Wir haben in den letzten Jahren Rückstellungen gebildet. Nun müssten wir diese dieses Jahr ertragswirksam auflösen. Da wir leider dieses Jahr keinen Gewinn zu verzeichnen haben (sondern Verlust) war ich der Meinung, dass es eigentlich auch ganz günstig ist, dass wir die Rückstellungen dieses Jahr auflösen müssen (Da haben wir eben weniger Verlust). Nun meinte Meine Kollegin aber irgendwann hätte mal ein Steuerberater gesagt, dass die ertragswirksame Auflösung der Rückstellung dem Jahr zugerechnet wird, in dem sie eingestellt wurde. Also z.B. 2008 und wir dann für 2008 noch Steuern nachzahlen müssten.
Ist das richtig? Ich konnte dazu leider nirgends was finden.
handelt es sich bei den Rückstellungen um solche für beabsichtigte Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern?
Dann sind ggfls.die Bemessungsgrundlagen rückwirkend zu ändern (§ 7g EStG).
Der Abzugsbetrag nach 7g wurde früher als Rücklage
(„Ansparabschreibung“), jetzt außerbilanziell, aber nie als
Rückstellung ausgewiesen.
Danke für die Information. Ich hatte bei meinem Post auch die Frage vorangestellt um welche Art der Rückstellung es sich handelt. Dabei hatte ich diese Vermutung, dass es sich vielleicht um eine solche Ansparabschreibung handelt, deren Auflösung eine rückwirkende Korrektur erfordert.
Vielleicht kannst du auch die eigentliche Frage der Fragenstellerin ohne weitere Info von ihr beantworten.
désolé - ich kann mir nicht vorstellen, was hier in Vorjahre wirken würde. Aber „nein gibts nicht“ will ich auch nicht sagen, weil zum Sachverhalt so wenig vorliegt, dass daraus ein pures Ratespiel wird, woran ich mich ungern beteilige.
Allenfalls dann kann ich mir einen „rückwirkenden“ Einfluss der RS auf den steuerpflichtigen Ertrag vorstellen, wenn die RS unzutreffend gebildet wurden, und man das an ihrer Auflösung leichter sehen kann, und wenn das Ganze einschließlich Vorjahre in der gleichen Bp behandelt wird, oder wegen Größenklasse im Anschluss geprüft wird.
Aber es gibt wahrscheinlich auch noch andere mögliche Deutungen des bissel mageren Sachverhaltes.