Auflösung eines Sparkassenbriefs nach Erbschaft

Als Erbe habe ich einen Sparkassenbrief erhalten, der noch eine Restlaufzeit von drei Jahren hat. Die Sparkasse sagte mir, dass ich als Erbe die Rechtsnachfolge des Verstorbenen eingehe und der Brief nicht vorzeitig aufgelöst werden kann.

Mir kommt das alles etwas komisch vor, denn zunächst wollte die Bearbeiterin bei ihrem Bereichsleiter nachfragen, ob nicht doch eine Auflösung möglich sei. Also muss es ja irgendwie gehen. Die versprochene Rückmeldung blieb übrigens aus. Mehrere Telefonate mit der Sparkassen-Hotline, die meine Anfrage jeweils an die zuständige Bearbeiterin weiterleiten wollte, blieben ohne Antwort. Erst auf einem Brief von mir meldete man sich nach drei! Wochen und gab mir einen negativen Bescheid.

Merkwürdig ist, dass in den ursprünglichen Vertragsunterlagen nichts davon steht, dass bei Todesfall der Brief nicht aufgelöst werden kann. Hat jemand vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

Ich persönlich werde so oder so meine Geschäftsbeziehungen mit der Sparkasse beenden und meine Depots zu einer verlässlicheren und flexibleren Bank verschieben.

Ich persönlich werde so oder so meine Geschäftsbeziehungen mit
der Sparkasse beenden und meine Depots zu einer
verlässlicheren und flexibleren Bank verschieben.

Die Aussage der SK-Mitarbeiterin ist korrekt: Du bist Rechtsfolgerin und damit an die ursprüngliche Laufzeit des Vertrages gebunden, der trotz des Todesfalles weiterbesteht. Ob die SK aus Kulanz einer Auflösung zustimmt, wird sich zeigen oder auch nicht. Der Sparkasse entsteht - nebenbei bemerkt - ein Zinsschaden, wenn der Vertrag vorzeitig aufgelöst wird.

Übrigens: Was würdest Du sagen, wenn Dein Arbeitgeber oder Dein Vermieter stirbt und sich der Erbe nicht mehr an die bestehenden Verträge halten will?

Um es auf die Spitze zu treiben: Das Geld, das die Erblasserin der SK geliehen hat, hat die SK ihrerseits wieder verliehen (zu diesem Zwecke werden nämlich SK-Briefe ausgegeben). Meinst Du, der Kreditnehmer hätte Verständnis dafür, wenn der Kredit ebenfalls vorzeitig gekündigt würde, weil Du das Geld vorzeitig einstreichen will?

Gruß
Christian

Die Aussage der SK-Mitarbeiterin ist korrekt: Du bist
Rechtsfolgerin und damit an die ursprüngliche Laufzeit des
Vertrages gebunden, der trotz des Todesfalles weiterbesteht.
Ob die SK aus Kulanz einer Auflösung zustimmt, wird sich
zeigen oder auch nicht. Der Sparkasse entsteht - nebenbei
bemerkt - ein Zinsschaden, wenn der Vertrag vorzeitig
aufgelöst wird.

Übrigens: Was würdest Du sagen, wenn Dein Arbeitgeber oder
Dein Vermieter stirbt und sich der Erbe nicht mehr an die
bestehenden Verträge halten will?

Um es auf die Spitze zu treiben: Das Geld, das die Erblasserin
der SK geliehen hat, hat die SK ihrerseits wieder verliehen
(zu diesem Zwecke werden nämlich SK-Briefe ausgegeben). Meinst
Du, der Kreditnehmer hätte Verständnis dafür, wenn der Kredit
ebenfalls vorzeitig gekündigt würde, weil Du das Geld
vorzeitig einstreichen will?

