Aufklärungspflicht Kosten

Hallo zusammen,

inspiriert durch eine Frage, die (noch) im Medizinbrett steht: Was für einen Vorteil haben eigentlich Zahnärzte davon, wenn sie einen nicht im Vorfeld einer Behandlung schriftlich über die zu erwartenden Kosten aufklären? Es heißt ja immer, dass man streng genommen nur dann was zahlen muss, wenn man vorher darüber informiert wurde und unterschrieben hat, aber ich habe den Eindruck, dass das eigentlich nie bis sehr selten praktiziert wird.

Ich war in den letzten zwei Jahren bei drei Zahnärzten, und das lief jedes Mal so, dass mir während der Behandlung beiläufig gesagt wurde, dass es wohl was kosten wird, das wisse ich ja bestimmt. Bisher hat mich das nicht so gewundert, weil das nie so teure Sachen waren und ich mich schon vorher als zahlender Kunde bewiesen hatte. Jetzt gerade jedoch schickt sich ein Zahnarzt, der mich noch nicht kennt und der weiß, dass ich kein nennenswertes Einkommen habe, an, mir Zahnersatz für einen hohen dreistelligen Betrag zu verpassen, und zwar auch ohne dass ich jemals etwas unterschrieben hätte.

Ist dem das nicht zu riskant? Ich würde mir doch, bevor ich anfange, Abdrücke zu machen und Zähne zu ziehen, erst mal die Bestätigung holen, dass ich es auch wirklich bezahlt bekomme, oder denke ich da falsch? Klar zahlt vermutlich fast jeder doch, aber der eine, der es doch nicht tut, verursacht dem Zahnarzt einen Haufen Ärger und finanzielle Einbußen, die sich mit einem einfachen Stück Papier ganz leicht vermeiden ließen.

Wie gesagt, im Prinzip praktiziert das jeder Zahnarzt so, dem ich in letzter Zeit begegnet bin, und ich frage mich, ob es einen Grund dafür gibt? Irgendwann müssen sie doch so oder so eine Rechnung schreiben, also kann es auch nicht so richtig daran liegen, dass der Aufwand zu hoch ist. Hat da jemand Insiderwissen?

Interessierte Grüße

Sonja

Dass gerade hier in diesem forum Insiderwissen ausgepackt wird,
ist wohl eher eine fehleinschätzung der lage;
das ist hier mehr so ein hardliner forum.

ich habe mich da allerdings auch schon drüber gewundert;
ob bei der heutigen Zahlungsmoral die Zahnärzte nicht
enorme Schwierigkeiten haben mit dem Eintreiben ihrer Forderungen;
mein zahnarzt meinte, nee;
werden die wahrscheinlich aber auch nicht gerne drüber reden.

Würde mcih aber auch mal interessieren.

Wahrscheinlich werden die aber auch wie alle andereren Geschäftstleute
ihre sicherheitsvorkehrungen treffen.

Es gibt halt verschieden struktirerte Wirtschaftsauskunftsysteme,
wo man über die bonität der leute Auskünfte holen kann.
Dann hat man schon mal so ein raster, ob du zahlungsfähig
und zahlungswillig bist.

Wenn trotzdem das gegenteil eintreten sollte, kann man
die forderungen eventuell noch mit einem abschlag verkaufen.

Man kann ja auch größere teile der forderungswesens direkt
auslagern.

Vielleicht haben die zahnärte im wirtschaftlichen bereich
dann alle das gleiche Schema gelernt;
Umsätze machen, ca 3% der Forderungen oder ähnliches gehen
dann im schnitt trotz alledem noch in den Müll;
dann hat man ein ganz einfaches Kalkulationsschema;
und Zeit für andere Sachen.

darüber hinaus bleibt es natürlich jedem einzelnen Geschäftsmann
überlassen, inwieweit er die Umsätze ausdehnt bei erhöhtem
risiko.

Guten Morgen,

meine geht dahin, das diese Zahnärzte noch nie ein Problem hatten mit der Zahlungsmoral der Kunden.

