Auflassungsvormerkung? Notariatsunterkonto?

Hallo!

Kann mir jemand erklären was Auflassungsvormerkung und Notariatsunterkonto genau bedeuten?

Muss man sich zwischen diesen beiden Optionen beim Immobilienkauf/Eigentumswohnungskauf entscheiden oder ist das optional?

Bin für jede Erklärung dankbar.

Gruß, Melanie

Hallo,

  1. Auflassungsvormerkung:

Das Eigentum an dem Grundstück erhält der Erwerber nicht bei Abschluss des Kaufvertrages, sondern erst durch Eintragung in das Grundbuch. Die Eintragung in das Grundbuch ist der letzte Schritt in der Vertragsabwicklung und erfolgt erst nach Zahlung des Kaufpreises und der Grunderwerbsteuer.

Während dieses Abwicklungszeitfensters könnte der Veräußerer das Eigentum an dem Grundstück an einen Dritten übertragen. Die Auflassungsvormerkung ist eine Belastung des Grundstücks, die gleich bei Vertragsschluss eingetragen werden kann und verhindert, dass ein Dritter das Grundstück in diesem Zeitraum gutgläubig erwerben kann.

  1. Notaranderkonto:

Bei Abwicklung über ein Notaranderkonto zahlt der Erwerber den Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer, sondern an den Notar. Der Notar leitet das Geld an den Verkäufer weiter, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Diese Variante verursacht erhebliche Mehrkosten (Hebegebühren), ist meist nicht notwendig und birgt auch zusätzliche Risiken, vor allem für den Verkäufer. Früher konnte man sich das selbst aussuchen, seit ein paar Jahren darf der Notar nur noch im Ausnahmefall über ein Anderkonto abwickeln (§ 54a Beurkundungsgesetz). Es hängt nicht vom Wunsch der Vertragsparteien ab, sondern nur davon, ob es objektiv geboten ist.

In den üblich gelagerten Fällen (Veräußerer hat eine noch valutierende Grundschuld) zahlt man als Erwerber den entsprechenden Teil des Kaufpreises einfach direkt an die Gläubigerbank. Fertig, kein Anderkonto notwendig.

Muss man sich zwischen diesen beiden Optionen beim
Immobilienkauf/Eigentumswohnungskauf entscheiden oder ist das
optional?

Bei der Auflassungsvormerkung muss man sich entscheiden, ob man die zusätzliche Sicherheit haben will oder ein paar Euro sparen will, bei dem Anderkonto muss man mit dem Notar besprechen, ob er das in dem jeweiligen Einzelfall überhaupt machen darf.

Gruß