Auflistung der Gläubiger für jeden ersichtlich

Hallo,

ich helfe einer Bekannten dabei, sich von ihren Schulden zu lösen.
Bei Ihr handelt es sich um Kaufsucht und sie wird derzeit psychologisch betreut.
Wir waren bereits bei einer Schuldnerberatung, welche uns bisher mit Rat und Tat zur Seite stand.

Ich habe die Gläubiger angeschrieben bzw. kümmer mich darum, alle Gläubiger herauszufinden.
Mit einem Inkassounternehmen bin ich jetzt so weit, daß diese sich auf eine Vergleichssumme einlassen würden, wenn ich eine Auflistung alles Gläubiger an sie aushändige.

Hier liegt meine Frage.
Muss ich diese Auflistung der Gläubiger rausgeben?
Es gibt auch private Gläubiger, bei denen sich Geld geliehen wurde.Zählen diese mit?

Hallo,

ja, private Gl zählen mit. Es ist auch nicht unüblich, eine Gl-Liste zu überreichen.

Gruß.

War zwar nicht die Frage aber bei Vergleichsangeboten ist es immer zu empfehlen das man (also in dem Fall die schuldnerin) nicht selbst das Geld hat sondern es von z.b einem Familienangehörigen einmalig und zweckgebunden geliehen bekommt ( Gegen Rückgabe des Titels bzw Erledigungsschreiben)

Hallo,

es ist immer gut, alle Gläubiger zu benennen, so sieht das Inkassounternehmen wo und wieviele Schulden vorhanden sind. Wichtig ist auch das die wissen, wovon lebt Dein Bekannter. Wenn es sich um einen AG handelt, die Anschrift des AG und falls auf der Abrechnung die Bankverbindung steht, das schwärzen. Man will die ja nicht auf was hinweisen.

Hallo,

für Deine Frage gibt es leider keine Regeln, wie Du vorgehen solltest aber ich kann Dir einige Anregungspunkte geben, welche Deine Entscheidung beeinflussen können:

Grundsätzlich würde ich dazu tendieren, dem Gläubiger eine anonymisierte Gläubigerliste vorzulegen. Gläubiger 1, Gläubiger 2, usw.

Bei Vergleichverhandlungen mit einem Gläubiger ist aber zu überlegen, was dieser genau mit den Daten der anderen Gläubiger möchte.
Dient die Offenlegung aller Schuldverhältnisse der Bildung eines Vertrauensverhältnisses mit dem Gläubiger, kann es unter Umständen dazu dienen, dass dieser sich eher auf einen Vergleich einlässt.
Handelt es sich aber um ein großen bzw. bekannten und „berüchtigten“ Gläubiger würde ich davon absehen, Gläubigerinformationen weiterzugeben, da diese den Gläubiger nicht interessieren werden. In diesem Fall ist der Schutz der eigenen Daten vielleicht vorzuziehen.

Ich nehme an, dass die Schuldenregulierung ohne ein Verbraucherinsiolvenzverfahren angedacht ist. Sollte es zu einer Verbaucherinsolvenz kommen, müssen dann im Verfahren alle Daten für jeden Gläubiger offengelegt werden. Solange dies aber nicht ansteht brauchen die Daten nicht verpflichtend herausgegeben werden.

Zu Deiner zweiten Frage: In eine Gläubigerliste gehören ALLE Gläubiger, ebenso Privatschulden.
Für eine Schuldenregulierung per Vergleich würde ich aber auf jeden Fall bei der Erstellung einer Gläubigerliste darauf verzichten, Informationen über die Bedienung der Schuldverpflichtungen in die Liste aufzunehmen (z.B. derzeitige Rate o.Ä.). Wenn für den Gläubiger ersichtlich ist, dass noch Schulden getilgt werden, kann er dies so deuten, dass seine „Schuldeneintreibungsversuche“ doch nicht ganz aussichtslos sind und wird sich auf keinen Vergleich einlassen.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Grüße

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wie anonym darf ich diese Liste halten?
Wie gering kann ich die Daten halten?(Name, Adresse, Wohnort…)?!?

Im Dezember habe ich dem Inkassounternehmen einen Vergleich von 650€ (statt 1200€) vorgeschlagen. Jetzt im Brief wird die Gläubigerliste verlangt.

Vielen Dank für die schnelle Antwort,

ich habe einige Antworten erhalten. Aber auch sehr verschieden.
Einer sagt ich solle alles offenlegen, der andere sagt garnichts übergeben.

Wie anonym darf ich diese Liste halten?
Wie gering kann ich die Daten halten?(Name, Adresse, Wohnort…)?!?