Gruß
Christian

Ich habe hier zum ersten Mal eine Frage gestellt und erhalte darauf gleich eine unfreundliche Antwort. Aber zum Thema:

Punkt 1: Ein Zinsschaden entsteht der Sparkasse bei einer vorzeitigen Auflösung garantiert nicht. Der Sparbrief wird mit 2,1 Prozent verzinst und gehört bei einer derart hohen Anlagesumme zu den schlechtesten Anlageformen. Der Zinssatz beim Verleihen des Geldes dürfte weit, sehr, sehr weit über den 2,1 Prozent liegen. Es ist also eine irreführende und unwahre Behauptung, dass der Sparkasse dabei ein Schaden entstehen würde. Vielmehr entsteht mir über die Restlaufzeit ein deutlicher Verlust in vier- bis fünfstelliger Höhe bei einer derart schlechten Rendite.

Punkt 2: Ich will das Geld nicht „einstreichen“. Mir gefällt diese Formulierung nicht. Ich bin der rechtmäßige Besitzer.

Punkt 3: Es geht hier nicht um Arbeitsstellen oder Vermietungen. Dieser Vergleich ist unangebracht und zudem unsinnig.

Punkt 4: Ich dachte, hier würden Experten posten. Stattdessen bekomme ich eine unfreundliche Antwort - vermutlich eines Sparkassen-Mitarbeiters. Ich hoffe, dass sich noch jemand anderes meldet und vielleicht erklären kann, warum in den Vetragsbedingungen nichts davon zu finden ist, was im vorzeitigen Todesfall eintritt. Ich finde es jedenfalls unmöglich von der Sparkasse, einen über neunzig Jahre alten Mann einen Sparkassenbrief mit einer Laufzeit von über fünf Jahren zu verkaufen.

Hallo,

Ich habe hier zum ersten Mal eine Frage gestellt und erhalte
darauf gleich eine unfreundliche Antwort.

die Antwort war nicht unfreundlich gemeint und wenn das dennoch so rüberkam, liegt das m.E. eher daran, daß das nicht die Antwort war, die Du hören wolltest. Nachvollziehbar, nichts neues aber dennoch ein aus meiner Sicht eigenartiges Verhalten.

Punkt 1: Ein Zinsschaden entsteht der Sparkasse bei einer
vorzeitigen Auflösung garantiert nicht. Der Sparbrief wird mit
2,1 Prozent verzinst und gehört bei einer derart hohen
Anlagesumme zu den schlechtesten Anlageformen. Der Zinssatz
beim Verleihen des Geldes dürfte weit, sehr, sehr weit über
den 2,1 Prozent liegen. Es ist also eine irreführende und
unwahre Behauptung, dass der Sparkasse dabei ein Schaden
entstehen würde.

Die Zinssätze für SK-Briefe mit Laufzeiten von 5 Jahren liegen nach einer kurzen Recherche inzwischen bei über 4%. Sofern die Sparkasse sich das Geld wieder über einen SK-Brief beschaffen will bzw. muß, zahlt sie also für die drei Jahre zwei Prozentpunkte mehr als bisher. Das würde ich sehr wohl als Schaden bezeichnen wollen.

Punkt 2: Ich will das Geld nicht „einstreichen“. Mir gefällt
diese Formulierung nicht. Ich bin der rechtmäßige Besitzer.

Ich kann die - für Dich - negative Interpretation des Wortes nicht nachvollziehen. Wenn ich bei einem Spiel einen Gewinn einstreiche, finde ich das durchaus positiv.

Punkt 3: Es geht hier nicht um Arbeitsstellen oder
Vermietungen. Dieser Vergleich ist unangebracht und zudem
unsinnig.

Der Vergleich war absolut angebracht, weil es darum ging Dir aufzuzeigen, welche Folgen es hätte, wenn im Todesfall eines Vertragspartners alle Verträge einfach so aufgelöst werden könnten.

