Auflösen v. Rückstellungen

Hallo,

Rückstellungen werden über das Konto „sonstige betriebliche Erträge“ aufgelöst. Warum nicht über das Konto „Rückstellung“?

Steuerrückstellungen werden über das Konto „Steuern“ aufgelöst. Warum nicht auch über „sonstige betriebliche Erträge“?

Danke für Hilfe :smile:

Hallo,

Rückstellungen werden über das Konto „sonstige betriebliche
Erträge“ aufgelöst. Warum nicht über das Konto „Rückstellung“?

weil die Auflösung von Rückstellungen (im Gegensatz zu deren Verbrauch) ertragswirksam ist. Da das Konto „Rückstellungen“ aber kein GuV-relevantes Konto ist, muß man sich was anderes suchen.

Steuerrückstellungen werden über das Konto „Steuern“
aufgelöst. Warum nicht auch über „sonstige betriebliche
Erträge“?

Weil Steuern (im Gegensatz zu Rückstellungen) ein ertragswirksames Konto ist und außerdem in § 275 HGB steht, daß der Steueraufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung eine separate Position ist - ganz im Gegensatz zur Auflösung von Rückstellungen.

Gruß
Christian