Hallo,
der Ablauf eines Immobilienkaufes vollzieht sich doch so:
Einigung (Kaufvertrag -> notariell beurkundet)
Auflassungvormerkung
Auflassung
Eintragung des neuen Eigentümers
Jetzt sind ja z.B. der Negativtest und die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu bringen. Wann? Vor der Auflassung oder vor der Eintragung?
Dann verstehe ich immer noch nicht so ganz den Sinn der Auflassungsvormerkung. Sie schützt als Grundbuchsperre den Erwerber vor weiteren Eintragungen im Grundbuch, der Zweck ist mir klar.
Aber die Auflassung kann doch sowieso nicht von einer Bedingung abhängig gemacht werden. Das heisst in der Praxis ist es so, dass in der Einigung festgehalten wird, dass die Auflassung erklärt wird, wenn das Geld auf dem Treuhandskonto eingegange ist oder die Bank sich verbürgt hat.
Das heisst also die Auflassungsvormerkung dient nur der Sicherheit des Käufers dahingehend, dass es sich der Verkäufer nicht noch anders überlegen kann bzw. noch mal schnell einen Kredit aufnimmt?
Und warum wird Auflassung und Eintragung getrennt?
Ist es denn nicht ein Schritt um die Eigentümer umzutragen?
Ich weiß das es eigentlich ganz leicht ist (so leicht das es mir keiner erklären kann, weil niemand versteht warum ich es nicht verstehe), mich bringt es aber schon seit Montag um den Verstand.
Über ein wenig Hilfe wäre ich sehr dankbar
Grüße
Fonz