Wenn es mal Hart auf Hart kommt, vor Gericht landet bekommt der Patient recht, wenn ich mal Zeit habe suche ich ein paar Gerichtsurteile aus.

Mein Ex-Chef war ein ganz schlimmer, beginnt die Behandlung- PAtient mit offenem Mund da wird mal beiläufig erwähnt das Kosten auf den Patienten zu kommen. Was soll der Patient da groß sagen?

Der Zahnarzt wunderte sich aber nicht schlecht wenn einige dann nicht zahlten und der Praxis fern blieben.

Im übrigen gehört die Aufklärung nach einer richtigen Untersuchung zum Qualitätsmanagement. Meine jetizgen Chefs sind da sehr dahinter, es wird keine Behandlung angefangen ohne Aufklärung und unterschriebener Einverständiserklärung und einer Abtretungserklärung an ein Rechenzentrum. Vorteil für den Arzt = erkommt schnell an sein Geld, wer arbeitet den schon gern umsonst? Vorteil für den Patienten = längeres Zahlungsziehl und sogar die Möglichkeit auf eine Ratenzahlung zu keinen oder sehr günstigen Zinsen.

Gerade im Bereich Zahnersatz ist es sogar sehr wichtig das der Patient vorher über die Kosten aufgeklärt wird, sei es vom Provisoruium bis hin zu der entgültigen Arbeit. Das die Kosten hierführ geschätzt sind sollte klar sein, inder Regel stimmt aber der Betrag.

Gruß
,

,

Würde mcih aber auch mal interessieren.

Wahrscheinlich werden die aber auch wie alle andereren
Geschäftstleute
ihre sicherheitsvorkehrungen treffen.

Es gibt halt verschieden struktirerte
Wirtschaftsauskunftsysteme,
wo man über die bonität der leute Auskünfte holen kann.
Dann hat man schon mal so ein raster, ob du zahlungsfähig
und zahlungswillig bist.

Wenn trotzdem das gegenteil eintreten sollte, kann man
die forderungen eventuell noch mit einem abschlag verkaufen.

Blöd nur das man das alles Vor der Behandlung mit Einfverständis des Patienten machen muss. Eine so gennante Abtretungserklärung, die nützt aber auch nichts wenn der Patient nicht vor Behandlungsbeginn aufgeklärt wurde.

1 Like

Hallo,

Bei größeren (Zahnersatz-)Arbeiten ist eine Heil- und Kostenplan, also quasi ein Kostenvoranschlag ja Pflicht.

Bei den vielen Kleinbeträgen, die beim Zahnarzt inzwischen anfallen, wie professionelle Zahnreinigung, Zuzahlungen bei Füllungen, o.ä. halte ich es so, dass ich über die Tatsache und die ungefähre Höhe der Kosten vor der Behandlung aufkläre aber nicht jedesmal eine schriftliche Vereinbarung untereschreiben lasse. Und das macht nach meiner Erfahrung auch keine Probleme.
Im strengen Sinne verbindlich ist der KVA ja sowieso nicht, weil sich die Situation während der Behandlung ändern kann.

Vielleicht ein Vergleichsbeispiel: Wenn ich mir eine neue Heizung einbauen lassen, hole ich schon einen Kostenvoranschlag ein. Wenn aber eine Kleinigkeit kaputt ist, will ich doch auch nicht immer einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit 3 Durchschlägen und 5 Anhängen.

Viele Grüße Christian

Hallo Sonja,

inspiriert durch eine Frage, die (noch) im Medizinbrett steht: Was für einen Vorteil haben eigentlich Zahnärzte davon, wenn sie einen nicht im Vorfeld einer Behandlung schriftlich über die zu erwartenden Kosten aufklären?

Der einzige Vorteil besteht darin, daß der Zahnarzt mit seinem Patienten kein Gespräch über Kosten führen muss. Für manche Kollegen ist das persönliche Gespräch die ärztliche Maßnahme mit der geringsten Priorität. Darüber hinaus ist es manchen Kollegen einfach peinlich, über Geld sprechen zu müssen und da ist es einfacher, schriftlich eine Rechnung zu schicken, die die meisten Patienten ja dann auch klaglos bezahlen.

