Hallo
bin zurzeit in Mitten einer zahnmed. Weiterbildung. Ein Bereich ist auch Rechtskunde. Nun hoffe ich das ich den o.g. Begriff richtig verstanden haben: z.B. AG und AN schließen einen Arbeitsvertrag ab, aber im dem steht dass ab 2009 eine Praxisübernahme erfolgt und das damit dann der Arbeitsvertrag endet. Habe ich es richtig verstanden??
Vielleicht kann mir auch einer eine gute Definition zu dem Begriff geben. Wäre sehr dankbar
LG
cathie
Hallo
Nun hoffe ich das ich den o.g.
Begriff richtig verstanden haben: z.B. AG und AN schließen
einen Arbeitsvertrag ab, aber im dem steht dass ab 2009 eine
Praxisübernahme erfolgt und das damit dann der Arbeitsvertrag
endet. Habe ich es richtig verstanden??
Die Idee scheinst du verstanden zu haben, aber die Nummer mit der Praxisübernahme halte ich für kritisch.
Eine auflösende Bedingung kann sein, daß der AG verlangt, daß ein AN eine Gesundheitsprüfung für die vereinbarte Tätigkeit durchführt. Für den Fall, daß die Untersuchung z.B. durch den Betriebsarzt negativ ausfällt, kann eine auflösende Bedingung vereinbart werden. Als auflösende Bedingung kann auch sein, daß der AN noch ein qualifiziertes Zeugnis seines früheren AGs bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorlegt, daß der AN z.B. noch eine Zusatzqualifikation erwirbt, und den Führerschein bis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch macht etc. Diese Bedingung müsste dann aber auf das AV bezogen und die Qualifikation für das AV erforderlich sein.
Auflösend bedingte AV unterscheiden sich von der Vereinbarung einer Zweckbefristung nämlich insbesondere dadurch, daß die Beendigung des Vertrags nicht (wie bei der Zweckbefristung) von einem sicher erwarteten, sondern von einem vollkommen ungewissen Ereignis abhängig gemacht wird. Und die Praxisübernahme ist scheinbar nicht ungewiss.Es böte sich also eine reine Zeit- oder eine Zweckbefristung eher an.
Vielleicht kann mir auch einer eine gute Definition zu dem
Begriff geben. Wäre sehr dankbar
siehe oben
Gruß,
LeoLo