Hallo, gesetzt, einige Personen haben aus Urzeiten eine „ruhende“ GmbH, die seit Jahren schon keine Geschäfte mehr macht. Sie wollen die jetzt schließen.
Wie geht das formal vor sich? Nach meiner Erinnerung macht daraufhin und nach einem entsprechenden Gesellschafterbeschluß der ausgewählte Notar eine Meldung an das Registetrgericht, bittet um Löschung, die Gesellschaft wird gelöscht.
Jetzt höre ich, der noch „amtierende“ Geschäftsführer (ich hab das in Anführungszeichen gesetzt, denn er hat offenbar ja seit Jahren nichts mehr zu tun) müsse zuerst als Geschäftsführer entstallt und dann als Liquidator neue bestellt werden. Stimmt das? Wer kennt sich aus?
ist deine Tante Google defekt?
Hallo, Bollfried, nein mein Google ist nicht kaputt, und doch hab ich die Seite nicht gefunden. … mehr auf http://w-w-w.ms/a4bcqi
so mal nebenbei. Es sollte sich inzwischen rumgesprochen haben, dass Google das Anfrageverhalten auswertet und dieses in zukünftige Antworten einfliesst. Dementsprechend erhaelt nicht jeder fuer wörtlich gleich lautende Anfragen die gleichen Resultate.