Auflassungsvormerkung - wann Eigentumsumschreibung

Hallo zusammen,

angenommen, Käufer A kauft von einem Bauträger B eine Wohnung. Die letzte Rate bleibt noch offen, da die Wohnung noch nicht fertiggestellt wurde. Der Notar schickt daraufhin einen Grundbuchauszug mit einer Auflassungsvormerkung.

Nach Fertigstellung und Beseitigung der Mängel bezahlt Käufer A nach Stellung der Rechnung durch den Bauträger seine letzte Rate.

Wie geht es nun weiter? Erfolgt eine Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch und erhält der Käufer den neuen Grundbuchauszug automatisch vom Notar?

Und noch eine zweite Frage: Angenommen, Käufer A kauft wenige Monate nach dem Wohnungkauf noch einen Stellplatz beim Bauträger B. Dieser wird sofort komplett bezahlt. Dennoch erhält der Käufer nur einen Grundbuchauszug mit Auflassungsvormerkung. Was sollte der Käufer in diesem Fall tun?

Danke für Eure Hilfe, Anna.

Wie geht es nun weiter? Erfolgt eine Eintragung des neuen
Eigentümers ins Grundbuch und erhält der Käufer den neuen Grundbuchauszug automatisch vom Notar?

Das hängt davon ab, was man dem Notar aufgegeben hat. Normalerweise kommt nur eine Eintragungsmitteilung vom Amtsgericht (Grundbuchamt).

Auflassungsvormerkung. Was sollte der Käufer in diesem Fall tun?

Abwarten, bis die Eintragung ins Grundbuch erfolgte, ggf. den Notar anrufen und fragen.

Hallo,
eine fehlende Umschreibung kann von einigen Faktoren abhängen, die tunlichst im Kaufvertrag geregelt sein sollten.

Üblicherweise hat der Bauträger nach Bezahlung der „letzten Rate“ dies dem Notar mitzuteilen, der dann die Umschreibung beim Grundbuchamt beantragt, *wenn* alle anderen Bedingungen dafür eingetreten sind.

Verzögerungen auslösen könnten z.B. die (noch) nicht mögliche Lastenfreie Umschreibung (wenn der Bauträger selber eine Grundschuld aufnehmen und das Baugrundstück beleihen musste), wenn der Bauträger selber noch nicht Eigentümer des Grundstücks war und erst diesen ersten Übertragungsvertrag vollziehen muss oder das Grundstück noch zu vermessen ist.

Der Notar sollte Auskunft darüber geben können, ob er schon einen Umschreibungsantrag beim Grundbuchamt gestellt hat. Dort kann es je nach örtlicher Auslastung und Personalstärke schon mal ein paar Monate (!) dauern.

Gruß vom
Schnabel