nehmen wir mal an Mister X sammelt über das Jahr seine ganzen Beläge und trägt diese regelmäßig in einer Excel-Tabelle ein (Es sind über 100 Posten).
Kann es sich Mister X bei seiner Einkommenssteuererlärung so einfach machen und den Gesamtbetrag bei den Werbungskosten eintragen und auf die Tabelle verwesien? Wird dies so akzeptiert?
Ja, natürlich. Wie sonst sollte er das machen? 100 Positionen
kann man nicht in den Formularen Unterbringen.
Ob nun 100 Positionen mit eier Steuersoftware (habe ich nicht erwähnt, dürfte aber sicherlich kein Unterschied sein) untergebracht werden können, oder nicht weiß ich gar nicht.
Wenn die Posten in dieser Tabelle nicht nur einfach zeitlich, sondern auch sachlich (alle Telefonkosten zusammen, alle Fachliteratur zusammen, …) sortiert ist, kann in der Anlage N (oder um welche Einkunftsart es auch immer geht) die Gesamtsumme mit dem Verweis auf die Auflistung eingetragen werden.
Grundsätzlich müßte auch eine völlig unsortierte Liste akzeptiert werden. Hier könnte es dann allerdings auch zu einem größeren Streichen durch den Sachbearbeiter der Veranlagung kommen.
Wenn die Posten in dieser Tabelle nicht nur einfach zeitlich,
sondern auch sachlich (alle Telefonkosten zusammen, alle
Fachliteratur zusammen, …) sortiert ist, kann in der Anlage
N (oder um welche Einkunftsart es auch immer geht) die
Gesamtsumme mit dem Verweis auf die Auflistung eingetragen
werden.
Grundsätzlich müßte auch eine völlig unsortierte Liste
akzeptiert werden. Hier könnte es dann allerdings auch zu
einem größeren Streichen durch den Sachbearbeiter der
Veranlagung kommen.
in dem fiktiven Beispiel sollte der Gesamtbetrag in der Anlage N eingetragen werden, z.B. 5.000,- € und dann auf die ca. 100 Posten hingeiesen werden die alle nach dem Datum und einer Nummer aufgelistet sind. Die Posten sind also nicht nach Fachliteratur, Reinigung, Fahrkarten (Bahn, Öffis, etc, …), Laptop (AfA) sortiert.