Auflagen Denkmalschutz Sanierung Fenster

Hallo zusammen,

in den kommenden drei Jahren habe ich versch. Sanierungsmaßnahmen an meinem Elternhaus geplant, welches unter Denkmalschutz steht.
Unter anderem möchte ich im nächsten Jahr die Fenster tauschen.

Für die Beschaffenheit der Fenster hatte ich bereits einen Termin mit dem Denkmalschutz - hierbei wurden jedoch noch keine konkreten Angaben gemacht bzw. keine Niederschrift der speziellen Auflagen erstellt. Dabei ging es erst einmal um Grundsätzliches (Holzfenster, etc.). Angdeutet wurde jedoch, dass die Fenster bezüglich der Unterteilung/Sprossen an die beiden bereits sanierten Häuser rechts und links daneben angepasst werden müssen. Das Haus befindet sich auf einem Platz, in einer Reihe von drei Häusern und steht in der Mitte.

Nun kommt es in drei Wochen zum zweiten Termin mit dem Denkmalschutz und da möchte ich ein wenig vorbereitet sein.
Das Haus rechts neben meinem Objekt wurde zuletzt saniert. Die Fenster sind um einiges größer als die bei mir und dennoch komplett einflügig, mit glasteilenden Sprossen. Laut Denkmalschutz wären aber wohl für mein Objekt zwei- bzw. dreiflüglige (T-Teilung) Fenster zwingend. Abgesehen von der Verdunkelung, die eine solche Teilung so oder so mit sich bringt, ist es letztendlich natürlich auch eine finanzielle Frage. Einflüglig ist nun einmal günstiger. Die bestehenden Fenster sind zweiflüglig (das eigentliche Fenster mit aufgestezter Sprosse mittig vertikal und der kleinere Kippteil oben horizontal).

Ist es überhaupt verhältnismäßig mir aufzuerlegen, mehrflüglige Fenster einzubauen und der Nachbar hat trotz größerer Fensterfläche alles komplett einflüglig?
Vor der Sanierung des Nachbarhauses waren die Bestandsfenster dreiflüglig.

Hat jemand von euch Erfahrung damit? Ist das verhältnismäßig?

Vielen Dank.

Hallo!

Nein,wäre es nicht.
Aber man kennt ja nicht den Status den das Gebäude als Baudenkmal hat.
Möglicherweise ist hier etwas anderes ausschlaggebend als bei den Nachbarn.

Oder das Denkmalschutzamt hat von den abweichenden Fenstern der Nachbarn noch keine Kenntnis.
Wenn das als Ensemble geschützt ist,dann müssten auch gleiche Bedingungen gelten.

Gibt es Fotos aller drei Gebäude vor den Umbauten ? Diese Teilung der Fenster müsste man heranziehen,wenn sie dem Urzustand aus der Errichterzeit entspräche.

Das Kostenargument sollte man tunlichst nicht in den Vordergrund stellen,aber den Verweis auf die Nachbarfenster schon.

Viel Erfolg bei den Verhandlungen mit dem Denkmalschutzbeauftragten
wünscht
duck313

Moin,

Hat jemand von euch Erfahrung damit? Ist das verhältnismäßig?

Denkmalschutz ist (zumindestens in NW) zum einen objektbezogen und zum anderen mehrstufig.
Objektbezogen bedeutet, daß wenn in Objekt A (Dein Nachbargebäude) etwas geht, es noch lange nicht bei Dir gehen muss und umgekehrt. Mehrstufig bedeutet, daß es verschiedene Grade der Schutzwürdigkeit gibt. Es gibt Objekte, da ist nur die Fassade geschützt und im Innenbereich kann man relativ frei ändern und es gibt Objekte, da muss man nachfragen, wenn man einen Nagel in die Wand schlagen will.

Verbindliches kann Dir nur ein Mensch Deines örtlichen Denkmalschutzamtes sagen, manchmal lassens sie sich auf Diskussionen ein, meist aber nicht.
Und was in Deinem Nachbarhaus gemacht wurde, muss diesen Menschen gar nicht interessieren.

