Hallo,
gegeben sei das Grundbuch einer Immobilie. Dazu gehört ein riesen Flurstück von über 2 ha. Im Grundbuch finden sich nun zahlreiche Auflassungsvormerkungen (an jeweils ca. xy qm) von Ende der 60er Jahre. Heißt das nun, dass Teile des Grundstücks bereits verkauft wurden? Oder daß sie hätten verkauft werden sollen? Zum Teil sind diese Vormerkungen bereits verebt worden…Sind sie unbegrenzt gültig, könnte also jederzeit eine der genannten Personen den Grundbucheintrag vornehmen lassen? Wie kann man jetzt herausfinden, wie groß das zu verkaufende Grundstück tatsächlich noch ist? Laut Verkäufer hat es sich damals um Handschlagverträge gehandelt, aber er hat das Grundstück geerbt und weiß selbst nicht genau, was damals wie vereinbart/bezahlt worden ist. Es müßte doch auch irgendwo festgehalten sein, welche xy qm der Fläche jeweils gemeint sind, oder etwas nicht?
Danke im Vorraus,
Grüße
marion81
Es müßte doch auch irgendwo festgehalten sein, welche xy qm der
Fläche jeweils gemeint sind, oder etwas nicht?
Hallo,
die dazugehörigen Bewillligungen sollten sich auf jeden Fall noch beim Grundbuchamt befinden. Üblicherweise sind der Bewilligung eine Flurkarte beigefügt aus welcher sich die verkaufte und noch zu vermessende Teilfläche ersichtlich ist. Die Lage der Teilfläche kann allerdings auch genau beschrieben sein.
Bei der Gelegenheit kann man auch gleich herausfinden ob auch bereits Kaufverträge mit vorhanden sind.
Grundsätzlich könnte der Anspruch aus der Vormerkung noch bestehen. Aber das ist alles eine Würdigung im Einzelfall. Die Vormerkung ist streng akzessorisch d.h. sie kann nur Bestand haben wenn eine wirksame schudrechtliche Verpflichtung (wirksamer Kaufvertrag) dahinter steht. Zur Löschung ist natürlich die Bewilligung der Berechtigten von Nöten.
ml.
Hallo mileslucis,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Hat mir sehr geholfen. Dann wird wohl das zuständige Grundbuchamt Licht ins Dunkel bringen können.
LG