Daß Dir in Deinem Fall daran gelegen ist, daß der Vertrag aufgelöst wird, ist nachvollziehbar, aber das sieht der andere Vertragspartner offensichtlich anders, wie im übrigen auch der Gesetzgeber, der in § 1922 BGB ausdrücklich die Gesamtrechtsfolge des Erben postuliert. Das bedeutet, daß der Erbe in die Verträge des Erblassers zu unveränderten Bedingungen eintritt.

Ein gesetzlich fixiertes Kündigungsrecht gibt es nur in Fällen, in denen die Vertragsfortsetzung dem Vertragspartner objektiv nicht zugemutet werden kann (gilt im übrigen nicht nur für den Erbfall). Es ist aber durchaus objektiv zumutbar, den Vertrag zu erfüllen. Anders wäre das z.B. bei Mietverträgen (Erblasser als Mieter) oder bei bestimmten Dienstleistungen (der Telephonanschluß sei hier als Beispiel genannt).

Punkt 4: Ich dachte, hier würden Experten posten. Stattdessen
bekomme ich eine unfreundliche Antwort - vermutlich eines
Sparkassen-Mitarbeiters.

Ich habe das vage Gefühl, daß Du es gerade bist, der ein bißchen unfreundlich wird. Aber wo Du schon so lieb fragst: Was das angeht, weiß ich schon wovon ich rede, auch wenn ich der letzte Besuch einer Sparkasse gut zehn Jahre zurückliegt. Es handelt sich bei Deinem Problem nämlich nicht um ein SK-spezifisches Thema, sondern um eine allgemeine Rechtsfrage, aber das nur nebenbei bemerkt.

Ich hoffe, dass sich noch jemand
anderes meldet und vielleicht erklären kann, warum in den
Vetragsbedingungen nichts davon zu finden ist, was im
vorzeitigen Todesfall eintritt.

Das ist nicht notwendig, weil das BGB diese Frage regelt, wobei natürlich denkbar ist, daß man das im Vertrag anders regelt, was aber nicht der Fall ist und auch sehr eigenartig wäre.

Ich finde es jedenfalls
unmöglich von der Sparkasse, einen über neunzig Jahre alten
Mann einen Sparkassenbrief mit einer Laufzeit von über fünf
Jahren zu verkaufen.

Tja, meiner damals gut 80 Jahre alten Großmutter wollte ein Vertreter den Kauf eines neuen Staubsaugers über vier Jahre finanzieren (sie hat ihn übrigens daraufhin rausgeworfen). Kann man machen, kann man aber auch lassen. Ich denke mal, daß sich aber auch ein 90 Jahre alter Mensch der Endlichkeit seines Seins bewußt ist. Insofern hätte er ja auch eine andere Anlageform wählen können. Das sind aber müßige Überlegungen. Tatsache ist, daß der Vertrag zustande kam, immer noch besteht und nur einvernehmlich vorzeitig beendet werden kann. Ein außerordentliches Kündigungsrecht hast Du also nicht.

Gruß
Christian

2 Like

Hallo,

auch wenn Du es nicht hören willst - die Antwort, die Du erhalten ist, ist korrekt. Du hoffst auf eine Antwort, die Deinen Wünschen entspricht, aber die wird es nicht geben.

„Ein Zinsschaden entsteht der Sparkasse bei einer
vorzeitigen Auflösung garantiert nicht.“
Falsch. Ich möchte nicht auf Details der Marktzinsmethode eingehen, sondern versuchen, es einfach zu erklären.
Die Sparkasse hat sich das Geld bei Dir für 2,1 % geliehen - nehmen wir einmal an, sie hat es fiktiv für 4 % auch langfristig verliehen. Würde eine Marge von 1,9 % machen.
Wenn sie Dir das Geld auszahlt, müsste sie sich teurer refinanzieren, da das Zinsniveau in der Zwischenzeit gestiegen ist. Nehmen wir mal fiktive 3,5 % an. Das Geld ist aber immer noch zu 4 % verliehen. Die Marge schrumpft auf 0,5 %.
Ist Dir nicht klar, daß Dein Zinsvorteil automatisch ein Nachteil für die Sparkasse wäre?

