Auflösung einer 2007er Ansparabschreibung in 2008

Guten Tag,
es wurde im Jahr 2007 eine Ansparabschreibung gebildet. Diese soll in 2008 wegen Nicht-Investition wieder aufgelöst werden. Funktioniert das wie immer, mit dem 6%-igen Gewinnzuschlag in 2008 oder bereits nach den neuen Festlegungen des Gesetzgebers aus 2008 (Investitionsabzugsbetrag o.s.ä.) mit Zuschlag des Auflösungsbetrages zurückdatiert auf das Bildungsjahr - in diesem Fall 2007 ??? Bitte um fachkundige Antwort - Vielen Dank!

Wenn das Wirtschaftsjahr nach dem 17.08.2007 endet, § 7g EStG in der neuen Fassung, ansonsten § 7g EStG in der alten Fassung, § 52 (23) EStG.
Fachkundig genug?

Vielen Dank für die Info.
Fachkundig ist sie vermutlich schon, aber nicht eindeutig im Verständnis (zumindest nicht für mich durchschnittlich begabten erwachsenen Menschen), deswegen vielleicht 2 Antwort-Vorgaben.

  1. Ja, auflösen der Ansparabschreibung in 2008 mit Auswirkungen auch lediglich in 2008.
  2. Auflösen der Ansparabschreibung in 2008 mit steuerlichen Auswirkungen rückwirkend nach 2007
    Nochmals danke!

Hi !

wenn in der Gewinnermittlung ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr besteht, und dieses Wirtschaftsjahr vor dem 17.08.2007 (hab mir das Datum nicht genau gemerkt) endet, dann

  1. Ja, auflösen der Ansparabschreibung in 2008 mit
    Auswirkungen auch lediglich in 2008.

wenn eine ganz normale Gewinnermittlung auf den 31.12. erstellt wird, dann gilt bereits die Rückwirkung

  1. Auflösen der Ansparabschreibung in 2008 mit steuerlichen
    Auswirkungen rückwirkend nach 2007

BARUL76