Gandalf

Hallo,

ich saniere ein denkmalgeschütztes Gebäude in Eigenleistung und bin seit 7 Jahren ständig mit dem Thema Denkmalschutz befasst. Dabei haben sich für mich ein paar Grundregeln herauskristallisiert:

** Rede rechtzeitig und vor Beginn aller Maßnahmen mit der Behörde.

Da es in diesem Bereich im Gegensatz zur sonstigen Normenflut in Deutschland nur sehr wenige, wirklich konkrete gesetztliche Regelungen gibt, ist Dein jeweiliger Sachbearbeiter der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde bzw. des Landesamtes / „Denkmalamtes“ (je nach Bundesland) quasi „Dein Gesetz“. Wenn er der Meinung ist, dass Du Deine Fensterrahmen in Zuckerguss ausführen solltest, dann würde kaum ein Weg daran vorbeiführen. Gerade vorige Woche hat sich in einer Nachbarstraße im Ort eine komplette Sanierung zerschlagen, weil der Bauherr nicht auf die Forderungen des Denkmalschutzes eingegangen ist. Zum Schluss waren durch die Unversönlichkeit die Forderungen dermaßen überzogen, dass das Haus nun weiter verfallen wird. Eine Sanierung findet nicht mehr statt. Das nur als Extrembeispiel.

Deshalb weist Dein begonnener Weg schon in die richtige Richtung.

Erkundige Dich bei der Stadt nach Fördermaßnahmen. Das können „echte“ Zuschüsse, meist jedoch günstige Kredite sein. Willst Du diese in Anspruch nehmen, darf die geförderte Maßnahme ebenfalls noch nicht begonnen haben! Eine Rückwirkung ist ausgeschlossen.

** Besorge Dir im Vorfeld alle für Dein Haus geltenden Spezialvorschriften

Da Deine Fragen den Vergleich mit Nachbarbauten betreffen, erkundige Dich nach einer „Gestaltungssatzung“ der Stadt. Dort können spezielle Vorschriften vorhanden sein, nach der sich ein Haus in eine Straßenfront eingliedern muss usw. Daraus kannst Du ggf. „Munition“ gegen weitreichendere Forderungen bei Deinem Haus als bei den Nachbarhäusern sammeln. Unbegründete Einwendungen: „Aber der Nachbar hat doch …“ führen nur zu Problemen und verschlechtern das Klima zu Deinen Ungunsten - „konstruktiv“ heißt das Zauberwort.

Stelle fest, ob Du im sog. „Sanierungsgebiet“ gem. § 154 BauGB liegst. Dann gibt es dazu auch eine spezielle Satzung bzw. einen Beschluss, den man kennen sollte. § 154 BauGB kann Dir u.U. auch das Überleben sichern, wenn die Straße saniert wird. Aber dieses Thema ist hier nicht gefragt.

** Schaffe für Dich Rechtssicherheit

Wie Du geschrieben hast, gibt es bisher weder eine Niederschrift, noch eine Genehmigung. Das ist schlecht. Beschaffe Dir den Vordruck „Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis“ (kann in Deinem Bundesland anders betitelt sein) und formuliere dort in Zusammenarbeit mit dem Sachbearbeiter des Amtes Deine Einzelmaßnahmen. Das erspart Dir Zeit, denn i.d.R. gibt es bei derart abgestimmten Anträgen keine Rückfragen und Missverständnisse mehr. Dabei muss nicht jede Maßnahme bis ins Detail festgelegt sein („Sanierung der Fenster“). Es genügt, auf eine „gesonderte Abstimmung“ zu verweisen, die dann später in Form eines Protokolls („Fenster sollen mit direkten Sprossen ausgeführt werden“) erfolgen kann. In der Erlaubnis geht es darum, alle vorgesehenen Maßnahmen grundsätzlich denkmalrechtlich abzusichern und so ganz nebenbei die Steuervorteile der §§ 7i, 10f des EStG nicht zu verpassen. Setze Dir in Deinem Terminplaner gleich einen neuen Termin für die Verlängerung der Genehmigung, denn diese gilt nur ein paar Jahre. Nichts ist ärgerlicher, wenn Du doch länger sanierst und die Steuervorteile verfallen, weil die Genehmigung abgelaufen ist. Außerdem fehlte Dir dann auch die Erlaubnis …

Greifst Du in die Statik ein oder geht Deine Sanierung anderweitig über das Maß der Erhaltungsmaßnahmen hinaus, vergiss nicht das Bauamt. Eine Genehmigung vom Denkmalschutz enbindet nicht von einer ggf. notwendigen Baugenehmigung. Beschaffe Dir die Landesbauordnung und prüfe, ob Deine Maßnahmen weder genehmigungs-, noch anzeigepflichtig sind. Sicherheit verschafft ein Gespräch im zuständigen Bauamt.