Anders gesagt: Wenn Du in der Hochzinsphase einen Sparbrief abschließt, würdest Du Dich ja auch bedanken, wenn die Bank dann sagt: Hey, wir wollen uns jetzt nicht mehr an den Vertrag halten, wir können das Geld jetzt billiger bekommen, kündigen wir den Vertrag doch einfach.

„Vielmehr entsteht mir über die Restlaufzeit ein deutlicher Verlust in vier- bis fünfstelliger Höhe bei einer derart schlechten Rendite.“

Nein, diese Sichtweise ist falsch.
In Deutschland gilt - Verträge sind einzuhalten. Siehe oben. Du kannst höchstens den Erblasser dafür verantwortlich machen, daß er zu schlechten Konditionen eine langfristige Anlage getätigt hat, aber nicht die Bank. Wir haben immer noch Vertragsfreiheit in Deutschland.

„Es geht hier nicht um Arbeitsstellen oder Vermietungen. Dieser Vergleich ist unangebracht und zudem unsinnig.“

Nein, der Vergleich passt schon - denn beides sind Verträge. Aber vielleicht gefällt Dir ja mein oben angebrachter Vergleich mit der Anlage in der Hochzinsphase besser.

„Ich dachte, hier würden Experten posten. Stattdessen bekomme ich eine unfreundliche Antwort - vermutlich eines Sparkassen-Mitarbeiters.“

Du hast eine korrekte Antwort bekommen - aber halt eben eine, die Du nicht hören möchtest.

Falls es sich um einen nachrangigen Sparkassenbrief handelt, ist im übrigen noch zu bedenken, daß das Kapital als haftendes Eigenkapital angerechnet wird und die Bank auch aus diesem Grund nicht auflösen wird.

"vielleicht erklären kann, warum in den

Vetragsbedingungen nichts davon zu finden ist, was im
vorzeitigen Todesfall eintritt."

Warum sollte in den Vertragsbedingungen etwas geregelt sein, was ganz eindeutig im Gesetz steht? Ich empfehle die Lektüre des BGB - Erbrecht - dort findest Du alle Rechtsgrundlagen. Wenn nichts andersweitiges vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften, das ist doch logisch - und da ist die Sparkasse eindeutig im Recht. Übrigens würde das auch jede andere Bank schon sehen.

Man kann sich nicht immer die Rosinen herauspicken. Verträge sind einzuhalten - und wenn einem diese nicht passen, nun dann kann man das Erbe ja auch ablehnen.

„Ich finde es jedenfalls unmöglich von der Sparkasse, einen über neunzig Jahre alten Mann einen Sparkassenbrief mit einer Laufzeit von über fünf Jahren zu verkaufen.“

Nun, hierüber kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung sein - vielleicht wollte das der Erblasser aber auch.

Viele Grüße
Katzen-Mama

Danke für die Antworten.

kein Stress
Aber hallo ….
Nur kein Stress … ich an Deiner Stelle würde persönlich bei der Sparkasse vorsprechen und „den Fall“ schildern.
Alte Leute sind wie kleine Kinder …
Brauchst Du das Geld dringend würde ich auf KULANZ drücken oder die Bank beauftragen den Sparkassenbrief in Deinem Sinne zu verkaufen.
Auf keinem Fall schlecht über die Bank sprechen, dass hilft leider nicht.
Die Sparkasse ist eine angesehene Organisation mit der ich selbst über viele Jahre gute Erfahrungen gesammelt habe.
Alles hängt con Deinem persönlichen Auftreten und dem gewählten Wortschatz ab.
Was hast Du zu verlieren?