Es heißt ja immer, dass man streng genommen nur dann was zahlen muss, wenn man vorher darüber informiert wurde und unterschrieben hat,

Das gilt leider nur mit Einschränkungen. Zahlen muss ein Patient auch ohne vorherige schriftliche Vereinbarung, wenn er Zahnersatz bekommt, der den Rahmen der Regelversorgung nicht überschreitet. Darüber hinaus muß er beim Zahnarzt die Praxisgebühr ohne schriftliche Vereinbarung bezahlen. Einer schriftlichen Vereinbarung bedürfen nur Leistungen die den Rahmen des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen überschreiten.

…aber ich habe den Eindruck, dass das eigentlich nie bis sehr selten praktiziert wird.

Da bin ich ganz sicher, daß Dein Eindruck trügt, aber leider gibt es wie in jeder Branche auch bei uns ein paar schwarze Schafe und wesentlich mehr dumme Schafe. Der Zahnarzt schadet nämlich erst einmal sich selber. Er hat keinerlei Chancen seinen Zahlungsanspruch durchzusetzen, wenn er keine rechtsgültige Vereinbarung vorweisen kann (von den oben erwähnten Ausnahmen abgesehen).

…Jetzt gerade jedoch schickt sich ein Zahnarzt, der mich noch nicht kennt und der weiß, dass ich kein nennenswertes Einkommen habe, an, mir Zahnersatz für einen hohen dreistelligen Betrag zu verpassen, und zwar auch ohne dass ich jemals etwas unterschrieben hätte.

Handelt es sich dabei um reine Regelleistungen sprich um eine reine Basisleistung ohne „Extras“ gibt es auch keine Vereinbarung, die Du unterschreiben könntest. Handelt es sich jedoch um zahnärztliche Leistungen, die die Regelversorgung verlassen, ist der entsprechende Kollege ausgesprochen schlecht beraten, denn dann liegen alle Rechte bei Dir als Patientin.

Ist dem das nicht zu riskant? Ich würde mir doch, bevor ich anfange, Abdrücke zu machen und Zähne zu ziehen, erst mal die Bestätigung holen, dass ich es auch wirklich bezahlt bekomme, oder denke ich da falsch?

Da denkst Du vollkommen richtig, aber dann muss man ja vorher mit dem Patienten sprechen und da gibt es manchmal eine nicht unerhebliche Hemmschwelle.

Klar zahlt vermutlich fast jeder doch, aber der eine, der es doch nicht tut, verursacht dem Zahnarzt einen Haufen Ärger und finanzielle Einbußen, die sich mit einem einfachen Stück Papier ganz leicht vermeiden ließen.

Es ist halt leider nicht nur ein kleines Stück Papier. Für eine einfache kostenpflichtige Füllung spuckt mein Computer inklusive der Rechnung 3 DINA4 Seiten aus, die auch erklärt werden wollen.

Wie gesagt, im Prinzip praktiziert das jeder Zahnarzt so, dem ich in letzter Zeit begegnet bin, und ich frage mich, ob es einen Grund dafür gibt?

Bequemlichkeit, Trotz, Leichtsinn, Scheu, such Dir was aus.

Irgendwann müssen sie doch so oder so eine Rechnung schreiben, also kann es auch nicht so richtig daran liegen, dass der Aufwand zu hoch ist.

Die Rechnung wird geschickt und ich muß kein Gespräch führen.

Hat da jemand Insiderwissen?

Ich hoffe

Gruß
Gero

Hallo Gero,

danke für die Antwort!

Darüber hinaus ist es manchen
Kollegen einfach peinlich, über Geld sprechen zu müssen

Daran hatte ich noch gar nicht gedacht.

Handelt es sich
jedoch um zahnärztliche Leistungen, die die Regelversorgung
verlassen, ist der entsprechende Kollege ausgesprochen
schlecht beraten, denn dann liegen alle Rechte bei Dir als
Patientin.

