auflösender Tatbestand

Hallo,

ein Mitarbeiter hätte einen Vertrag, z.B. zur Betreuung einer Person. Der Vertrag wäre nicht befristet oder eine Beendigung anderweitig festgelgt. Diese Person müsste nicht mehr betreut werden. Dem Arbeitgeber würde über mehrere Monate nicht auffallen, dass dieser Mitarbeiter weiterhin das Entgelt bezieht.

Wie sähe hier die Rechtslage aus? Bin der Meinung, dass das Entgelt zurückverlangt werden könnte, obwohl im Vertrag keine Befristung expliziet festgehalten wurde, sondern lediglich zur Betreuung der Person xy. Könnte der Arbeitgeber hier mit dem BGB argumentieren.

Liebe Grüße
Andy

Hallo

Warum mußte die Person nicht mehr betreut werden?
Warum bemerkt der AG das erst so spät?
Muß ein AN sich regelmäßig beim AG melden?
Gibt es Dienstpläne?

Gruß,
LeoLo

Hallo,

weil sie z.B. verstorben wäre oder z.B. in ein Heim gegangen wäre.
weil er z.B. nicht aufgepasst hätte.
nein.
nein.

Grüße Andy

Hallo

Als AG würde ich alle Zahlungen zurückfordern und auch die Einrede der Entreicherung oder einen evtl Verweis auf Ausschlussfristen nicht gelten lassen, da der AN den AG imho hätte informieren müssen.

Als AN würde ich das bestreiten. ;0)

Bessere Karten würde ich dem AG zubilligen.

Gruß,
LeoLo