Im Dezember habe ich dem Inkassounternehmen einen Vergleich von 650€ (statt 1200€) vorgeschlagen. Jetzt im Brief wird die Gläubigerliste verlangt.

Ich (als Laie9 habe ehrlich gesagt geflunkert und habe zwei Gläubiger hinzugedichtet.
Das bedeutet, es gibt 2 Inkassounternehmen als Gläubiger und 2 Private. Wo bekomme ich nun noch 2 her?

Ich bin aber auch eine Großklappe.

Man versucht halt alles für einen guten Freund.

Hallo!
Wenn ein Inkassounternehmen das wünscht, würde ich es machen. Denn vielleicht ticken die auch so, dass sie sagen: kein Verzeichnis, kein Vergleich! Ein wenig aufpassen sollte man allerdings, wenn das Thema Eingehungsbetrug eine Rolle spielen sollte. Dann kann es evtl. Schwierigkeiten geben. Das sollten Sie evtl. noch einmal mit der Schuldnerberatungsstelle besprechen.

Wenn ein Gläubigerverzeichnis erstellt wird, dann sollten auch alle Gläubiger aufgeführt werden, also auch die Privaten.

Alles Gute.

Hallo Torsten,

verpflichtet sind Sie natürlich nicht, aber wenn Sie sich mit dem Gläubiger einigen wollen, bleibt Ihnen nicht soviel anderes übrig. Die Schulden bei Freunden, Verwandten usw. sind natürlich auch genau zu behandeln wie andere Gläubiger.
Es ist insofern alles „privat“. Das Schuldrecht unterscheidet nicht zwischen dem Ottoversand und der Tante.
Aber: Sie sollten, bevor Sie jetzt mit einem einzelnen Gläubiger eine Einigung finden, doch erst nocheinmal mit der Schuldnerberatung Rücksprache halten. manchmal kann es in den Verhandlungen mit den anderern Gläubigern günstig sein, auch Gläubiger zu haben, die erstmal grundsätzlich einigungsbereit sind.Dann können nämlich einzelne, widerspenstige Gläubiger im Rahmen einer gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverahrens überstimmt werden. Und außerdem: die nehmen das Geld auch noch in sechs Monaten.
Viele Grüße
Klaus Helke

Hallo,

ich helfe einer Bekannten dabei, sich von ihren Schulden zu
lösen.
Bei Ihr handelt es sich um Kaufsucht und sie wird derzeit
psychologisch betreut.
Wir waren bereits bei einer Schuldnerberatung, welche uns
bisher mit Rat und Tat zur Seite stand.

Ich habe die Gläubiger angeschrieben bzw. kümmer mich darum,
alle Gläubiger herauszufinden.
Mit einem Inkassounternehmen bin ich jetzt so weit, daß diese
sich auf eine Vergleichssumme einlassen würden, wenn ich eine
Auflistung alles Gläubiger an sie aushändige.

Hier liegt meine Frage.
Muss ich diese Auflistung der Gläubiger rausgeben?
Es gibt auch private Gläubiger, bei denen sich Geld geliehen
wurde.Zählen diese mit?

Hallo,

auch priv. Gläubiger sind Gläubiger im rechtlichen Sinne. Daher sollte man diese auch angeben. Es kann ja in Ihrem Falle nur gut sein, denn wenn etliche Gläubiger vorliegen hat d. Inkassountern. auch Interesse an einen Vergleich.

beste Grüße

Horst:

Hey,

ja es ist notwendig diese Liste zur Verfügung zu stellen und es müssen alle Gläubiger erfasst werden.

Es dürfen grundsätzlich keine Gläubiger bevorzugt oder benachteiligt werden. Es gibt da auch einen §§ zu, wie so ein außergerichtlicher Vergleich aussehen soll bzw. welche Anlagen dran müssen. Ich habe den aber leider gerade nicht im Kopf.

Also, wenn ihr es richtig machen wollt, würde ich sowohl eine Gläubigerliste als auch ein Verdienstnachweis beifügen. Aus dem Nachweis würde ich aber Kontoverbindung und Arbeitgeber entfernen um Lohn- und Kontopfändungen zu vermeiden.

LG

Beide Fragen Nein
Beim vergleich aufpassen.Die schicken meist eineen Ratenzahlungsvergleich.das ist aber etwas anderes. Bei einem vergleich müssen beide nachgeben.