Deswegen wundert es mich so. Klar würden meine paar Hundert Euro ihn wohl nicht ruinieren, aber ich würde das Risiko gar nicht erst eingehen.

Die Rechnung wird geschickt und ich muß kein Gespräch führen.

Vielleicht liegt es wirklich daran. Ich dachte immer, gerade weil er weiß, dass meine finanzielle Situation nicht der Oberburner ist, müsste er eigentlich auf Nummer Sicher gehen, eher als beim Bankdirektor, aber vielleicht hat er grade deshalb Angst, dass das Gespräch unangenehm sein könnte. Interessant.

Grüße
Sonja

Hallo,

Bei größeren (Zahnersatz-)Arbeiten ist eine Heil- und
Kostenplan, also quasi ein Kostenvoranschlag ja Pflicht.

letztes Mal kam der gute zwei Wochen nach der Behandlung, und auch diesmal wird er wohl nicht mehr vorher fertig. Mir ist das ja egal, solange die Summe, die er mir zwischen Tür und Angel mal zugeraunt hat, mit der auf dem Plan ungefähr übereinstimmt, aber komisch finde ich es doch. Der Aufwand ist ja derselbe.

Bei den vielen Kleinbeträgen, die beim Zahnarzt inzwischen
anfallen, wie professionelle Zahnreinigung, Zuzahlungen bei
Füllungen, o.ä. halte ich es so, dass ich über die Tatsache
und die ungefähre Höhe der Kosten vor der Behandlung aufkläre
aber nicht jedesmal eine schriftliche Vereinbarung
untereschreiben lasse. Und das macht nach meiner Erfahrung
auch keine Probleme.

Klar … ich musste mal ungefähr zehn Euro für den Einsatz irgendeines speziellen Gerätes bei einer Wurzelbehandlung zahlen. Dass man da nicht vorher groß einen Plan schreibt, finde ich auch einleuchtend, zumal das wohl wirklich jeder zahlt und der Verlust auch zu verschmerzen wäre. Aber wenn ich jetzt sehe, dass ich ein Dutzend Termine bekomme sowie alles Mögliche angefertigt wird und so - spätestens da würde ich als zahnarzt auf Nummer Sicher gehen. Vermutlich ist meiner eine Ausnahme, aber ich fand es auffällig, dass mir überhaupt noch nie einer untergekommen ist, der mich schriftlich vorgewarnt hätte.

Grüße
Sonja

Hallo,

Der Zahnarzt wunderte sich aber nicht schlecht wenn einige
dann nicht zahlten und der Praxis fern blieben.

kann ich verstehen … solange ich das Gefühl habe, handwerklich gut behandelt zu werden, wenigstens eine ungefähre Summe im Vorfeld gesagt bekomme und die dann in etwa mit der Rechnung übereinstimmt, ist mir das ja eigentlich egal, aber besser aufgehoben fühlen würde ich mich schon in einer Praxis, wo auch auf so etwas geachtet wird.

Gerade im Bereich Zahnersatz ist es sogar sehr wichtig das der
Patient vorher über die Kosten aufgeklärt wird, sei es vom
Provisoruium bis hin zu der entgültigen Arbeit. Das die Kosten
hierführ geschätzt sind sollte klar sein, in der Regel stimmt
aber der Betrag.

Ist „ich sag mal so x00 Euro in etwa“ schon eine Aufklärung in dem Sinn? Ich bin gespannt, wie teuer es dann wirklich wird. Eigentlich hat man ja eh keine Wahl; ich kann weder ohne Zähne rumlaufen, noch irgendwie einschätzen, ob die Labor- und Behandlungskosten realistisch oder völlig überzogen sind. Das weiß man als Arzt ja auch …

Grüße
Sonja

Servus Sonja,

jetzt will ich doch auch noch meinen Senf dazugeben, weil hier doch etliche Nicht-Fachleute und Betroffene mitlesen und weil die Materie komplex ist. So komplex, BTW, dass ich bestimmt auch etwas auslassen werde.

