Hallo,
angenommen Mieter M ist vor kurzem umgezogen.
Sein Vermieter V (der alten Wohnung) und M wollen jetzt das Mietkautionskonto (ist ein Sparkonto) auflösen.
Die Bank verlangt hierfür neben dem vom Vermieter unterschriebenem originalen Verpfändungsschreiben als zusätzliche Sicherheit den letzten Kontoauszug (der wird laut Bank jährlich an den Vermieter verschickt).
Der Vermieter findet allerdings die Kontoauszüge der letzten beiden Jahre nicht, würde aber sogar persönlich mit Ausweis in der Bank vorbeikommen.
Selbst das reicht der Bank nicht. Bei Verlust des letzten Kontoauszugs muss eine Verlusterklärung (oder so ähnlich) ausgefüllt/ausgestellt werden mit einer Gebühr in Höhe von 20 Euro.
Laut Aussage der Bankmitarbeiterin ist das gesetzlich so geregelt, dass der letzte Kontoauszug zur Auflösung eines Sparbuchs vorgelegt werden muss.
Jetzt meine Fragen:
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Ist das rechtmäßig, kann die Bank eine solche Gebühr verlangen, damit das Konto aufgelöst wird?
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Stimmt es, dass zur Auflösung immer der letzte Kontoauszug vorgelegt werden muss? Wenn ja, in welchem Paragraph ist das geregelt?
Schönen Gruß,
Gogs