Liebe WWW-ler,
wie ist das eigentlich, wenn man eine Ansparabschreibung auflöst mit der Auswirkung auf Bafög-Berechnung? Die Summe wird dann rechnerisch dem Einkommen zugeschlagen und dann die noch zu zahlenden Steuern ermittelt. Im Steuerbescheid steht die Summe dann als Einkommen, obwohl ja in dem betreffenden Jahr gar nicht als Einkommen vorhanden.
Und gesetzt den Fall, in dem Jahr, in dem die Ansparung gebildet wurde, wäre noch gar kein Bafög beantragt worden, ist diese Situation dann ja nicht wirklich günstig. Bafög wird soweit ich weiß strikt nach Steuerbescheid gerechnet.
Hat jemand Ideen dazu?
Sylvia
Hi Sylvia,
vorab die Ermittlung für das Einkommen im Sinne des BAföG
1 - Steuerrechtliche Gewinn (§§ 21 (1), 22 (1) Satz 1 in Verbindung mit § 2 (2) Nr. 1 EStG)
2 - ./. 21,3 % Sozialversicherungspauschale (§ 21 (1) Nr. 1 BAföG)
3 - = verbleibender Gewinn : 12 (§ 22 (2) BAföG)
4 - = Einnkommen pro Monat im Bewilligungszeitraum
5 - ./. 255,-- EUR für den Auszubilden selbst. (§ 23 BAföG)
6 - = Anzurechnendes Einkommen pro Monat
wie ist das eigentlich, wenn man eine Ansparabschreibung auflöst mit der Auswirkung auf Bafög-Berechnung? Die Summe wird dann rechnerisch dem Einkommen zugeschlagen und dann die noch zu zahlenden Steuern ermittelt.
Zu 1 - Eine Auflösung einer Ansparabschreibung gemäß § 7g EStG wird in der GuV als Einnahme gebucht und ist somit erfolgswirksam respektive erhöht deinen Gewinn um die ausgebuchte Rückstellung.
Oder meinst du, dass die 3 Jahre herum sind und das Finanzamt diese auflöst und rückwirkend den Bescheid für den Veranlagungszeitrum in dem die Investionsrücklage gebildet wurde korrigiert?
Im Steuerbescheid steht die Summe dann als Einkommen, obwohl ja in dem betreffenden Jahr gar nicht als Einkommen vorhanden.
Grundsätzlich gilt das obige Berechungsschema
Steuerrechtlich hast du die 7g Rücklage vorher gewinnmindernd eingebucht und somit deinen Gewinn „gedrückt“. Das wird nun rückgängig gemacht.
Bafög wird soweit ich weiß strikt nach Steuerbescheid gerechnet.
Hat jemand Ideen dazu?
Siehe oben oder…
http://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__21.html
Ich hoffe ich konnte helfen.
Beste Grüße
Timm Picker
FELICON