Also - fangen wir im Bereich der gesetzlich Versicherten (vulgo Kassenpatienten an). Die gesetzliche Fiktion in diesem Fall ist, dass die Versicherten (zahn)ärztliche Leistungen in Form der Sachleistung erhalten. D.h.: (Zahn)arzt behandelt, Patient weist nach, dass er gesetzlich versichert ist, (Zahn)arzt teilt seiner K(Z)V mit, was er gemacht hat und bekommt unter Umständen irgendwann Geld von seiner K(Z)V, die das Geld bei den Krankenkassen eingesammelt hat.

Bargeldzahlungen haben in diesem Gebäude eigentlich überhaupt nichts zu suchen.

Wären da nicht die Ausnahmen, die den verschiedenen Regierungen im Lauf der Jahrzehnte eingefallen sind.
Zahnersatz z.B. stellt so eine Ausnahme dar. Rechtlich gilt er immer noch als Sachleistung, weil fehlende Zähne als Krankheit gelten. Weil Zahnersatz aber für denselben Fall sehr verschieden beschaffen (und teuer) sein kann, wollten die Kassen schon mitreden dürfen, wenn es um Zahnersatz geht.
Also gab es ein formalisiertes Verfahren, das einzuhalten ist.

http://www.zahnarzt-planet.com/heil-und-kostenplan.php

Immer noch zahlen Krankenkassen, irgendwann, irgendeinen Teil der anfallenden Kosten an KZV’en, die das Geld dann weiterreichen. Den anderen Teil zahlen die Versicherten selbst an den Zahnarzt (oder bleiben es auch schuldig, fast wie im richtigen Leben).

Dieses umständliche und aufwändige Verfahren träfe eigentlich auch zu, wenn Opa seine Prothese auf die Fliesen geschmissen hat. Jetzt muss sie geflickt werden, das dauert einen halben Tag, dann kann er wieder beißen. Ein Zahnarzt, der in so einem Fall Erläuterungen, Einverständniserklärungen und Genehmigungen einfordert, bevor er Opa wieder essen lässt, sollte vor seinen SUV gelegt werden. Also gibt es da Ausnahmen oder ‚Umgehungstatbestände‘.

Dann gibt es noch das Zuzahlungs(un)wesen, weil die Versorgungsspektren breit sind (Goldfüllung, Keramikfüllung, zahnfarbene Kunststofffüllung, Amalgamfüllung). Die Kassen werden einen Teufel tun, und alle verschiedenen Versorgungsformen abnicken. Also bezahlen sie die ‚Kassenfüllung‘, was drüber geht, ist zuzahlungspflichtig. Jetzt hat der Versicherte also eine hypothetische Sachleistung im Zahn, auf die er eine reale Geldleistung drauflegen muss. Die dazu nötige Aufklärung schuldet der Zahnarzt, das dafür zu entrichtende Geld schuldet der Patient (BTW auch ohne Unterschrift)

Jetzt verlassen wir noch kurz die Welt der Kassenpatienten.

Bis heute muss ein Zahnarzt nur auf Verlangen dem Privatpatienten einen schriftlichen Heil- und Kostenplan ausstellen, für den der Patient auch noch berappen muss. Der Behandler kann aber auch - natürlich nach (dokumentierter) Aufklärung und mündlicher Einwilligung - loslegen. OHNE Unterschrift. Die Rechnung ist dann nach Erhalt fällig - ohne weiteres Getue.

In diesem Gestrüpp sollen sich Zahnärzte (die die rechtlich/administrative Seite ihres Berufes in einer einstündigen, einsemestrigen Vorlesung ‚erlernen‘), Patienten und Zahlungspflichtige auskennen :-0

In den ersten Jahren meiner Tätigkeit haben die Privatpatienten nach einiger Zeit des Behandelt-Werdens eine ‚Liquidation‘ bekommen, ‚Rechnungen‘ schrieb der Klempner. Da stand dann:

Für meine Bemühungen (nicht für meine Erfolge) zwischen dem soundsovielten und dem soundsovielten erlaube ich mir zu berechnen - DM X.

