Auflage im Schenkungsvertrag mit einem

… Testament aufgehoben ?

Mein Lebenspartner wird mit seiner Mutter einen Schenkungsvertrag aufsetzen. Es geht um eine Immobilie mit Grundstück das nur auf dem Papier der Mutter gehört. Mein Partner wohnt seit seiner Geburt dort und hält das Haus in Stand. Die Mutter hatte damals kaum Geld für die Immobilie bezahlt noch jemals etwas darin investiert.
Nun möchte sie aber auf die Auflage im Schenkungsvertrag das die Immobilie im Fall des Versterbens meines Partners nicht verzichten, dass das Haus an sie zurückgeht.
Im Entwurf hat sie aufgesetzt, dass im Falle des Todes ihres Sohns unabhängig ob er verheiratet ist oder Kinder hat, das Haus an sie zurückgeht. Ist das überhaupt möglich dies so zu formulieren ? Mein Partner würde gerne ein Testament aufsetzen, indem ich auch als Erbe eingesetzt werde. Schließlich habe ich auch Geld investiert und es ist auch mein zu Hause. Falls mein Partner verstirbt, würde die Mutter das Haus verkaufen oder von mir Miete verlangen da sind wir sicher. Kann mein Partner nach der Übertragung mich mit dieser Klausel überhaupt in das Grundbuch eintragen lassen ? Wir müßen dringend einen Kredit auf das Haus aufnehmen, da noch viel weiter saniert werden muß. Wir möchten uns nur gegenseitig absichern als Paar und keine Fehler machen.

Die Forderung der Mutter ist aus zweierlei Sicht zu erklären:

  1. Sie möchte dinglich und finanziell dadurch abgesichert sein.
  2. Sie will absichern, dass die Immobilie in der Blutsverwandtschaft verbleibt. Das mögliche Vererben an Sie könnte durch weiteren Erbgang in fremde Hände gelangen.

Hiergegen ist eigentlich nichts einzuwenden und ist ab und an üblich. Die Investitionen müßte die Mutter allerdings irgendwie berücksichtigen, z.B. durch ein grundbuchliches Wohnungsrecht für Sie und das Kind. Die Bank wird den ersten Rang verlangen, also vor der Rückauflassungsvormerkung der Mutter.

Sie benötigen ohnehin einen Notar. Es gibt noch viele Fragen hierzu zu klären, die alle kostenneutral vom Notar beantwortet werden.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann