Auflassung bei Baueinstellung

Hallo, folgende Frage möchte ich zur Diskussion stellen:
Wie kann man eine Baueinstellung nachweisen, bzw. wann besteht diese, wenn in einem Notarvertrag vermerkt ist, dass die Auflassung erfolgt, falls der Bau eingestellt wird ?

Hallo, folgende Frage möchte ich zur Diskussion stellen:
Wie kann man eine Baueinstellung nachweisen, bzw. wann besteht
diese, wenn in einem Notarvertrag vermerkt ist, dass die
Auflassung erfolgt, falls der Bau eingestellt wird ?

Hallo,

schriftliche Mitteilung des bauleitenden Architekten / des Bauherren an die ABuaufsichtsbehörde über die Einstellung der Bauarbeiten.

Christian

Hallo,
mein Problem ist, dass das Insolvenzverfahren für den Bauträger läuft, der Bau auch so gut wie abgeschlossen ist, aber eben nur so gut wie. Kleinere Arbeiten sind noch auszuführen. Dies sind auch die Gründe warum die Auflassung noch nicht erfolgte. Da im Notarvertrag der Pasus mit der Baueinstellung steht, frage ich mich, ob es nicht irgendeine Möglichkeit gibt. Immerhin steht der Bau seit 2 Jahren still. Ich bezweifle das der Bauherr (Bauträger) eine Mitteiung an die Bauaufsichtsbehörde macht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]