Basta

Bei den Kassenpatienten musste auf den Krankenscheinen aufgeschrieben und -gemalt werden, was man an Leistungen ‚erbracht‘ hatte . Ging auch

Ende der Enyklopädie :wink:) und Gruß

Kai Müller

Dadurch, dass die Zahnärzte nur sehr ungern übers geld
reden, versuchen sie auch die Markttransparenz zu
gunsten des Patienten zu verhindern.

Das ist typisch für eine Hochpreisstrategie
bzw. für Podukte mit einem schlechten Preisleistungsverhältnis.

Hallo Kai,

danke, das war umfassend :smile:

Wahrscheinlich habe ich jetzt wieder irgendetwas falsch verstanden, aber wenn ich als Kassenpatient nun eine Leistung in Anspruch nehme, an der die Kasse gar nicht beteiligt ist, gilt dann dasselbe wie bei Privatpatienten, sprich, richtiger Heil- und Kostenplan nur, wenn auch die Kasse irgendwas zahlen soll?

Ganz ehrlich, das ist wirklich arg kompliziert, wie ich finde. Unterschwellig habe ich immer das Gefühl, ich werde über den Tisch gezogen, wenn mein Zahnarzt nie so richtig konkret werden mag und immer nur Andeutungen macht, aber dann denke ich wieder, dass er höchstens sich selbst verarscht, und dann denke ich auch wieder, dass es eigentlich auch Sinn machen könnte und niemand verarscht wird.

Ich hoffe Letzteres (und wenn ich mir aussuchen kann, ob ich solange Zahnlücken habe, bis der Heil- und Kostenplan fertig ist, oder ob ich direkt ein Provisorium gebaut kriege - na ja, dann lieber Prothese als Papier :wink:

Grüße
Sonja

Hallo,

Klar … ich musste mal ungefähr zehn Euro für den Einsatz
irgendeines speziellen Gerätes bei einer Wurzelbehandlung
zahlen. Dass man da nicht vorher groß einen Plan schreibt,
finde ich auch einleuchtend, zumal das wohl wirklich jeder
zahlt und der Verlust auch zu verschmerzen wäre. Aber wenn ich
jetzt sehe, dass ich ein Dutzend Termine bekomme sowie alles
Mögliche angefertigt wird und so - spätestens da würde ich als
zahnarzt auf Nummer Sicher gehen. Vermutlich ist meiner eine
Ausnahme, aber ich fand es auffällig, dass mir überhaupt noch
nie einer untergekommen ist, der mich schriftlich vorgewarnt
hätte.

Ob schriftlich oder mündlich: Wichtig ist doch, ob Du Dich ordentlich informiert fühlst. Ich kann Dir ohne Probleme einen schriftlichen KVA machen, von dem kein Wort verstehst und den ich später auch überziehen kann (dafür gibts immer schöne Standardklauseln in den Verträgen).

Auf der sicheren Seite bin ich als Arzt übrigens nur, wenn ich das Geld nach Unterzeichnung des KVA vor der Behandlung verlangen dürfte, dies ist aber nicht erlaubt.
Die mit Abstand meisten Zahlungsausfälle hast Du mit Patienten, die die Rechtmäßigkeit der Rechnung gar nicht anfechten, aber einfach nichts zahlen und bei denen auch nix zu holen ist.
Da hätt Dir ein KVA (außer Arbeit) auch nicht viel gebracht.

Kleine Anmerkung dazu: Ich habe viele Patienten aus den USA (US-Kaserne gleich nebenan). In den USA läuft ohne Bezahlung oder zumindest Anzahlung in Cash VOR beim Arzt überhaupt nix.

Grüße Christian

Grüße
Sonja

Der Böhm´sche Rat
http://www.kzvb.de/index.php?id=1380

Vielleicht verstehst du es hier besser!

Auch wenn es von der KZVBayern ist, das ist bundesweit gleich.

