Danke für alle Antworten
Ich habe mich etwas gewundert, dass bereits in der ersten Antwort auf meine Frage unsachliche Bemerkungen zu finden waren. Mir hätte eigentlich ausgereicht, wenn man geschrieben hätte, dass ich bei einer Erbschaft als Rechtsnachfolger bei einem Sparkassenbrief grundsätzlich keine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit habe und genaue Regelungen im Vertrag bei vorzeitigem Tod nicht nötig sind. Ein Verweis auf das BGB hätte da genügt. Überflüssig sind Bemertkungen wie:
„Was würdest Du sagen, wenn Dein Arbeitgeber oder Dein Vermieter stirbt und sich der Erbe nicht mehr an die bestehenden Verträge halten will?“
Allein das impliziert schon, dass ich mich nicht an den Vertrag halten wolle. Meine Frage zielte aber genau darauf ab, ob der Vertrag des Sparkassenbriefes tatsächlich von den Erben fortgeführt werden muss. Die Bedingungen unterscheiden sich nämlich bei den unterschiedlichen Kreditinstituten. Die Volkswagenbank lässt beispielsweise den Erben ausdrücklich die Option eines Ausstiegs.
Merkwürdig finde ich auch, dass Sätze wie
„Meinst Du, der Kreditnehmer hätte Verständnis dafür, wenn der Kredit ebenfalls vorzeitig gekündigt würde, weil Du das Geld vorzeitig einstreichen will?“
selbstverständlich freundlich gemeint waren, und ich das nur als unfreundlich interpretiere, weil mir die Antwort nicht gefällt.
Aber wie ich auch aus anderen Anmerkungen hier im Forum gesehen habe, ist das bei diesem Schreiber wohl grundsätzlich so.
Kontraproduktiv ist ebenfalls der dauernde Bezug auf das Einhalten von Verträgen in Bezug auf einen Mietvertrag. Ich habe mich darauf gar nicht weiter eingelassen. Trotzdem wird darauf immer wieder Bezug genommen, weil ein Mietvertrag ja auch ein Vertrag sei. Mir ging es um diesen einen Sparkassenbrief und den dazu passenden rechtlichen Auslegungen - nicht um Miet- oder Arbeitsverträge oder Verträge allgemein.
Ziemlich merkwürdig finde ich, dass in den Antworten auch noch - ohne die Situation zu kennen - eigene Weisheiten eingebracht werden:
"Ach ja? Wo warst du denn, als Opa den Vertrag geschlossen hat? Wenn ich mich recht erinnere, besteht der Vertrag noch drei Jahre. Also hättest du doch vor zwei Jahren schon aufpassen können, oder?
Wobei du damit Recht hast. Es ist schon etwas merkwürdig, könnte aber daran liegen, dass auch Sparkassenmitarbeiter auf ihren Job angewiesen sind.
Fakt ist: hättest du zu Lebzeiten des Verstorbenen mit diesem über solche Probleme gesprochen, gäbe es diese Diskussion gar nicht. Vielleicht bist du sogar ein klein wenig selbst dran Schuld."
Also erstmal ist es nicht mein Opa und selbst wenn es so wäre, ist das in der Sache unerheblich. Genauso unerheblich ist es, wo ich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war. Der Erblasser war zu dem Zeitpunkt rechtlich eigenständig. Wie kann ich da eine Mitschuld für sein Handeln haben? Er hatte augenscheinlich die Sparkasse aufgesucht, weil er glaubte, dass man ihm dort die beste Anlageform für sein Geld empfiehlt - nicht, wie mir hier im Forum mitgeteilt wurde, weil er wollte, dass die Erben darauf keinen Zugriff haben. Die anderen Anlageformen der Erbschaft waren zwar ebenfalls für das Kreditinstitut gut, aber wenigstens ließen sich diese ohne größere Verluste auflösen. Tatsächlich war der Sparkassenbrief eine der schlechtesten Anlageformen. Selbstverständlich ist auch eine Sparkasse auf Gewinnmaximierung aus. Aber trotzdem sollte bei einer Geldanlage von einem Berater die Lebenssituation des Anlegers berücksichtigt werden. Das wurde nicht getan, anscheinend mit dem Gedanken, dass sich der Kunde nach seinem Tod ohnehin nicht mehr darüber beschweren kann. Es gibt aber auch noch andere Kunden der Sparkasse und die überlegen sich in solchen Fällen eben, ob sie einem Kreditinstitut, das schlecht berät (absichtlich oder nicht), das Vertrauen übertragen, weiterhin größere Kapitalanlagen zu verwalten. Ich persönlich werde den Ausgang des Gespräches mit der Sparkasse nach meinem Urlaub abwarten und gegebenenfalls sämtliche meiner Anlagen einem anderen Institut überantworten. In der Summe dürfte das für die Sparkasse einen größeren Verlust bedeuten als die vorläufige Auflösung des Sparbriefes auf Kulanzbasis. Die kurzfristige Sicht und wissentliche Fehlberatungen der Sparkassenmitarbeiter sichert bestimmt nicht ihre Jobs.
Bisher hatte ich gedacht, dass „Experten“ sachliche Antworten geben. Das ist aber anscheinend - aus welchen Gründen auch immer - bei mir nicht der Fall gewesen. Schade. Ich kenne ja den rauhen Ton aus so manchem Forum, aber bisher habe ich es nicht erlebt, dass sofort polemisiert wird, Wertungen ohne die Sachlage zu kennen gegeben und dazu noch abenteuerliche Vermutungen angestellt werden, die letztlich für die Beantwortung der Frage nicht nötig waren.
Ich bedanke mich aber trotzdem bei allen, da meine Frage soweit beantwortet worden ist.