Guckst du hier:
http://schuldenfrust.de/Ratenzahlungsvereinbarungen…

Hallo, ja, die musst Du herausgeben, da die wissen wollen, welche Chancen für sie bestehen, ohne Vergleich an das Geld zu kommen. Wenn anhand der Menge der Gläubiger und der Höhe der anderen Schulden die Aussichten gering sind an das Geld zu kommen, werden die eher einem Vergleich zustimmen. Also: je mehr Gläubiger und je höher die Restschulden bei den anderen, umso höher die Bereitschaft zum Vergleich!

Ich würde die Vergleichsbereitschaft des Inkasso-Unternehmens übrigens dazu verwenden, auch mit allen anderen Gläubigern einen Vergleich zu versuchen. Wenn alle einem Vergleich zustimmen würden, könnte man eine Vergleichsquote von etwa 30% bei allen Gläubigern erreichen.
Gruß N. Steinhauer

Hallo…

eine Auflistung ist immer eine gute Idee… Aber normal hat das Inkassounternehmen nicht zu bestimmen, ob Vergleich oder Ratenzahlung o.ä. Da hatte ich immer direkten Kontakt zum Unternehmen…
Also ich hab immer eine Übersicht geschickt (Monatsausgaben) mit mtl. Zahlungen wie Miete, Strom usw (Benzin und Essen nicht vergessen), dann nur die Namen der Gesellschaft mit mtl. Ratenbetrag und in Klammer Gesamtbetrag. So verschaffen sie sich einen Überblick, was sie überhaupt noch holen können.
Private Gläubiger würde ich auch auflisten, jedoch nur Namen mit Summe. Am Besten als Datei speichern, denn die Listen kannst Du an jedem Gläubiger schicken!
Gläubiger, die mit Inkasso drohen schreibst Du eine Email mit dem Vermerk, dass sie bitte Inkasso nicht einschalten sollen, da Du nicht in der Lage bist für diese Kosten aufzukommen. Sie sehen dann meist davon ab.
Wenn die Gesamtforderungen sehr hoch sind, lohnt es sich auch über Privatinsolvenz nachzudenken, aber das hat die Schuldnerberatung bestimmt schon angesprochen…

Wünsche Euch viel Glück und alles Gute…

Victoria

um ein schulden moratorium durchzusetzen musst du alle gläubiger aufklisten mit einem glaubhaften zahlungsplan sind einige damit nicht einverstanden kannst du die regulierung vergessen denn dann pfänden die weiter etc…bleibt dann nur privat insolvenz

gruß
ojoemisch

Hallo,
du musst die Gläubigerliste nicht aushändigen, aber es wäre sinnvoll, wenn deine Freundin sich ernsthaft einigen möchte. Der Gläubiger weiß ja sonst nicht viel über die Schuldnerin. Da kann man viel behaupten. Die Gläubiger wollen immer einschätzen können, wie seriös ein Schuldner ist. Ich selbst würde auch nicht nur auf ein Wort vertrauen. Ich würde auch Belege wollen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Auch private Gläubiger sollten aufgeführt werden. Es sind auch Gläubiger mit legalen Forderungen. Es geht nicht darum, etwas zu verheimlichen. Es wird ja auch ein Entgegenkommen des Gläubigers gefordert. Der kommt nur entgegen, wenn er den Eindruck hat, es wird ehrlich mit ihm gesprochen. Außerdem ist es für den Gläubiger auch wichtig einschätzen zu können, ob er seine Forderung nicht doch vollständig verwirklichen kann. Wenn aber z.B. noch mehrere andere Schulden da sind, evtl. sogar mit Vollstreckungsbescheid gerichtlich geltend gemacht, weiß er, dass es nicht zum Besten bestellt ist und ist eher vergleichsbereit. Dann heißt es, lieber wenig als gar nichts.
Ich hoffe, dies konnte dir helfen.
viele Grüße
Micha

Hallo,

vielen Dank für die Anfrage.

Grundsätzlich sind alle Gläubiger zu listen auch private.

Das Inkassounternehmen jedoch hat keinerlei handhabe von Ihnen eine Auflistung sämtlicher Gläubiger zu fordern.

Nur das Insolvenzgericht und der Insolvenzverwalter dürfen sich dieser Mittel bedienen. Hier ist auch zu erkennen, welchen Nutzen die Bekanntgabe hat und haben muss.

Bei dem Inkassounternehmen jedoch sollten Sie einmal schriftlich anfragen, wieso und auf welcher rechtlichen Grundlage die Auflistung aller Gläubiger gefordert wird. Auch wäre hier zu klären, in wie weit Sie bei der Auflistung gegen datenschutzrechtliche Belage der einzelnen Gläubiger verstoßen. Vor allen Dingen, wenn es sich um Privatpersonen handelt.

Wir hoffen wir konnten helfen

Mit freundlichen Grüssen