Hallo,ich möchte eine Nutzungsänderung beantragen…möchte im Privathaus (Vermieter ist einverstanden)Med.Fußpflege und Nagelpflege betreiben…haben leider einen Nachbarn mit dem nicht gut Kirschen essen ist,und um ihm zuvor zu kommen möchte ich alles genau beachten…meine Frage wieviel Parklplätze muss ich vorweisen können…was muss ich sonst noch beachten??
LG G.Ketzer
Hallo,
ich kann dir da leider gar nicht weiterhelfen.
Trotzdem viel Erfolg
Diese Frage würde ich dem zuständigen Bauamt stellen. Es gibt keine, für die Bundesrepublik verbindliche Regeln über das Vorhalten von Kundenparkplätzen.
Gruss Jörn Puscher