Schau Dir mal diese HP an, da findest Du auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen:

https://domino.s-web.de/s031/pim.nsf/XML_Produkte_ID…

oder hier:

http://www.sparkasse-sw.de/sparen_und_anlegen/anleih…

Habt fun aber schlagt Euch die Köpfe nicht ein
4fun

Ich habe hier zum ersten Mal eine Frage gestellt und erhalte
darauf gleich eine unfreundliche Antwort. Aber zum Thema:

Ich fand die Antwort keineswegs unfreundlich. Sie war genau so, wie ich sie auch sehe. Leider nicht mit dem erhofften Ergebnis. Das ist aber dein Problem :wink:

Punkt 1: Ein Zinsschaden entsteht der Sparkasse bei einer
vorzeitigen Auflösung garantiert nicht. Der Sparbrief wird mit
2,1 Prozent verzinst und gehört bei einer derart hohen
Anlagesumme zu den schlechtesten Anlageformen. Der Zinssatz
beim Verleihen des Geldes dürfte weit, sehr, sehr weit über
den 2,1 Prozent liegen. Es ist also eine irreführende und
unwahre Behauptung, dass der Sparkasse dabei ein Schaden
entstehen würde. Vielmehr entsteht mir über die Restlaufzeit
ein deutlicher Verlust in vier- bis fünfstelliger Höhe bei
einer derart schlechten Rendite.

Natürlich entsteht der Bank ein Schaden, wenn du jetzt den Vertrag kündigen würdest! Der Gewinn, der durch dieses Geschäft eingeplant und verwendet wurde, ist dahin, wenn jetzt Geld höher verzinst aufgenommen werden müsste.

Punkt 2: Ich will das Geld nicht „einstreichen“. Mir gefällt
diese Formulierung nicht. Ich bin der rechtmäßige Besitzer.

Nein, der rechtmäßige Besitzer des Geldes, welches zum Auszahlungszeitpunkt augegeben wird. Jetzt bist du der Besitzer eines Sparkassenbriefes, der lausig verzinst ist.

Punkt 3: Es geht hier nicht um Arbeitsstellen oder
Vermietungen. Dieser Vergleich ist unangebracht und zudem
unsinnig.

Ansichtssache …

Punkt 4: Ich dachte, hier würden Experten posten. Stattdessen
bekomme ich eine unfreundliche Antwort - vermutlich eines
Sparkassen-Mitarbeiters. Ich hoffe, dass sich noch jemand
anderes meldet und vielleicht erklären kann, warum in den
Vetragsbedingungen nichts davon zu finden ist, was im
vorzeitigen Todesfall eintritt.

Wenn Opa stirbt, müssen die Erben den Vertrag auch kündigen. Kündigungsfrist: 3 Monate. Hast du schon einmal einen Mietvertrag gesehen, in dem eine Klausel steht, dass im Todesfall die Kündigungsfrist wegfällt? Kann denn ein Vermieter etwas dafür, dass der Mieter stirbt?
Genau so ist es auch hier. Der Vertrag gilt und du bist der Rechtsnachfolger. Du trittst in den bestehenden Vertrag ein. Ich verstehe nicht, wo das Problem ist.
Würde Opa noch leben, hättest du das Geld auch nicht. Irgendwie gefällt mir deine Argumentation gar nicht. Ist irgendwie komisch, aber auch Ansichtssache …

Ich finde es jedenfalls
unmöglich von der Sparkasse, einen über neunzig Jahre alten
Mann einen Sparkassenbrief mit einer Laufzeit von über fünf
Jahren zu verkaufen.

Ach ja? Wo warst du denn, als Opa den Vertrag geschlossen hat? Wenn ich mich recht erinnere, besteht der Vertrag noch drei Jahre. Also hättest du doch vor zwei Jahren schon aufpassen können, oder?
Wobei du damit Recht hast. Es ist schon etwas merkwürdig, könnte aber daran liegen, dass auch Sparkassenmitarbeiter auf ihren Job angewiesen sind.

