Auflösung einer UG (2 GS, 50/50) einer will nicht?

Hey zusammen,

mich würde folgender Sachverhalt interessieren.

2 Gesellschafter haben eine UG mit jeweils 50/50 Anteilen, die UG hat seit einem Jahr keinen Umsatz gemacht und hat auch sonnst keinerlei Verbindlichkeiten oder gebundenes Kapital. Einer der GS der auch Geschäftsführer ist möchte aus der UG austreten oder die UG auflösen - auf jeden Fall möchte er nicht mehr in der UG aktiv sein.

Der 2. GS möchte nicht der Liquidation zustimmen.

Welche Möglichkeiten hat der erste GS um aus der UG auszusteigen, ohne einen Rechtsstreit bzw. große Kosten zu verursachen? Insolvenz anmelden sollte auch nicht in Betracht gezogen werden.

Freue mich über jegliche Infos/Anregungen

Verschneite Grüße
Tanja

Möchte der andere Gesellschafter die UG evtl. weiterführen? Dann könnte der zweite an den ersten die anteile verkaufen und sich als Geschäftsführer abberufen lassen.

Oder ist das nicht gewollt? Es ging nicht ganz eindeutig hervor.

Gruß

Jörg

Ergänzung
Danke fürs nachfragen!

Da es sich um eine 2 Euro UG handelt, wäre es sicherlich auch eine Möglichkeit, dass der eine GS seinen Anteil verkauft.

Das Interesse des GS, der aussteigen möchte, ist es schnell & vor allem Kostengünstig aus der Sache rauszukommen.

Ein möglicher Vorschlag von der IHK ist es eine Gesellschaftersitzung ins Leben zu rufen, falls der 2. GS nicht erscheint (was durchaus denkbar wäre) hat der 1. GS die Möglichkeit alleine zu entscheiden. Allerdings kann es auch zu einer Auseinandersetzung kommen…

Vielen Dank
Tanja

Der austrittswillige Gesellschafter sollte seinen Anteil an den anderen Gesellschafter oder an eine andere Person, die in die Gesellschaft eintreten will, in notariell beurkundeter Form abtreten.
Als zweites muss er gegenüber dem anderen Gesellschafter sein Amt als Geschäftsführer niederlegen. Am besten mit Einschreiben gegen Rückschein und einem Zeuge, der bestätigt, dass der Geschäftsführer seine Niederlegungserklärung in den zugestelltn Umschlag gesteckt hat.