Auflistung der Mindestbeitragssätze von GKV

Überbrückungsweise werde ich für ein paar Monate in die Selbständigkeit gehen (müssen). Für die Zeit eine PKV zu suchen ist demnach (leider) weniger sinnvoll. Mein erwartetes Einkommen in dieser Zeit wird so gering sein, dass ich als freiwillig versicherter in der GKV auf jeden Fall den Mindestbeitragssatz zahlen werde.

Weiss jemand, wo ich im Netz eine aktuelle Zusammenstellung der Mindestbeitragssätze der GKVen finden kann?

Libe Grüße, Michael

Hallo Michael,

dass gibt es so in der Form nicht.

Sprech doch ersteinmal mit deiner aktuellen GKV. Die werden am ehesten bereit sein einen „Deal“ zu machen.

Der Mindestbeitrag geht laut Gesetz aus ca. 1.800 Euro fiktivem Einkommen und dann nach Beitragssatz mit oder ohne Krankengeld und ggf. unterschiedlichen Beginnen. Insoweit sind Kassen mit niedrigen Beitragssätzen auch in diesem Fall eher günstiger!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Hallo,
was Thorulf schreibt stimmt 100%ig.
Nur einen Deal kann man mit der Krankenkasse nicht machen.
Nach der vom Gesetzgeber festgesetzten fiktiven Einkommensgrösse
musst du deinen Beitrag schon entrichten als hauptberuflich
Selbständiger, wenn Du das denn auch wirklich nach den gesetzlichen
Bestimmungen bist.

Gruss

Günter Czauderna

Alternativen möglich?
Kurz gesagt, ich habe ein hauptberufliches Gewerbe (keine „Ich-AG“ o.ä.) angemeldet.

Meine Situation stellt sich wie folgt dar. Nach dem Konkurs meines ehemaligen Arbeitgebers sehe ich aus eigener Erfahrung in meiner Branche in den nächsten Monaten realtiv wenig Chancen auf ein Angstelltenverhältnis, wobei ich dieses Arbeitsverhältnis nach Möglichkeit schnellstens wieder aufnehmen möchte.

Prinzipiell möchte ich gerne in eine PKV. Wie würde es sich verhalten, wenn ich mich nun PK-versichern und in ein paar Monaten als Angestellter (unter der Beitragsbemessungsgrenze) wieder gesetzlich pflichtversichert sein würde. Kann ich dann nach dem Zwangswechel meine PK-Rückstellungen parallel zu der GKV weiter bezahlen und bei Bedarf wieder als „Vollselbständiger“ voll PK-versichert sein?

Meine Überlegung gründet darauf, dass in meiner Branche Angestelltenverhältnisse fast ausschließlich befristet sind und ich nach einer Angestellten-Phase wahrscheinlich vor der gleichen Situation wie jetzt stehen werde.

Hallo Michael,

Prinzipiell möchte ich gerne in eine PKV. Wie würde es sich
verhalten, wenn ich mich nun PK-versichern und in ein paar
Monaten als Angestellter (unter der Beitragsbemessungsgrenze)
wieder gesetzlich pflichtversichert sein würde. Kann ich dann
nach dem Zwangswechel meine PK-Rückstellungen parallel zu der
GKV weiter bezahlen und bei Bedarf wieder als
„Vollselbständiger“ voll PK-versichert sein?

Ja, man nennt es Anwartschaft!

Meine Überlegung gründet darauf, dass in meiner Branche
Angestelltenverhältnisse fast ausschließlich befristet sind
und ich nach einer Angestellten-Phase wahrscheinlich vor der
gleichen Situation wie jetzt stehen werde.

Und dann lebt die Anwartschaft wieder auf. Altes Eintrittsalter - keine Gesundheitsfragen - der Versicherungsschutz ist so, wie Du ihn vorher hattest!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler