Hallo,
ich saniere ein denkmalgeschütztes Gebäude in Eigenleistung und bin seit 7 Jahren ständig mit dem Thema Denkmalschutz befasst. Dabei haben sich für mich ein paar Grundregeln herauskristallisiert:
** Rede rechtzeitig und vor Beginn aller Maßnahmen mit der Behörde.
Da es in diesem Bereich im Gegensatz zur sonstigen Normenflut in Deutschland nur sehr wenige, wirklich konkrete gesetztliche Regelungen gibt, ist Dein jeweiliger Sachbearbeiter der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde bzw. des Landesamtes / „Denkmalamtes“ (je nach Bundesland) quasi „Dein Gesetz“. Wenn er der Meinung ist, dass Du Deine Fensterrahmen in Zuckerguss ausführen solltest, dann würde kaum ein Weg daran vorbeiführen. Gerade vorige Woche hat sich in einer Nachbarstraße im Ort eine komplette Sanierung zerschlagen, weil der Bauherr nicht auf die Forderungen des Denkmalschutzes eingegangen ist. Zum Schluss waren durch die Unversönlichkeit die Forderungen dermaßen überzogen, dass das Haus nun weiter verfallen wird. Eine Sanierung findet nicht mehr statt. Das nur als Extrembeispiel.
Deshalb weist Dein begonnener Weg schon in die richtige Richtung.
Erkundige Dich bei der Stadt nach Fördermaßnahmen. Das können „echte“ Zuschüsse, meist jedoch günstige Kredite sein. Willst Du diese in Anspruch nehmen, darf die geförderte Maßnahme ebenfalls noch nicht begonnen haben! Eine Rückwirkung ist ausgeschlossen.
** Besorge Dir im Vorfeld alle für Dein Haus geltenden Spezialvorschriften
Da Deine Fragen den Vergleich mit Nachbarbauten betreffen, erkundige Dich nach einer „Gestaltungssatzung“ der Stadt. Dort können spezielle Vorschriften vorhanden sein, nach der sich ein Haus in eine Straßenfront eingliedern muss usw. Daraus kannst Du ggf. „Munition“ gegen weitreichendere Forderungen bei Deinem Haus als bei den Nachbarhäusern sammeln. Unbegründete Einwendungen: „Aber der Nachbar hat doch …“ führen nur zu Problemen und verschlechtern das Klima zu Deinen Ungunsten - „konstruktiv“ heißt das Zauberwort.
Stelle fest, ob Du im sog. „Sanierungsgebiet“ gem. § 154 BauGB liegst. Dann gibt es dazu auch eine spezielle Satzung bzw. einen Beschluss, den man kennen sollte. § 154 BauGB kann Dir u.U. auch das Überleben sichern, wenn die Straße saniert wird. Aber dieses Thema ist hier nicht gefragt.
** Schaffe für Dich Rechtssicherheit
Wie Du geschrieben hast, gibt es bisher weder eine Niederschrift, noch eine Genehmigung. Das ist schlecht. Beschaffe Dir den Vordruck „Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis“ (kann in Deinem Bundesland anders betitelt sein) und formuliere dort in Zusammenarbeit mit dem Sachbearbeiter des Amtes Deine Einzelmaßnahmen. Das erspart Dir Zeit, denn i.d.R. gibt es bei derart abgestimmten Anträgen keine Rückfragen und Missverständnisse mehr. Dabei muss nicht jede Maßnahme bis ins Detail festgelegt sein („Sanierung der Fenster“). Es genügt, auf eine „gesonderte Abstimmung“ zu verweisen, die dann später in Form eines Protokolls („Fenster sollen mit direkten Sprossen ausgeführt werden“) erfolgen kann. In der Erlaubnis geht es darum, alle vorgesehenen Maßnahmen grundsätzlich denkmalrechtlich abzusichern und so ganz nebenbei die Steuervorteile der §§ 7i, 10f des EStG nicht zu verpassen. Setze Dir in Deinem Terminplaner gleich einen neuen Termin für die Verlängerung der Genehmigung, denn diese gilt nur ein paar Jahre. Nichts ist ärgerlicher, wenn Du doch länger sanierst und die Steuervorteile verfallen, weil die Genehmigung abgelaufen ist. Außerdem fehlte Dir dann auch die Erlaubnis …
Greifst Du in die Statik ein oder geht Deine Sanierung anderweitig über das Maß der Erhaltungsmaßnahmen hinaus, vergiss nicht das Bauamt. Eine Genehmigung vom Denkmalschutz enbindet nicht von einer ggf. notwendigen Baugenehmigung. Beschaffe Dir die Landesbauordnung und prüfe, ob Deine Maßnahmen weder genehmigungs-, noch anzeigepflichtig sind. Sicherheit verschafft ein Gespräch im zuständigen Bauamt.
Mit Einhaltung dieser Regeln bin ich bisher gut gefahren.
Wenn man umfassend informiert ist, fährt einem so schnell keiner an den Karren und man kann in Ruhe bauen. Es hat keinen Sinn, sich auf andere zu verlassen, denn niemand interessiert sich mehr für Dein Projekt, als Du selbst. Das kann zeitraubend und hart sein, insbesondere dann, falls Du auch noch alles selber machen willst. Aber Termine mit den Ämtern kann Dir keine „Firma“ abnehmen und Dein Gegenüber merkt sofort, ob Du nur „nörgelst“ oder ob Substanz dahinter steckt. Im letzteren Fall wird er auch auf Deine Wünsche eingehen und an einem gemeinsamen Konsens interessiert sein.
Gruß
AallRounder