Auflage Löschwasserteich bei geringem Bauumfang

Wir wohnen im Außenbereich - keine privilegierte Landwirtschaft. Bei der Baugenehmigung für den Dachausbau eines bestehenden Wohnhauses (Dachgauben mit ca. 25 kbm umbauten Raum) haben wir die Auflage zur Errichtung eines 300 Kubikmeter Löschwasserteiches (ca. 5.000 EUR) erhalten, da in der Umgebung kein Löschwasserentnahmestelle vorhanden ist. In den vergangenen Jahren wurden in der näheren Umgebung noch Neubauten und Ausbauten ohne diese Auflage genehmigt. Ist eine solche Auflage im Verhältnis zum geringen Bauumfang in Ordnung?

Hallo!

Ich weiss zwar, bei bestimmten größeren Bauvorhaben gibts auch Auflagen zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung, aber bei Privat-Wohnhäuser ?
Davon hörte ich noch nie.

Was sagt denn der Architekt/Planer dazu ?  Ist die Auflage begründet worden ?
Und es ist von der Baubehörde gefordert, nicht von der Brandkasse ?

Alle Löschfahrzeuge haben heute einen mitgeführten Vorrat an Wasser und können deshalb sofort den Löschangriff einleiten. Je nach Fahrzeuggröße schwankt der Tank von 600 bis 2000 l und reicht so für die wichtigen ersten Minuten.
Es ist nicht ungewöhnlich, die Feuerwehr muss mit Tanklöschfahrzeugen einen Pendelverkehr zw. Hydrant/Gewässer und Brandstelle aufbauen.

Je nach Gefährdungslage gibts eben die Auflage nach Löschwasserbrunnen oder -Becken.

Aber nochmals, beim Wohnhaus ?

MfG
duck313

Hallo,

Was sagt denn der Architekt/Planer dazu ?  Ist die Auflage
begründet worden ?
Und es ist von der Baubehörde gefordert, nicht von der
Brandkasse ?

Gerade die Begründung würde mich auch interessieren. Wie sieht denn die Trinkwasserversorgung des Gebäudes aus? Und wie soll der Löschwasserteich gespeist werden? Wie groß ist das Wohnhaus und das „drumherum“? Welche „brandgefährlichen Gegebenheiten“ gibt es noch?

Alle Löschfahrzeuge haben heute einen mitgeführten Vorrat an
Wasser und können deshalb sofort den Löschangriff einleiten.

Bei dem „Alle“ lege ich die Hand jetzt nicht ins Feuer. Klar, die neuen „Glanz- und Renomierstücke einer Feuerwehr“ sind auf aktuellem Stand, „vor Ort“ hat man es dann schon mal mit „Oldtimern“ zu tun.

Je nach Fahrzeuggröße schwankt der Tank von 600 bis 2000 l und
reicht so für die wichtigen ersten Minuten.

Und nach den ersten Minuten? Dann ist kein Wasser mehr da.

Es ist nicht ungewöhnlich, die Feuerwehr muss mit
Tanklöschfahrzeugen einen Pendelverkehr zw. Hydrant/Gewässer
und Brandstelle aufbauen.

Macht wahrscheinlich dann die Nachbarfeuerwehr(en?). Wie schnell können die da sein und die Wasserversorgung übernehmen? Bereits nach den ersten Minuten?

Nicht vergessen, wir sind hier im Aussenbereich und wahrscheinlich auch auf dem „platten Land“.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,
ist das Bundesland, in dem sich das Bauvorhaben befindet, auch Hessen oder hast Du Dir nur aus traditioneller Verbundheit zum Äpplwoi diesen Nick verpasst? :wink:

Falls es in Hessen liegt, nützt das Studium des §45 (3) HBKG etwas, allerdings nicht Dir, sondern der Feuerwehr…

Wenn sich die Hessischen Bauordnungsbehörden ähnlich verhalten wie die in NRW, wäre es nicht ungewöhnlich, wenn der gesamte Baukörper anhand des aktuellen Bauordnungsrechts - insbesondere in Sachen Brandschutz - nachgeprüft wird.

Gruß vom
Schnabel

Hallo!

Gut, Du hast recht, es gibt noch ältere Löschfahrzeuge die keinen Wassertank mitführen. Die werden aber Zug um Zug ausgemustert.
Es soll grundsätzlich kein Löschfahrzeug ohne Wassertank mehr geben.

Selbst die kleinsten Löschfahrzeuge, die bei kleinen Ortswehren als Einzelfahrzeug stationierten Tragkraftspritzen-Fahrzeuge haben inzwischen 500 l Vorrat dabei(TSF-W).

Die Notrufzentrale weiß ja um die Örtlichkeit und die besondere Lage und wie es dort um die Wasserversorgung steht. Deshalb wird gleich entsprechend alarmiert.
Also gleich mehrere Wehren mit Tanklöschfahrzeugen und der Schlauchwagen zum Legen einer lange Schlauchstrecke.

Es sollte also nicht zum Zeitverzug kommen.

Und jetzt noch mal zum eigenen Löschwasserbecken. Das könnte auch ein Schwimmbecken oder Gartenteich sein, oder eine unterirdische Zisterne.
Es liegt ja grundsätzlich im Interesse des Bauherrn, ob sein Haus im Brandfall geschützt werden kann. Bei hoher Gefährdung (Reetdach, wertvolle Bausubstanz) wäre der Teich also schon sehr sinnvoll, zumal er ja kostengünstig ist und kaum laufende Kosten verursacht.

Aber fordern kann man es m.E. nur bei besonderer Sachlage, etwa Beherbergungsbetrieb, Reiterhof mit Gästezimmern usw.

MfG
duck313

Hättest ihm ja den Link auch im Bild zeigen können :

http://www.landesrecht-hessen.de/gesetze/31_oeffentl…

Ganz unten steht es.

MfG
duck313

Hallo,

Die Notrufzentrale weiß ja um die Örtlichkeit und die
besondere Lage und wie es dort um die Wasserversorgung steht.
Deshalb wird gleich entsprechend alarmiert.
Also gleich mehrere Wehren mit Tanklöschfahrzeugen und der
Schlauchwagen zum Legen einer lange Schlauchstrecke.

Es sollte also nicht zum Zeitverzug kommen.

Wir könnten jetzt spekulieren ob das möglich ist oder nicht. Und dazu wild drauflos fabulieren. Ohne Auskünfte des Fragestellers kommen wir hier nicht weiter. Ich bin immer noch sehr skeptisch, gerade wenn ich an die Ausstattung der Feuerwehren im „ländlichen Raum“ und deren Abstand voneinander bedenke.

Nebenbei würde mich zu diesem Fall die Meinung des Ortsbrandmeisters oder des Gemeindebrandinspektors „brennend“ interessieren.

Aber fordern kann man es m.E. nur bei besonderer Sachlage,
etwa Beherbergungsbetrieb, Reiterhof mit Gästezimmern usw.

Ausser „Änderung mit geringem Bauumfang“ und „Aussenbereich“ ist leider nichts bekannt.

Gruß
Jörg Zabel

Wozu? Machst Du doch :wink: Außerdem bin ich für Hilfe zur Selbsthilfe :wink:

Gruß vom
Schnabel