Auflösung betr. Rentenversicherung vor Ablauf!

Hallo.
Ich habe vor 11 Jahren eine betriebliche Altersrentenversicherung über die Firma
abgeschlossen.
Wollte jedes Jahr einen Betrag vom Weihnachtsgeld einzahlen.
Die Firma hat den selben Betrag einbezahlt.

Ich habe diesen Vertrag nur 2 Jahre bedient und danach beitragsfrei gestellt.
Nach 6 Jahren verlies ich die Firma und der Vertrag ruhte weiter beitragsfrei.

Frage:
Ich möchte diesen Rentenvertrag (läuft bis 2035) auflössen.
Die Versicherung hat mir nun angeboten, dass ich 1180e erhalten würde.
Also das, was im Vertrag steht.

Mein alter Arbeitgeber muß ein Abfindungsschreiben unterschreiben???

Was heisst das?
Kann mein alter Arbeitgeber etwas zurückfordern?
Was wird mir von dieser Summe noch abgezogen?

Lt. Versicherung kann ich den Vertrag nicht mehr aktivieren. Also nur beitragsfrei lassen oder abfinden. Das möche ich.

Dank

Hallo Dank,

Dazu kann ich Dir leider nichts sagen. Ich bin als Versichertenältester nur für die gesetzliche Rentenversicherung zuständig. Ich würde mich an Deiner Stelle an den Betriebsrat oder an die Personalabteilung dieser Firma wenden. Meines Erachtens kann Dir da ein Firmenfremder nicht wirklich helfen.

Gruß
Bernhard Maurer
Ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
http://www.fen-net.de/~ea1448

Hallo,

ohne dieses Schreiben gelesen zu haben, kann ich dazu wenig sagen.

Bitte mal genau drauf schaun ob folgendes sinngemäß drinsteht: Die Versicherungsnehmereigenschaft wird übertragen. d.h. alle Rechte und Pflichten gehen von der Firma auf Sie über.

Dann erst können Sie kündigen.

Sie können auch die Versicherung direkt anschreiben, was ich für das Sinnvollste halte, dann haben Sie die verbindliche Antwort " schwarz auf weiß "

gruß
www.tuerk-versicherungen.de

Hallo frankg,

vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Leider können wir Ihnen bei dieser detaillierten Frage bezüglich Ihrer betrieblichen Altersrentenversicherung nicht weiter helfen.

Sehr gern beantworten wir Ihre Fragen im Hinblick auf kapitalbildende Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, natürlich auch beim Thema Schulden und Unfallrecht. Auf diesen Gebieten kennen wir uns aus und können Ihnen fundierte Antworten garantieren.

Viel Erfolg!

Mit besten Grüßen
proConcept AG

Hallo frankg,

da sich der Arbeitgeber beteiligt hat, gibt es bei solcher Vertragskonstellation auch Vorgaben um unverfallbare Ansprüche an dem Vertrag zu haben. Einer ist z.B. das die Zusage mindestens 5 Jahre bestanden haben muss. Da der Vertrag aber nur 2 Jahre bespart wurde, ist es doch gut, wenn Sie aus dem Vertrag doch noch etwas herausbekommen.

Wie so etwas ablaufen kann ist hier gut beschrieben:

http://www.slpm.de/fileadmin/user_upload/Downloads/b…

Beste Grüße
tripleZ

Für eine wirklich korrekte Beantwortung dieser Frage sind mehr Infos und detaillierte Kenntnisse des Vertrags erforderlich.
Deswegen kann und werde ich mich gar nicht erst mit einer Antwort versuchen.
Ich empf., den Vermittler / Betreuer des Vertrags zu fragen oder mit den Unterlagen bewaffnet einen Vers.-Berater oder Fachanwalt aufzusuchen.

kann ich leider nicht beantworten…!

sorry

Hallo Frank,

Verträge zur betriebliechen Altersvorsorge (bAV)kann man nicht vor dem 60 ten jetzt 62 ten auszahlen lassen und dies immer in Verbindung mit dem Beginn des Ruhestandes.

Außer beitragsfrei stellen kann man ihn auch in einen anderen bAV Vertrag übertragen. Wenn es eine vernünftige bAV ist wird dieser Weg allgemein als der mit der höchsten Förderquote empfohlen und schlägt private Altersvorsorge in Versicherungen bei weitem.

Wenn Du den Vertrag stehen lässt erhälst Du in jedem Falle die eingezahlten Beiträge zurück.

Ich würde Dir raten eine neue bAV abzuschließen und die Werte aus der bestehenden Versicherung zu übertragen.

Ob Dein alter Arbeitgeber ein Abfindungsschreiben unterschreibt ist fragleich. Dein ehemaliger Arbeitgeber ist nämlich in der Pflicht, die damalige Zusage einzuhalten und wie gesagt, er darf diese eigenltich gar nicht vor Rentenbeginn auszahlen.

Gruß
Der Ruhestandsplaner