Fakt ist: hättest du zu Lebzeiten des Verstorbenen mit diesem über solche Probleme gesprochen, gäbe es diese Diskussion gar nicht. Vielleicht bist du sogar ein klein wenig selbst dran Schuld.

Und nenn mich bitte nicht unfreundlich, weil die Antwort nicht die ist, die du erwartet hast. Ich bin nur ehrlich.

Ein gesetzlich fixiertes Kündigungsrecht gibt es nur in
Fällen, in denen die Vertragsfortsetzung dem Vertragspartner
objektiv nicht zugemutet werden kann (gilt im übrigen
nicht nur für den Erbfall). Es ist aber durchaus objektiv
zumutbar, den Vertrag zu erfüllen. Anders wäre das z.B. bei
Mietverträgen (Erblasser als Mieter) oder bei bestimmten
Dienstleistungen (der Telephonanschluß sei hier als Beispiel
genannt).

Nein, stirbt der Mieter, tritt der Erbe auch hier in den Vertrag ein.
Wäre ja noch schöner, wenn der Vermieter plötzlich seine Raten nicht mehr zahlen kann, nur weil der Mieter plötzlich das Zeitliche segnet.
Unter solchen Umständen würde ich die Miete anhand der statistischen Restlebensdauer anpassen. Nee nee, der Vertrag gilt auch hier.
Zumindest war das während meiner Ausbildung noch so. Und die war 2003 zu Ende :wink:

Hallo,

Nein, stirbt der Mieter, tritt der Erbe auch hier in den
Vertrag ein.

Kurzfassung: Stimmt nicht. Langfassung: Bestimmte Personengruppen können eintreten, müssn aber nicht.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__563.html

Andere Erben können mit einer einmonatigen Frist außerordentlich kündigen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__564.html

Ist aber alles letztlich nur eine Konkretisierung des 314 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__314.html

Zumindest war das während meiner Ausbildung noch so. Und die
war 2003 zu Ende :wink:

Das ist eigentlich schon ein bißchen länger so geregelt wie von mir dargestellt (vgl. § 569 BGB a.F.)

Gruß,
Christian

Hallo,

Brauchst Du das Geld dringend würde ich auf KULANZ drücken
oder die Bank beauftragen den Sparkassenbrief in Deinem Sinne
zu verkaufen.

sie kann ihn nur zurücknehmen und nicht verkaufen. Die Sparkassen sind selber Emittenten der SK-Briefe.

Auf keinem Fall schlecht über die Bank sprechen,

Eine Sparkasse ist doch keine Bank.

Die Sparkasse ist eine angesehene Organisation mit der ich
selbst über viele Jahre gute Erfahrungen gesammelt habe.

DIE Sparkasse gibt es nicht, sondern knapp 480 rechtlich selbständige Sparkassen.

Gruß
Christian

Von mir aus, ich glaub es ungesehen.
Opa wohnt im Seniorenheim, Muttern im Eigenheim, wenn ich die Radieschen von unten betrachte, hab ich andere Probleme als Kündigungsschreiben.

Aber beim Ausgangsthema sind wir uns einig. Hier hat der Fragesteller schlicht und einfach Pech gehabt.

Die Sparkasse ist eine angesehene Organisation mit der ich
selbst über viele Jahre gute Erfahrungen gesammelt habe.

DIE Sparkasse gibt es nicht, sondern knapp 480 rechtlich
selbständige Sparkassen.

Wobei mich die Assoziation „Sparkasse - angesehene Organisation“ doch etwas wundert.
Bisher habe ich die schlimmsten Projekte bei Kunden der Sparkassen entdeckt. Das könnte aber auch daran liegen, dass die einfach nur mehr Kunden haben.
Auf jeden Fall haben sie einen tollen Klingelton, den man sogar kostenlos runterladen kann :smile:))

auch wenn man aus Langeweile nicht weiß was man tun soll- sollte man solche Texte nicht schreiben …

habt fun
4fun

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Brauchst Du das Geld dringend würde ich auf KULANZ drücken
oder die Bank beauftragen den Sparkassenbrief in Deinem Sinne
zu verkaufen.

sie kann ihn nur zurücknehmen und nicht verkaufen. Die
Sparkassen sind selber Emittenten der SK-Briefe.

