat.
Bargeldzahlungen haben in diesem Gebäude eigentlich überhaupt nichts zu suchen.
Wären da nicht die Ausnahmen, die den verschiedenen Regierungen im Lauf der Jahrzehnte eingefallen sind.
Zahnersatz z.B. stellt so eine Ausnahme dar. Rechtlich gilt er immer noch als Sachleistung, weil fehlende Zähne als Krankheit gelten. Weil Zahnersatz aber für denselben Fall sehr verschieden beschaffen (und teuer) sein kann, wollten die Kassen schon mitreden dürfen, wenn es um Zahnersatz geht.
Also gab es ein formalisiertes Verfahren, das einzuhalten ist.
http://www.zahnarzt-planet.com/heil-und-kostenplan.php
Immer noch zahlen Krankenkassen, irgendwann, irgendeinen Teil der anfallenden Kosten an KZV’en, die das Geld dann weiterreichen. Den anderen Teil zahlen die Versicherten selbst an den Zahnarzt (oder bleiben es auch schuldig, fast wie im richtigen Leben).
Dieses umständliche und aufwändige Verfahren träfe eigentlich auch zu, wenn Opa seine Prothese auf die Fliesen geschmissen hat. Jetzt muss sie geflickt werden, das dauert einen halben Tag, dann kann er wieder beißen. Ein Zahnarzt, der in so einem Fall Erläuterungen, Einverständniserklärungen und Genehmigungen einfordert, bevor er Opa wieder essen lässt, sollte vor seinen SUV gelegt werden. Also gibt es da Ausnahmen oder ‚Umgehungstatbestände‘.
Dann gibt es noch das Zuzahlungs(un)wesen, weil die Versorgungsspektren breit sind (Goldfüllung, Keramikfüllung, zahnfarbene Kunststofffüllung, Amalgamfüllung). Die Kassen werden einen Teufel tun, und alle verschiedenen Versorgungsformen abnicken. Also bezahlen sie die ‚Kassenfüllung‘, was drüber geht, ist zuzahlungspflichtig. Jetzt hat der Versicherte also eine hypothetische Sachleistung im Zahn, auf die er eine reale Geldleistung drauflegen muss. Die dazu nötige Aufklärung schuldet der Zahnarzt, das dafür zu entrichtende Geld schuldet der Patient (BTW auch ohne Unterschrift)
Jetzt verlassen wir noch kurz die Welt der Kassenpatienten.
Bis heute muss ein Zahnarzt nur auf Verlangen dem Privatpatienten einen schriftlichen Heil- und Kostenplan ausstellen, für den der Patient auch noch berappen muss. Der Behandler kann aber auch - natürlich nach (dokumentierter) Aufklärung und mündlicher Einwilligung - loslegen. OHNE Unterschrift. Die Rechnung ist dann nach Erhalt fällig - ohne weiteres Getue.
In diesem Gestrüpp sollen sich Zahnärzte (die die rechtlich/administrative Seite ihres Berufes in einer einstündigen, einsemestrigen Vorlesung ‚erlernen‘), Patienten und Zahlungspflichtige auskennen :-0
In den ersten Jahren meiner Tätigkeit haben die Privatpatienten nach einiger Zeit des Behandelt-Werdens eine ‚Liquidation‘ bekommen, ‚Rechnungen‘ schrieb der Klempner. Da stand dann:
Für meine Bemühungen (nicht für meine Erfolge) zwischen dem soundsovielten und dem soundsovielten erlaube ich mir zu berechnen - DM X.
Basta
Bei den Kassenpatienten musste auf den Krankenscheinen aufgeschrieben und -gemalt werden, was man an Leistungen ‚erbracht‘ hatte . Ging auch
Ende der Enyklopädie
) und Gruß
Kai Müller