Auflösung PKW-Leasing

Guten Abend. Ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Mein Stiefvater ist vor kurzem verstorben und keiner weiß was mit dem PKW passiert(Citroen C-Crosser). Der Wagen ist geleast und hat eine monatliche Rate von 430,-€. Ich weiß das das schön blöd ist, aber ich hab damit nichts zu tun. Normalerweise müsste meine Mutter den Wagen doch jetzt einfach abgeben können, oder? Eigentlich. Wenn sie im Vertrag nicht als Bürge unterschrieben hätte. Sie würde den Wagen zwar gerne behalten, nur ist ihr der einfach zu teuer. Gibt es irgend eine Grauzone oder Urteile, wie man als Bürge aus dem Leasingvertrag kommt? Wir haben jetzt Angst das das Autohaus noch riesen Summen für die nicht Einhaltung des Vertrages verlangen. Bitte antwortet. Ist echt wichtig.

Danke im Voraus.

sorry, das ist eine juristische Frage, also nicht mein Gebiet.
Evtl. bei einer Verbraucherzentrale (www.verbr…) anfragen, die haben für manche (nicht alle) Lebensbereiche günstige jur. Fachberatung.

Gruss, Martin

wehr das erbe eines Verstobenen Auschlägt (Ablehnt)
mus für nichts mehr aufkommen!
mfg

Hallo,

ich bin mir zwar nicht sicher, aber soweit ich weiss, kann der Erbe bei Tot des Leasingnehmers von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch nehmen.

Wie gesagt… nicht 100% sicher…

MfG

Sonderkündigungsrecht nach § 580 BGB. Hab ich gerade auch gefunden. Was mir nur Kopfschmerzen bereitet ist das meine Mutter aus welchem Grund auch immer als Bürge unterschrieben hat. Jeder Tip kann helfen. Danke

Hallo
Soweit es sich um einen Privat-Leasingvertrag handelt, wird hier dasnormale Erbrecht gelten. Wird das Erbe angenommen, so ist auch der Leasingvertrag „vererbt“

Bei gewerblichen Leasingverträgen wird sicher die Rechtsform der Gesellschaft eine Rolle spielen.

Grüße

Sorry - mit dem Thema Rechtsnachfolge in Todesfällen kenne ich mich nicht aus

Ich kann mir schin vorstellen,warum sie als Bürge unterschrieben hat. Ab einem gewissen Alter machen leasingfirmen die Verträge mit „betagten“ leuten nur noch mit Bürge. Da wirst du dich wohl an einen Rechtsverdreher wenden müssen. Kann dir da auch ned mehr sagen.
Sorry.

MfG

Sonderkündigungsrecht nach § 580 BGB. Hab ich gerade auch
gefunden. Was mir nur Kopfschmerzen bereitet ist das meine
Mutter aus welchem Grund auch immer als Bürge unterschrieben
hat. Jeder Tip kann helfen. Danke

Hallo reprisal,
Das geht jetzt in die Richtung Rechtsberatung und die ist definitiv nicht mein Gebiet. Ich würde einfach mit dem Leasinggeber sprechen und versuchen, einen Deal zu machen, mit dem beide gut leben können. Falls das keine Option ist, dann hilft m.E. nur der vorherige Weg zu einem Fachanwalt.

Gruß
Hagber

Hallo,

m.E. besteht in diesem besonderen Fall ein Sonderkündigungsrecht trotz der Bürgschaft. Bitte fragen Sie bei der zuständigen Verbraucherschutzzentrale nach.
Dann können Sie versuchen, mit Zustimmung der Leasingfirma einen Käufer oder Nachmieter für das Fahrzeug zu finden. Viel Glück.

Gruss AK

Hallo,

ich hoffe, dass die Mutter aus diesem Vertrag herausgekommen ist. Wenn Sie den Vertrag nicht erfüllen kann, dann ist eigentlich die Bürgschaft auch anfechtbar.

Viel Erfolg
Petra