Auf der sicheren Seite bin ich als Arzt übrigens nur, wenn ich
das Geld nach Unterzeichnung des KVA vor der Behandlung
verlangen dürfte, dies ist aber nicht erlaubt.
Die mit Abstand meisten Zahlungsausfälle hast Du mit
Patienten, die die Rechtmäßigkeit der Rechnung gar nicht
anfechten, aber einfach nichts zahlen und bei denen auch nix
zu holen ist.
Da hätt Dir ein KVA (außer Arbeit) auch nicht viel gebracht.

Hallo,

genau aus diesem Grund kann man froh sein, so genannte Abrechnungszentren zu haben.
Dort kann man vor Behandlungsbeginn eine Bonitätsanfrage machen, ist diese in Ordnung kann man mit der Behandlung beginnen. So viel Zeit muss Heutzutage sein, finde ich.

Sollte sich herausstellen das die Bonität nicht in Ordnung ist, kann man eine Voranzahlung verlangen.

Wie gesagt, ich finde so viel Zeit sollte sein, besonders wenn man nicht umsonst arbeiten möchte.

Gruß

1 Like

Servus Sonja,

ich denke, dass man die Dienstleister, bei denen man gerne Patient, Klient, Kunde bleiben würde, auch erziehen kann.

Ins Gesicht schauen und fragen: „Habe ich das richtig verstanden, dass Sie mir für diese Behandlung eine Rechnung schreiben wollen? Wie hoch wird die sein, und warum muss ich überhaupt etwas zahlen? Gibt es kostenfreie Alternativen? Was ist besser?“

Finito

Gruß

Kai Müller

1 Like

Hallo

genau aus diesem Grund kann man froh sein, so genannte
Abrechnungszentren zu haben.
Dort kann man vor Behandlungsbeginn eine Bonitätsanfrage
machen, ist diese in Ordnung kann man mit der Behandlung
beginnen. So viel Zeit muss Heutzutage sein, finde ich.

Na ja prinzipiell eine tolle Sache, nur umsonst ist das auch nicht. Wenn ich mal die üblichen 3-5% Gebühr des Abrechnungsdienstleisters ausrechne, habe ich noch kein Jahr gehabt in dem sich das bei mir gelohnt hätte (Ausfälle Kosten des Rechenzentrunms)

Sollte sich herausstellen das die Bonität nicht in Ordnung
ist, kann man eine Voranzahlung verlangen.

Kannst Du, ist aber AFAIK nach dem SGB V nicht zulässig.

Wie gesagt, ich finde so viel Zeit sollte sein, besonders wenn
man nicht umsonst arbeiten möchte.

Wer will das schon :smile:)

Schönes WE

Christian

Kann ja möglich sein, dass das hier das einzige Forum in
Deutschland ist, wo man vergessen hat,
eine Untergrenze für den IQ zu implementieren.

Es war nach Insiderwissen gefragt, und nicht nach
stereotypen Lobbyistengeschwätz.

dadurch, dass die Zahnärzte nicht gerne übers Geld reden,
verhindern sie Transparenz und wettbewerb;
das ist typisch für eine Hochpreispoltik,
bzw. typisch für das deutsche Gesundheitsweisen,
wo Korruption; Misswirtschaft und Verschwendung
systematisch gezüchtet werden.

Der zahlungsunwillige Patient kann sich seiner Zahlungspflicht
nicht entziehen, indem er sich auf die Schweigepflicht beruft;
insofern ist die antwort , genau so wie das Sternchen,
wieder völlig fehl am Platze.

Der zahlungsunwillige Patient kann sich seiner Zahlungspflicht
nicht entziehen, indem er sich auf die Schweigepflicht beruft;
insofern ist die antwort , genau so wie das Sternchen,
wieder völlig fehl am Platze.

Insiderwissen war gefragt… nun das besitzt du überhaupt nicht! Was fehl am Platze ist, sind deine irreführenden schwachsinnigen Posts, Verschörungstheorektiker… pahh

1 Like