Mit Einhaltung dieser Regeln bin ich bisher gut gefahren.
Wenn man umfassend informiert ist, fährt einem so schnell keiner an den Karren und man kann in Ruhe bauen. Es hat keinen Sinn, sich auf andere zu verlassen, denn niemand interessiert sich mehr für Dein Projekt, als Du selbst. Das kann zeitraubend und hart sein, insbesondere dann, falls Du auch noch alles selber machen willst. Aber Termine mit den Ämtern kann Dir keine „Firma“ abnehmen und Dein Gegenüber merkt sofort, ob Du nur „nörgelst“ oder ob Substanz dahinter steckt. Im letzteren Fall wird er auch auf Deine Wünsche eingehen und an einem gemeinsamen Konsens interessiert sein.

Gruß
AallRounder

Hallo Isasia,

generell gilt, daß Ihr den Bestand so wie er ist auch beibehalten könnt. Dh sind jetzt Kunststoffenster drin, dann könnt Ihr auch wieder welche rein machen im Sinne wir tauschen nur aus. Die Auflagen gelten nur dann, wenn Ihr auch die Abschreibung etc. in Anspruch nehmen wollt un nicht nur einzelne Dinge im Rahmen von Reparaturen austauscht, sondern komplett neu gestaltet.

Das Denkmalamt - so gerne sie es hätten kann Euch nicht zwingen Maßnahmen durchzuführen, die für Euch nicht finanzierbar sind. Da gibt es irgendwo im Gesetzeslaut einen Passus.

Wir haben die Diskussionen mit den Fenstern auch schon hinter uns und die mit der Dacheindeckung und der Fassadenfarbe und und und… Geholfen hat da das Wissen um das Gebäude. Es ist völlig unrelevant wie die Gebäude rechts und links aussehen, wenn ihr für Euer Haus historisch argumentieren könnt. Also welche Bilder gibt es zu dem Haus - mal beim Heimatverien nachfragen. Welches Alter hat das Haus? Was war da baulich standard? … wir haben das jüngste Haus in der Straße und in der Epoche war es industriell möglich große Glasscheiben zu produzieren. So konnten wir auch nachweisen, daß wir extrem große Fenster hatten/haben. … damit sind wir von dem Sprossenzwang befreit worden. Ähnliche Argumente bei der Dacheindeckung (das war in schwarz unüblich und auch auf dem Dorf finanziell eher nicht der Fall) … ok, unsere Erbauer konnten sich so einiges leisten - auch hier half die original Ziegel, Bilder etc… und so sind wir in dieser Denkmalgeschichte tatsächlich das einzige Haus mit schwarzer Dacheindeckung, ohne Sprossenfenster und in einer Farbe die von allen Dorfkonzepten etc. abweicht. Wir sind historishc begründet einfach anders.

Viel Erfolg!
Alexandra

Danke erst einmal an alle!!!
Ich habe viel Nützliches für mich daraus nehmen können.

Da ich selbst im Bereich der öffentlichen Verwaltung studiert habe, war für mich von Anfang an klar, dass ich die Zuständigen (in diesem Fall die untere Denkmalschutzbehörde) rechtzeitig ins Boot holen muss.
Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung stelle ich, sobald der konkrete Termin (mit Niederschrift) zu den Fenstern gelaufen ist. Zusätzlich beinhaltet die Genehmigung noch die Sanierung der Heizungsanlage, da ich natürlich die steuerlichen Vorteile nutzen möchte.

Das Haus stammt um 1700 rum - genaue Angaben dafür gibt es leider nicht. Auf der Suche nach älteren Bildern bin ich nur schwer fündig geworden, aber zumindest eine Postkarte habe ich gefunden. Diese werde ich auch mit als Argumentationsgrundlage heranziehen, denn da ist die jetzt bereits auch schon vorhandene T-Teilung bestens zu erkennen. Nur ob ein- oder mehrflüglig ist auf Bilder natürlich leider nicht zu erkennen.

Über Fördermittel habe ich mich bereits erkundigt - der Antrag liegt halb ausgefüllt bei mir. Aber die Chancen wurden mir bereits als deutlich gering erklärt.

Ich bin wirklich sehr gespannt auf den zweiten Termin - auf Diskussionen möchte ich mich ebenfalls nur ungern einlassen. Wie eure Erfahrungen zeigen, ist dies auch meist kontraproduktiv. Aber vllt. kann ich mit der Postkarte, dem jetzigen Zustand und einer möglicherweise existierenden Satzung (super Idee) überzeugen.

Harren wir der Dinge, die da kommen werden.