Auflassungsvormerkung im Grundbuch

Hallo,
folgender Fall: Junge Familie baut mit Bauträger. Im Vertrag ist Auflassungsvormerkung vereinbart, wenn Ratenzahlung im Rückstand.

Die Familie hat nach unendlich vielen Problemen den Vertrag mit der Baufirma gekündigt, der Bauträger hat die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen lassen.

Inzwischen gibt es den Bauträger nicht mehr, Firma gelöscht, Konkurs mangels Masse wurde verworfen… (Die Story ist kurios…).

Die Familie hat selbst fertig gebaut, allerdings steht die Auflassungsvormerkung noch immer im Grundbuch. Was kann man dagegen tun? Wie soll man vorgehen?

Danke
Christiane

Hallo,

mir ist der Sachverhalt noch nicht ganz klar. Geht es um eine Rückauflassung? Ist das Grundstück also schon zu Gunsten der Familie aufgelassen und war jetzt eine Rückauflassung zu Gunsten des Bauträgers geplant?

So oder so, ohne Notar läuft in Grundstücksgeschäften ohnehin nichts, und daher würde ich gleich mal zum beurkundenden Notar gehen und den Fragen.

Gruß vom Wiz

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Hallo Christiane,

es ist leider etwas undeutlich. Die Auflassungsvormerkung gilt als Sicherung für den zukünftigen Eigentümer und hat mit einer Abhängigkeit bei Verzug von Ratenzahlungen nichts zu tun.

Ich denke, dass Sie nun als Eigentümer eingetragen werden wollen, gegen Löschung der Auflassungsvormerkung.

Da die notwendigen „Nebengeräusche“ nicht bekannt sind, kann „aus der Distanz“ keine vernünftige Antwort gegeben werden.
Ich denke, dass hier wohl ein Termin beim damals beurkundenden Notar zu vereinbaren ist.

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Pausch