Hallo Steuerexperten,
weil konkrete steuerliche Fragen nicht erlaubt sind, ganz abstrakt folgende Situation:
Ein Person lebt seit mehreren Jahren jobbedingt unter der Woche 600km von ihrem Mann entfernt in B und macht diese Zweitwohnung als doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend. Der gemeinsame Hauptwohnsitz war bisher in A. Nun findet der Mann auch einen Job in B, weshalb das Paar in eine größere gemeinsame Wohnung umzieht. Den berufsbdeingten Umzug von A nach B zahlt der Arbeitgeber des Mannes; den der Frau von ihrer Zweitwohnung in die neue gemeinsame Wohnung in B sie selbst, da die Entfernung zu ihrer Arbeitsstelle sich dadurch nicht verändert.
Die Frage: inwiefern kann das Ehepaar die Kosten für diesen stadtinternen Umzug von der Steuer absetzen?
Danke für Eure Tipps!
Als Haushaltsnahe Dienstleistung!