Auflösung Mietverhältnis Laden

Hallo,

ich führe seit über 20 Jaren einen Laden. Dieser wird demnächst renoviert und der Vermieter hat andere Vorstellungen für das Gechäft, d.h. ich muss raus.
Der Vermieter hat mir eine kleine Geldsumme angeboten, damit ich den Laden bereits vorher schon Räume.

Meine Frage ist, muss ich diese Zahlung vom Vermieter dann Versteuern?? Wenn ja in wie weit?
Ich werde mein Geschäft auch nicht mehr neu eröffnen (alters bedingt).

Da hätte ich noch eine Frage. Das Geschäft hat in den Jahren schon so einige Vermieter gewechselt (Insolvenz usw). Wie sieht es mit meiner Kaution aus? Das ist jetzt schon über 20 Jahre her.

Mit freundlichen Grüßen

sk

Wenn die Geldsumme die Miete übersteigt , müssen sie den übersteigenden Teil als Gewinn versteuern. Ein Kaution ist auch nach 20 Jahren noch Ihr Geld.

Hallo, grundsätzlich sind alle Einnahmen bei dem Finanzamt anzugeben. Da Finanzsteuerrecht nicht so ganz mein Fachgebiet ist, rate ich Ihnen, bei Ihrem Finanzamt einfach nachzufragen und zwar vorher.-
Eine Kaution ist vom Vermieter getrennt von dessen Vermögen bei der Bank aufzubewahren und nach Ablauf der Mietzeit inklusive der bisher aufgelaufenen, banküblichen Zinsen auszuzahlen. Wenn die Kaution wegen Schäden an der Mietsache in Anspruch genommen werden muß, geht das auch nach folgender Formel:
Kaution plus Zinsen minus Schadensbetrag=auszuzahlender Betrag.- Gruß, Achim

Danke für die Antwort

Wenn die Geldsumme die Miete übersteigt , müssen sie den
übersteigenden Teil als Gewinn versteuern. Ein Kaution ist
auch nach 20 Jahren noch Ihr Geld.

Einkünfte sind steuerpflichtig. Sie habne eine anspruch auf die Rückzahlung der kaution nebst den während der Mietdauer darauf angefallenen Zindsen. Die Rücknahme der Kaution iost steuerfrei; die Zinsen unterleigen der Steuerpflicht, die dürfte aber über die Abgeltungssteuer erledigt sein.