Hallo,
ist das denn möglich …?
Hier zwei Zitate aus renommierter Literatur, die sich widersprechen:
Quelle 1: Iris Thomson, Schnelleinstieg EÜR, Haufe Mediengruppe Freiburg 3. Auflage 2007, S. 170, zum Thema Gewinnzuschlag/Strafzins:
„Wenn die Ansparrücklage weniger als ein Jahr bestand, da sie noch im Laufe des Folgejahres aufgelöst wurde, fällt kein Gewinnzuschlag an.“
Quelle 2: Ludwig Schmidt, EStG Kommmentar 26 Aufl. 2007 §7g Rz 50:
„… der Gewinnzuschlag wird nur für volle Wj erhoben. Auch hier deutet der Regelungswortlauf darauf hin, dass die Auflösung während des Wj den Gewinnzuschlag für dieses Wj vermeiden könnte; die hM lässt dies aber zR nicht zu (OFD Koblenz DStR 03, 880; …) …“
Erklärt dies (die praktische Erfahrung), warum es jeden Laien angeraten ist, sich besser auszukennen als sein Steuerberater?
Mit solchen Fehlern wird der „Schnelleinstieg“ schnell zum „Schnellausstieg“: 6% der 40% des virtuellen A8’s ist kein Pappenstiel.
Oder liegt es an meiner persönlichen Lesekunst, dass ich da etwas falsch verstanden habe?
Man versucht sich das ja zu erklären: War dies vielleicht einmal einer der 1000 legalen Steuertipps, bis es per Rechtsprechung besser ausgelegt wurde, und ist Haufe nicht up-to-date?
Gruß,
Frank.
Hi,
Quelle 2: Ludwig Schmidt, EStG Kommmentar 26 Aufl. 2007 §7g Rz
50:
Kommentar Schmidt ist die bessere Quelle. Jedes Jahr kommt eine Aktualisierung raus. 2007 ist also nur noch historisch.
Haufe Steuer Office Professional führt folgendes Urteil auf
BFH Urteil vom 26.02.2008 - VIII R 82/05
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/200…
Schöne Grüße
C.
Danke für den Link. Gut zu wissen, dass es so ist, wie man’s denkt.
Erklärt dies (die praktische Erfahrung), warum es jeden Laien
angeraten ist, sich besser auszukennen als sein Steuerberater?
Nein, wieso???
Ständig auf Steuerberater schimpfen und alles selbst machen wollen, aber sich in einem Forum Rat holen wo teilweise auch Angehörige dieses Berufsstandes unterwegs sind…
Das nennt man Offenheit. Und ich hätte auch bei meinem eigenen Berufsstand kein Problem damit zuzugeben, das Quality of Service einer gewissen Schwankungsbreite unterworfen ist.
Selbst der Überlebende der ehemaligen Sozietät, der sogar selbst ein Angehöriger dieses Berufsstandes ist, schimpft ‚auf Steuerberater‘, indem er auf seinen ehemaligen Kollegen schimpft!
Wenn also dieser Angehörige dieses Berufsstandes auf Steuerberater schimpft (nämlich seinen Kollegen), warum soll es dann mir als materiell Geschädigten verwehrt sein zu spötteln? [Selbstredend sind Anwesende wie immer implizit ausgeschlossen.]
Hier habe ich von einem Fall berichtet, in dem Fachliteratur mit Copyright 2007, die Anfang 2008 von Laien hätte verwenden werden sollen, grotte falsche Angaben enthält. Bemühung dieser Angaben durch einen Unbedarften hätte leicht 5000 -10000 EUR an materiellen Schaden anrichten können.
Für mich beweist es: Wenn man sich auf Steuerberater (oder sogar Fachliteratur) verlässt und alles naiv glaubt, kann es sehr teuer werden.
Diese Meinung habe ich nicht nur auf Grund dieses Falles.
Aber ein kleiner Trost: Es ist oft anderswo auch so und sogar manchmal sogar noch viel fataler, dann nämlich, wenn es um Leib, Leben und Seele geht. Dadurch, dass bei Steuerberatern der Schaden lediglich auf das Materielle beschränkt ist, ist jeder Steuerberater a priori ein wenig geschmeichelt, vor allen anderen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Selbst der Überlebende der ehemaligen Sozietät, der sogar
selbst ein Angehöriger dieses Berufsstandes ist, schimpft ‚auf
Steuerberater‘, indem er auf seinen ehemaligen Kollegen
schimpft!
Der schimpft auf EINE Person, nicht auf den Berufstand.
Wenn also dieser Angehörige dieses Berufsstandes auf
Steuerberater schimpft (nämlich seinen Kollegen), warum soll
es dann mir als materiell Geschädigten verwehrt sein zu
spötteln? [Selbstredend sind Anwesende wie immer implizit
ausgeschlossen.]
Geschädigt wodurch?
Hier habe ich von einem Fall berichtet, in dem Fachliteratur
mit Copyright 2007, die Anfang 2008 von Laien hätte verwenden
werden sollen, grotte falsche Angaben enthält. Bemühung dieser
Angaben durch einen Unbedarften hätte leicht 5000 -10000 EUR
an materiellen Schaden anrichten können.
Tja, die Fachliteratur hat ja auch keine Haftpflichtversicherung…
Für mich beweist es: Wenn man sich auf Steuerberater (oder
sogar Fachliteratur) verlässt und alles naiv glaubt, kann es
sehr teuer werden.
Fachliteratur???
Schon mal darüber nachgedacht dass heutzutage jeder über alles schreiben darf, ohne davon Ahnung haben zu müssen?
Der schimpft auf EINE Person, nicht auf den Berufstand.
Hallo. Ich bin doch nicht weltfremd. Nur weil Wer Steuerberater ist, ist Er doch nicht göttlicher als die Götter in weiß oder grün (z.B.)! Das wäre ja die erste Berufssparte, die nicht übertünchen müsste.
Und sei wann darf man in einem Forum über Pädagogik nicht über den Prozentualen Anteil der schlechten Pädagogen schimpfen?
EINE Person
war Teil der Sozietät. Den Schaden hat mir die Sozietät durch die eine Person zubereitet. Die Sozietät ist Teil eines Berufsstandes, die mir gerade auf Grund seines Standes auf den Schaden noch ein ordentliches Honorar daraufpackte. Was soll das Gerede; wenn ich, EINE Person, mich doof anstelle, dann schade ich der gesamten Gilde.
Im übrigen ist das, was ich exklamiere, so klar wie trivial: Das ist wie früher im Malergeschäft. Der Maler ist der Experte für die Tapete, aber aushalten muss man sie später selbst. Beim Steuerberater geht es halt entsprechend auf’s Portmonnais und Dank der humanistischen Bildung, die man hat, doch nicht aufs Gemüt, wie beim Maler. Doch der Spott der bleibt.