Hallo,
ich will meine Kapitalversicherung kündigen und soll hierzu meinen Versicherrungsschein im Original and die Versicherung schicken.
Nun habe ich dann ja aber nichts mehr in der Hand falls der Schein nicht ankommt oder aber die Versicherung den Schein verschlampt.
Zählt in diesem Fall dann auch eine Kopie die ich für meine Unterlagen angefertigt habe?
Oder sollte man wenn möglich den Schein persönlich abgeben?
Guten Tag,
in den Versicherungsbedingungen steht, dass die Gesellschaft
denjenigen als zum Empfang der Leistung berechtigt ansehen kann,
der die Police vorlegt.
Folgende Möglichkeiten bieten sich an:
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Versand per Einschreiben und Rückschein und Versicherung.
Das kostet gehörig Geld und bewahrt im Fall des Verlustes auch
nicht wirklich vor Ärger, nachträglichem Schriftverkehr und
zusätzlichen Kosten.
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Die Police wird eigenhändig durchgestrichen und mit dem hand-
schriftlichen Vermerk "zum Zweck der Kündigung am … an die
… Versicherung " zurückgeschickt. Datum und Unterschrift.
Das bewahrt einen bei Verlust auch nicht vor Ärger, bewirkt aber,
dass derjenige, der sich die Police unberechtigt aneignet, aller
Wahrscheinlichkeit nach nicht das Risiko eingeht, mit dieser
Police gegenüber der Gesellschaft als vermeintlich Empfangs-
berechtigter aufzutreten.
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Man bestellt den Versicherungsvertreter und übergibt ihm den
Versicherungsschein gegen Empfangsquittung.
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Man steckt die Police einfach in einen Umschlag und schickt ihn an
die Versicherung. Falls der Schein anhanden kommt, bleibt noch die
Möglichkeit, eine schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft
abzugeben, dass die Police weder verpfändet, abgetreten noch an
Dritte übereignet wurde. Da die Gesellschaft ja den
Kündigungsvorgang als solchen schon registriert hat, wird sie,
falls zwischenzeitlich ein Dritter mit der Police Ansprüche
anmeldet, beim Versicherungsnehmer nachfragen.
Kurz und knapp: Keine Sorge, alles wird gut.
Gruß
Günther
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