Auf keinem Fall schlecht über die Bank sprechen,

Eine Sparkasse ist doch keine Bank.

Die Sparkasse ist eine angesehene Organisation mit der ich
selbst über viele Jahre gute Erfahrungen gesammelt habe.

DIE Sparkasse gibt es nicht, sondern knapp 480 rechtlich
selbständige Sparkassen.

Gruß
Christian

Hallo,

auch wenn man aus Langeweile nicht weiß was man tun soll-
sollte man solche Texte nicht schreiben …

wieso nicht? War irgendetwas, das ich geschrieben habe, falsch oder wirst Du nicht gerne korrigiert? Ich für meinen Teil werde eigentlich recht gerne korrigiert, weil ich dann idealerweise etwas neues lerne.

Allein der Hinweis darauf, daß es in Deutschland 480 rechtlich unabhängige Sparkassen gibt, kann nicht oft genug gebracht werden, weil in dem Zusammenhang immer wieder Mißverständnisse auftauchen. Auch die Unterscheidung zwischen Bank, Sparkasse und Kreditinstitut (letzteres als Oberbegriff) ist nicht ganz ohne Belang und - nicht zuletzt - ist es durchaus von Belang, ob ein Wertpapier am Markt verkauft werden kann oder vom Emittenten zurückgenommen werden kann.

Gruß
Christian

Besten Dank für deine Antwort. Ich habe nach meinem Urlaub einen Termin bei der Sparkasse - allerdings nicht bei der Zweigstelle, sondern bei der regionalen Zentrale. Ich werde mal sehen, ob sich da etwas machen lässt.

Danke für alle Antworten
Ich habe mich etwas gewundert, dass bereits in der ersten Antwort auf meine Frage unsachliche Bemerkungen zu finden waren. Mir hätte eigentlich ausgereicht, wenn man geschrieben hätte, dass ich bei einer Erbschaft als Rechtsnachfolger bei einem Sparkassenbrief grundsätzlich keine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit habe und genaue Regelungen im Vertrag bei vorzeitigem Tod nicht nötig sind. Ein Verweis auf das BGB hätte da genügt. Überflüssig sind Bemertkungen wie:

„Was würdest Du sagen, wenn Dein Arbeitgeber oder Dein Vermieter stirbt und sich der Erbe nicht mehr an die bestehenden Verträge halten will?“

Allein das impliziert schon, dass ich mich nicht an den Vertrag halten wolle. Meine Frage zielte aber genau darauf ab, ob der Vertrag des Sparkassenbriefes tatsächlich von den Erben fortgeführt werden muss. Die Bedingungen unterscheiden sich nämlich bei den unterschiedlichen Kreditinstituten. Die Volkswagenbank lässt beispielsweise den Erben ausdrücklich die Option eines Ausstiegs.

Merkwürdig finde ich auch, dass Sätze wie

„Meinst Du, der Kreditnehmer hätte Verständnis dafür, wenn der Kredit ebenfalls vorzeitig gekündigt würde, weil Du das Geld vorzeitig einstreichen will?“

selbstverständlich freundlich gemeint waren, und ich das nur als unfreundlich interpretiere, weil mir die Antwort nicht gefällt.

Aber wie ich auch aus anderen Anmerkungen hier im Forum gesehen habe, ist das bei diesem Schreiber wohl grundsätzlich so.

