Auflösung Rücklage

Hallo, eine kleine Frage:

Gebucht worden ist: 4850 (Abschr. 7g) an 948 (SoPo)

Dann kommt mein Problem: Auf einem Infoblatt werden die Rücklagen, ob angeschafft wurde oder nicht, mit gleichem Buchungssatz aufgelöst (948 an 8600 Erträge).

Aber hier sehe ich dann keinen Unterschied von angeschafften und nichtangeschafften Gegenständen.

Ist da noch eine Buchung zu machen, oder ist hierbei eine anders zu machen?

Gruß und danke schonmal fürs lesen und evtl. antworten

jane

Gebucht worden ist: 4850 (Abschr. 7g) an 948 (SoPo)

Dann kommt mein Problem: Auf einem Infoblatt werden die
Rücklagen, ob angeschafft wurde oder nicht, mit gleichem
Buchungssatz aufgelöst (948 an 8600 Erträge).

Hallo,

boaah ist das schlecht! SKR 03 ist nicht mein Liebling, aber die Einstellung in SoPo § 7g gegen Konten in den Klassen 4 und 8 zu buchen grenzt schon an blödsinn. Mal ehrlich, im SKR 03 gibt es wunderbar beschriftete Konten im 2er Bereich. Einstellung in SoPo ist ein neutraler Aufwand (23xx) und Auflösung als Ertrag (27xx).

Ob was angeschafft wurde erkennt man im Besten fall daran, das in der GuV unter „Gewinn“ noch mit der Schreibmaschine was dazugerechnet wurde, nämlich die Strafzinsen von 6% p.a.! Beim Existenzgründer bzw. bei einer 4/3 Rechnung sollten es die Belege zur Rücklage sein.

Mfg vom

showbee

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Danke dir für deine Antwort. Mit der Buchung zur Rücklage kam ich auch nicht klar, deswegen meine Frage. Ich kannte es nur auf anderem Wege, den ich hier aber nicht mehr gehen kann.

Jetzt weiß ich dann aber, dass es wohl dann so richtig zu sein scheint, wie aufgelöst worden ist, bzw. dass da keine Unterschiede sind zwischen Anschaffung und keine Anschaffung. Erhöhende Zinsen sind klar.

jane

Hi,

also 7g regelt zwei fälle, die ansparrücklage und die sonderabschreibung. seit 2003 (oder 2002) ist die sonderAfA nach 7g nur nach bilderung einer rücklage möglich.

bsp. maschine (4 jahre nd) geplant zu kaufen in 02 zu 100.000 AHK, tatsächlicher kauf zu 80.000 AHK

also hat man i.d.R. folgende buchungssätze:

jahr 00
40.000 aufwand an passivposten

jahr 01
80.000 anlagev an bank
20.000 sonderAfA an anlagev
20.000 lin-afa an anlagev

40.000 passivposten an ertrag

da aber nur 40% rücklage möglich ist, entfallen also 100.000 - 80.000 x 40% = 8.000 der rücklage auf nicht angeschaffte WG, insoweit ist also der gewinn außerbilanziell um 6% von 8.000 = 480 zu erhöhen.

ab jahr 02
20.000 lin-afa an anlagev

tja… ansonsten empfehle ich mal ein buch zur bfg und bilanzierung nach steuerrecht.

mfg vom

showbee

nachtrag

20.000 sonderAfA an anlagev

natürlich nur 16.000 :wink:

So in etwa hab ichs mir auch gedacht, wie du auflistest.

Nur halt bisschen schlecht, wenn man eine bestehende Buchführung übernimmt, und das vorher anders gebucht worden ist, so dass man das dann nicht kann :wink:

Aber schon irgendwie seltsam, dass so komische Wege von Buchhaltungs-Software empfohlen werden.

Wär ja sonst zu einfach gewesen *gg*

Danke dir nochmal.

jane

hi,

naja die buchung an 4/8er konten im skr 03 ist optisch falsch
und führt zu verzehrten zahlen in den bwa aber nicht beim
gewinn schlechthin. insoweit ist sonst aber alles i.o.! die
auflösung der rücklage geht immer über ein ertragskonto, ob
auflösung aus zwang oder auflösung wegen anschaffung, ob mit
oder ohne verzinsung.

in der tat soll es sogar menschen geben DIE ABSOLUT FALSCH
mittels auflösung der rücklage die anschaffungskosten mindern
und somit zu verringerter abschreibungsbasis kommen. das sind
meist diejenigen, die keine weiterbildung genossen haben und
einfach nach schema 6b buchen. hier kann man dann erst recht
nicht mehr die auflösung nachvollziehen.

ansonsten sollte man anhand des kontenblattes zum
passivposten alles nachvollziehen können. schwierig nur, wenn
der steuerberater nach jahr und tag einfach
gewinnnivellierung betreibt und pauschal 20.000 Euro 7g SoPo
einstellt.

mfg vom

showbee