Was für Regelungen muss man bezüglich für eine GbR (ohne Bilanzerstellung) gekaufte Sachen bei der Auflösung der GbR beachten?
Also wenn man zum Beispiel Elektroartikel für die GbR gekauft hat, deren Mwst. auch entsprechend abgesetzt hat.
Gehen die nach der Auflösung automatisch in Privatbesitz über oder wie läuft das?
Ist es ein Unterschied, ob die Geräte bereits vollkommen abgeschrieben sind oder nicht?
Servus,
die GbR muss genauso wie ein Einzelunternehmer zur Aufgabe eine Schlussbilanz erstellen, unabhängig davon, ob sie als freiberuflich tätige Gesellschaft legal oder als gewerblich tätige Gesellschaft geduldet nicht bilanziert hat.
Wie die Gesellschafter ohne Bilanz aufdröseln wollen, was jetzt wem gehört, ist erstmal deren Problem im Innenverhältnis. Die Frage wird bloß in Sonderfällen (Insolvenz und so) für Dritte spannend.
Also wenn man zum Beispiel Elektroartikel für die GbR gekauft
hat, deren Mwst. auch entsprechend abgesetzt hat.
Gehen die nach der Auflösung automatisch in Privatbesitz über
oder wie läuft das?
Im Zeitpunkt der Auflösung werden sie zum Teilwert entnommen. Dieser Wert ist auch Bemessungsgrundlage für die USt, die bei Überführung ins Privatvermögen anfällt.
Ist es ein Unterschied, ob die Geräte bereits vollkommen
abgeschrieben sind oder nicht?
Nein, auf die USt hat das keinen Einfluss. Aber auf die Höhe des Entnahmegewinns, hier Bestandteil des Aufgabegewinns, der unter bestimmten Umständen nicht im vollen Umfang der ESt unterliegt.
Schöne Grüße
MM