Auflassungserklärung Immobilienkauf

Die Auflassungserklärung wir ja notariell beglaubigt und sollte Teil des Kaufvertrages sein, der bei Immobilienerwerb vor dem Notar von Käufer und Verkäufer abgeschlossen wird.
Wann sollte das erste Geld zum Verkäufer fließen ? Sollte man auf eine beglaubigte Nachricht vom Notar warten, dass die Auflassung im Grundbuch eingetragen wurde ? Wie lange dauert das ?

Ohh, da hat der Notar aber die Beteiligten nicht ausreichend informiert. Das wäre seine Pflicht gewesen.
„Normalerweise“ erledigt der Notar alle Dinge und gibt bei Erfüllung aller Voraussetzungen dem Käufer die Aufforderung zur Zahlung. Dann muss es eine bestimmte Frist geben, die im Notarvertrag steht, bis wann die Zahlung und wohin diese zu leisten ist.
Die Dauer bis zur Zahlungsaufforderung ist unterschiedlich. Diese kann 2 Wochen dauern oder aber auch 6 Wochen, abhängig des Grundbuchamtes und der notwendigen Voraussetzungen.
Da ich den Vertrag nicht kenne, kann ich keine verbindliche Aussage treffen.
Bei bestehenden Gebäuden gilt normalerweise meine obige Aussage.

Ein Fachmann bin ich zwar nicht, aber das Geld kann m.E. erst mit der Zahlungsmitteilung vom Notar fliessen. Bei mir hat es fast ein halbes Jahr gedauert, jedoch sollte das nicht als Maßstab genommen werden, da wahrscheinlich seitens des Notars irgendetwas versäumt wurde.

Vielen Dank für die Antwort - d.h.ich warte erst ab, bis der Notar bestätigt, dass die Auflassungsvereinbarung umgesetzt wurde. Danach ist die Eigentumsübergabe durch Eintrag ins Grundbuch nur noch Formsache

Vielen Dank für die Antwort - der Kauf steht erst bevor und ich wollte wissen, was mich erwartet, da der Verkäufer schnellstmöglich das Geld sehen will, wollte ich wissen, wann ich sicher sein kann.

Hallo annapapa, die Bestellung einer Auflassungsvormerkung in dem notariellen Kaufvertrag ist üblich. Vereinbart wird meist, dass der Kaufpreis nach Eintragung der AuflVorm. an den Notar zu bezahlen ist. Dieser löst erst evtl. Grundschulden ab und überweist dann den Rest an den Verkäufer. Die Eintragung einer AuflVorm. erfolgt normalerweise innerhalb weniger Tage durch das Grundbuchamt. Ist aber von Amt zu Amt verschieden. Bitte keine Überweisung vor Mitteilung durch den Notar über die Eintragung tätigen.Viel Glück mit der neuen Immobilie. Gruß Arthur

Hallo,

Geld fliesst normalerweise erst, wenn der Notar bestätigt, dass Grundschulden usw. wie vereinbart ins Grundbuch eingetragen werden. Die Ausslassungsvormerkung ist dazu da, dass ein evtl. vorhandener anderer Käufer nicht auch einen Kaufvertrag unterschreibt und ggfs. schon was zahlt.

Viele Grüße