Guten Tag,
es wurde im Jahr 2007 eine Ansparabschreibung gebildet. Diese soll in 2008 wegen Nicht-Investition wieder aufgelöst werden. Funktioniert das wie immer, mit dem 6%-igen Gewinnzuschlag in 2008 oder bereits nach den neuen Festlegungen des Gesetzgebers aus 2008 (Investitionsabzugsbetrag o.s.ä.) mit Zuschlag des Auflösungsbetrages zurückdatiert auf das Bildungsjahr - in diesem Fall 2007 ??? Bitte um fachkundige Antwort - Vielen Dank!
Wenn das Wirtschaftsjahr nach dem 17.08.2007 endet, § 7g EStG in der neuen Fassung, ansonsten § 7g EStG in der alten Fassung, § 52 (23) EStG.
Fachkundig genug?
Vielen Dank für die Info.
Fachkundig ist sie vermutlich schon, aber nicht eindeutig im Verständnis (zumindest nicht für mich durchschnittlich begabten erwachsenen Menschen), deswegen vielleicht 2 Antwort-Vorgaben.
- Ja, auflösen der Ansparabschreibung in 2008 mit Auswirkungen auch lediglich in 2008.
- Auflösen der Ansparabschreibung in 2008 mit steuerlichen Auswirkungen rückwirkend nach 2007
Nochmals danke!
Hi !
wenn in der Gewinnermittlung ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr besteht, und dieses Wirtschaftsjahr vor dem 17.08.2007 (hab mir das Datum nicht genau gemerkt) endet, dann
- Ja, auflösen der Ansparabschreibung in 2008 mit
Auswirkungen auch lediglich in 2008.
wenn eine ganz normale Gewinnermittlung auf den 31.12. erstellt wird, dann gilt bereits die Rückwirkung
- Auflösen der Ansparabschreibung in 2008 mit steuerlichen
Auswirkungen rückwirkend nach 2007
BARUL76