Kontraproduktiv ist ebenfalls der dauernde Bezug auf das Einhalten von Verträgen in Bezug auf einen Mietvertrag. Ich habe mich darauf gar nicht weiter eingelassen. Trotzdem wird darauf immer wieder Bezug genommen, weil ein Mietvertrag ja auch ein Vertrag sei. Mir ging es um diesen einen Sparkassenbrief und den dazu passenden rechtlichen Auslegungen - nicht um Miet- oder Arbeitsverträge oder Verträge allgemein.

Ziemlich merkwürdig finde ich, dass in den Antworten auch noch - ohne die Situation zu kennen - eigene Weisheiten eingebracht werden:

"Ach ja? Wo warst du denn, als Opa den Vertrag geschlossen hat? Wenn ich mich recht erinnere, besteht der Vertrag noch drei Jahre. Also hättest du doch vor zwei Jahren schon aufpassen können, oder?
Wobei du damit Recht hast. Es ist schon etwas merkwürdig, könnte aber daran liegen, dass auch Sparkassenmitarbeiter auf ihren Job angewiesen sind.

Fakt ist: hättest du zu Lebzeiten des Verstorbenen mit diesem über solche Probleme gesprochen, gäbe es diese Diskussion gar nicht. Vielleicht bist du sogar ein klein wenig selbst dran Schuld."

Also erstmal ist es nicht mein Opa und selbst wenn es so wäre, ist das in der Sache unerheblich. Genauso unerheblich ist es, wo ich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war. Der Erblasser war zu dem Zeitpunkt rechtlich eigenständig. Wie kann ich da eine Mitschuld für sein Handeln haben? Er hatte augenscheinlich die Sparkasse aufgesucht, weil er glaubte, dass man ihm dort die beste Anlageform für sein Geld empfiehlt - nicht, wie mir hier im Forum mitgeteilt wurde, weil er wollte, dass die Erben darauf keinen Zugriff haben. Die anderen Anlageformen der Erbschaft waren zwar ebenfalls für das Kreditinstitut gut, aber wenigstens ließen sich diese ohne größere Verluste auflösen. Tatsächlich war der Sparkassenbrief eine der schlechtesten Anlageformen. Selbstverständlich ist auch eine Sparkasse auf Gewinnmaximierung aus. Aber trotzdem sollte bei einer Geldanlage von einem Berater die Lebenssituation des Anlegers berücksichtigt werden. Das wurde nicht getan, anscheinend mit dem Gedanken, dass sich der Kunde nach seinem Tod ohnehin nicht mehr darüber beschweren kann. Es gibt aber auch noch andere Kunden der Sparkasse und die überlegen sich in solchen Fällen eben, ob sie einem Kreditinstitut, das schlecht berät (absichtlich oder nicht), das Vertrauen übertragen, weiterhin größere Kapitalanlagen zu verwalten. Ich persönlich werde den Ausgang des Gespräches mit der Sparkasse nach meinem Urlaub abwarten und gegebenenfalls sämtliche meiner Anlagen einem anderen Institut überantworten. In der Summe dürfte das für die Sparkasse einen größeren Verlust bedeuten als die vorläufige Auflösung des Sparbriefes auf Kulanzbasis. Die kurzfristige Sicht und wissentliche Fehlberatungen der Sparkassenmitarbeiter sichert bestimmt nicht ihre Jobs.

Bisher hatte ich gedacht, dass „Experten“ sachliche Antworten geben. Das ist aber anscheinend - aus welchen Gründen auch immer - bei mir nicht der Fall gewesen. Schade. Ich kenne ja den rauhen Ton aus so manchem Forum, aber bisher habe ich es nicht erlebt, dass sofort polemisiert wird, Wertungen ohne die Sachlage zu kennen gegeben und dazu noch abenteuerliche Vermutungen angestellt werden, die letztlich für die Beantwortung der Frage nicht nötig waren.

Ich bedanke mich aber trotzdem bei allen, da meine Frage soweit beantwortet worden ist.

Na endlich eine Antwort, die man erwartet hat :smile:))