Auflösung DHHF, umzugsbedingte Kosten

Hallo,

im März hatte ich folgenden Artikel eingestellt, auf welchen es auch entsprechende Antworten gab. Da ich hierzu noch Fragen habe und der Artikel mittlerweile im Archiv gelandet ist, hier nochmals das Ganze mit den entsprechenden Antworten:

Ein AN löst seine DHHF zum 30.09. auf, weil sein Lebenspartner in die Stadt zieht, in welcher er arbeitet und somit der Lebensmittelpunkt auch in dieser Stadt liegt.

Da er weder aus dem Mietvertrag seiner Zweitwohnung am Arbeitsplatz noch aus seinem Mietvertrag der Hauptwohnung am Lebensmittelpunkt zum 30.09. rauskommt, hat er durch den Umzug an den Arbeitsplatz :eine 3-fach Belastung:

a. Er muss die Miete für die neue Wohnung bezahlen
b. Er muss noch die Miete für die Zweitwohnung bezahlen
c. Er muss noch die Miete für die Wohnung am ehemaligen :Lebensmittelpunkt zahlen.

Folgende Fragen:

  1. Kann er die Kosten für b und c als „umzugsbedingte“ Kosten absetzen?
  2. Kann er eine Maklercourtage für die neue Wohnung als Umzugskosten absetzen?
  3. Kann er zusätzlich noch eine Umzugskostenpauschale absetzen?

Von Cirwalda kamen folgende Antworten:

zu 1.: Er kann die Mietkosten für jeweils die leerstehende Wohnung ::als Werbungskosten geltend machen.

zu 2.: ja, wenn es eine Wohnung zur Miete ist (nicht eigenes Eigentum)

zu 3.: ja, für die Verlegung des Hauptwohnsitzes vom ersten Wohnsitz zum neuen.

Und nun meine offene Frage zu der Antwort von Cirwalda zu 1.:

Heißt das, dass dem Betroffenen mehr oder weniger eine steuerliche Gestaltungsmöglichkeit offen steht, was den Ansatz der Kosten für die leerstehenden Wohnungen angeht?

Beispiel:
Kann er wählen, ob er gleich in die neue Wohnung (a) einzieht und die Kosten für die Wohnungen (b) und © als umzugsbedingte Kosten angibt.
Oder (wenn für ihn aus steuerlicher Sicht günstiger) er sagt, er bleibt jeweils bis zu Ablauf der Mietverträge in den Wohnungen (b) und © und setzt dann die Kosten für die bereits angemietete Wohnung (a) als umzugsbedingt an? Dies würde ja dann günstiger sein, wenn die Kosten für die Wohnung (a) höher sind wie die Kosten für die Wohnungen (b) und © zusammen.

ja, genau, owT

Ist das abhängig von dem Umstand, wenn sich der/die Betroffene ummeldet oder können sie das frei nach eigenem Gusto entscheiden?

Hi,

Ist das abhängig von dem Umstand, wenn sich der/die Betroffene
ummeldet oder können sie das frei nach eigenem Gusto
entscheiden?

es kommt nicht auf das Melderecht an, also wie man sich umgemeldet hat, sondern auf den tatsächlich verwirklichten Lebenssachverhalt. Und wenn man früher oder später umzieht, ist das eben jeweils ein anderer Sachverhalt.

Schöne Grüße
C.